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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.11.1994 - 11 C 94.2603   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,20574
VGH Bayern, 18.11.1994 - 11 C 94.2603 (https://dejure.org/1994,20574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.1994 - 11 C 94.2603 (https://dejure.org/1994,20574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 1994 - 11 C 94.2603 (https://dejure.org/1994,20574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 12 LA 15/14

    Annahme einer Irrelevanz von Stickstoff Zusatzdepositionen anhand von Critical …

    Das folgt aus der unterschiedlichen Zielrichtung von Eil- und Hauptsacheverfahren und den verschiedenartigen Entscheidungsmaßstäben (vgl. nur OVG NRW, Beschl. v. 2.8.1991 - 4 E 851/91 -, NVwZ-RR 1992, 453; Bay. VGH, Beschl. v. 18.11.1994 - 11 C 94.2603 -, NVwZ-RR 1995, 237).
  • VG Hamburg, 18.01.2022 - 15 K 211/21

    Erfolglose Klage gegen die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach dem …

    Allein die Anhängigkeit eines Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz stellt keinen zureichenden Grund für die Verwaltung dar, mit einer Entscheidung weiter zuzuwarten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.11.1994, 11 C 94.2603, NVwZ-RR 1995, 237)..
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10
    Ebenso wie die Anhängigkeit eines Verfahrens im vorläufigen Rechtsschutz (…dazu Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 75 Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 18.11.1994 - 11 C 94.2603 -, NVwZ-RR 1995, 237) stellt auch ein die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs des Widerspruchsführers bzw. Klägers wiederherstellender bzw. anordnender Beschluss des Verwaltungsgerichts in einem solchen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keinen zureichenden Grund dar, um von einer behördlichen Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt im Vollzugsverfahren abzusehen.
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