Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.07.2002 - 11 CE 02.1386 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 24.06.2015 - M 6a E 15.1144
Vorläufige Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1 und D einschließlich …
Vielmehr hat der Betroffene insoweit bestehende Zweifel auszuräumen (BayVGH B.v. 24.7.2002, Az.: 11 CE 02.1386; VG München B.v. 16.8.2011, Az.: M 6a E 11.3540).Hiervon geht die Kammer auch mit Blick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2002 (Az.: 11 CE 02.1386 - juris) aus, in der es für zulässig erachtet wurde, die Erteilung der beantragten Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit der Begründung zu versagen, diese könne bis zum Abschluss des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht erteilt werden, obwohl der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im konkreten Fall nur aufgrund einer entsprechenden Zeugenaussage eines Polizeibeamten im Raum stand.
Vielmehr reicht es bereits aus, wenn gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen geführt werden und diese Tatvorwürfe zum Gegenstand haben, welche Zweifel an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen zu wecken geeignet sind (BayVGH B.v. 24.7.2002 a.a.O.; vorgehend VG Ansbach, B.v. 14.5.2002, Az.: AN 10 E 02.567;… BayVGH B.v. 26.11.2010 a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen B.v. 24.10.2011, Az.: 16 A 1571/10 - juris, Rn. 3, das es für zulässig erklärt, strafrechtliche Sachverhalte im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren selbst dann heranzuziehen, wenn diese überhaupt nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt haben oder wenn deren strafgerichtliche Aburteilung noch aussteht;… bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 21.3.2014, Az.: 16 A 730/13, VRS 126, 177 - 184, juris, Rn. 30).
- VG Bayreuth, 30.05.2014 - B 1 E 14.113
Keine Bindung an schriftliche Zusicherung wegen Änderung des Sachverhalts
Nachdem Eignungszweifel nach der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Bewerbers gehen, steht derzeit jedenfalls nicht fest, dass der Antragsteller die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr besitzt, womit der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu seinen Gunsten nach summarischer Beurteilung nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.7.2002 - 11 CE 02.1386; OVG NRW, B.v. 4.7.2007 - 16 B 666/07 - NJW 2007, 2938). - VG Minden, 23.12.2011 - 9 L 602/11
Zulässigkeit der vorläufigen Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C …
Rn. 12 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4.7.2007 - 16 B 666/07 -, NJW 2007, 2938 = juris; BayVGH, Beschluss vom 24.7.2002 - 11 CE 02.1386 -, juris, Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 4. Auflage 2011, § 2 StVG Rn. 7.
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