Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.04.1993 - 11 C 93.30645 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 M 08.30408 Der Beschwerdeausschluss umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers (…vgl. BT-Drucksache 12/2062, S. 42) grundsätzlich auch Nebenverfahren nach anderen Gesetzen (VwGO, ZPO; vgl. die Beispiele bei Hailbronner, AuslR, § 80 AsylVfG, RdNr. 17; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.12.2000 - 5 So 60/00.A, NordÖR 2002, 113; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.1995 - A 12 S 1431/95; BayVGH, Beschluss vom 27.4.1993 - 11 C 93.30645).
- VG Saarlouis, 09.11.2006 - 5 K 153/05
Ermittlung des Kostenvorschusses im Rahmen der Prozesskostenhilfe in …
Der Beschwerdeausschluss umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers (…vgl. BT-Drs 12/2062, S. 42) grundsätzlich auch Nebenverfahren nach anderen Gesetzen (VwGO, ZPO; vgl. die Beispiele bei Hailbronner, AuslR, AsylVfG § 80, Rd.Nr. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1995 - A 12 S 1431/95 - Bayr. VGH, Beschluss vom 27.04.1993 - 11 C 93.30645 -, m.w.N.). - VGH Bayern, 22.05.2007 - 11 C 07.30204
Verfahrensrecht, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Beschwerdeausschluss
Damit ist die Beschwerde in Asylsachen mit Ausnahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision generell ausgeschlossen, und zwar unabhängig davon, ob materielle Fragen des Falls berührt werden oder nicht (vgl. BayVGH vom 10.12.1992 ZAR 1993, 42; vom 27.4.1993 11 C 93.30645).
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