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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8167
VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11 (https://dejure.org/2014,8167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2014 - 11 CE 14.11 (https://dejure.org/2014,8167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2014 - 11 CE 14.11 (https://dejure.org/2014,8167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Einstellung, eines Strafverfahrens, Auswirkungen

  • openjur.de

    Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit eines Vorfalls nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Abs. 2 StPO; Führen eines Fahrrads

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • blutalkohol PDF, S. 329
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153a Abs. 2
    Annahme des Nicht-Begehens einer Straftat aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit § 153a StPO das "rettende Ufer erreicht”? Nicht immer/überall….

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eignungszweifel bei fahrlässiger Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zweifel an der Kraftfahreignung bei Verfahrenseinstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO nicht ausgeräumt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme des Nicht-Begehens einer Straftat aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel an der Kraftfahreignung bei Verfahrenseinstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO nicht ausgeräumt

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11
    Auch darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage, die nur mit Zustimmung des Angeklagten möglich ist, nicht auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der angeklagten Straftaten geschlossen werden (vgl. BVerfG, B. v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - NVwZ 1991, 663).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 09.228

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11
    Das verbietet jedoch nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2009 - 11 CS 09.228 - Juris).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines …

    Rn. 18 Ferner können sich Behörden und Verwaltungsgerichte im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren auf dieselben Beweismittel stützen wie die Strafgerichte (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - Blutalkohol 51, 292 = juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 6 CS 21.587

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen fehlender …

    Andererseits bringt die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO aber keineswegs zum Ausdruck, dass der Tatverdacht gegen den Betroffenen ausgeräumt wäre (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755

    Führen eines Fahrrads

    Rn. 13 Zur Bedeutung der Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens, die im Zulassungsvorbringen nicht mehr thematisiert wurde, wird auf die Ausführungen des Senats im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - Blutalkohol 51, 292) verwiesen.
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 19 ZB 21.1142

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts wegen Scheinehe

    Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass bei einer vorerwähnten Einstellung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgegangen werden könne, nur dann könne dem Angeklagten die Übernahme besonderer Pflichten zugemutet werden (mit Verweis auf BayVGH, B.v. 24.03.2014 - 11 CE 14.11 - juris).

    Rn. 36 Vorliegend fehlt es schon an der Anwendung derselben Vorschrift, zudem hat der Kläger keinen Rechtssatz, auf den das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung abgestellt hat, einem demgegenüber abweichenden Rechtssatz in der zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 24.3.2018 - 11 CE 14.11) gegenübergestellt.

    Abgesehen davon, dass die vom Kläger zitierte Entscheidung zum Fahrerlaubnisrecht ergangen ist, wird in der zitierten Entscheidung ausdrücklich darauf abgestellt, dass sich die Verwaltungsbehörde auf dieselben Beweismittel stützen kann wie das Strafgericht und an dessen Bewertung nicht gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v 24.3.2018, a.a.O., juris Rn. 17).

  • VG Minden, 09.03.2022 - 9 K 2233/20
    Rn. 73 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rn. 20 (für den Wideruf einer Approbation); zum Fahrerlaubnisrecht s.a. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 11.

    Rn. 75 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 16; s.a. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 9 B 855/21 -, juris Rn. 5 ff.

  • OVG Saarland, 16.12.2025 - 7 A 117/24

    Zurückstufung eines Bundesbeamten wegen wiederholten Trennungsgeldbetruges

    Rn. 133 Soweit der Beklagte auf die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO verweist, steht dies den obigen Feststellungen nicht entgegen.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20] Die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a StPO bringt keineswegs zum Ausdruck, dass der Tatverdacht gegen den Betroffenen ausgeräumt wäre.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20 sowie BayVGH, Beschluss vom 24.3.2014 - 11 CE 14.11 -, juris, Rn. 16][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 20 sowie BayVGH, Beschluss vom 24.3.2014 - 11 CE 14.11 -, juris, Rn. 16] Daher verbietet das Absehen von der Strafverfolgung es auch nicht, in Verfahren mit anderer Zielsetzung die im Strafverfahren getroffenen Feststellungen in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 13.4.2021 - 6 CS 21.587 -, juris, Rn. 17 sowie zur disziplinarrechtlichen Rückstufung: OVG NRW, Urteil vom 1.7.2020 - 3d A 1789/19.BDG -, juris, Rn. 70][vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris, Rn. 21; BayVGH, Beschluss vom 13.4.2021 - 6 CS 21.587 -, juris, Rn. 17 sowie zur disziplinarrechtlichen Rückstufung: OVG NRW, Urteil vom 1.7.2020 - 3d A 1789/19.BDG -, juris, Rn. 70] Vorliegend hat der Senat eigene Feststellungen zum Vorliegen der bezeichneten Dienstpflichtverletzung getroffen.
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378

    Zulassung zum kommunalen Volksfest

    Die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a Abs. 2 StPO bedeutet nicht, es sei davon auszugehen, dass die Straftat nicht begangen wurde (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19

    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 1991 a. a. O., 1532 für den Approbationswiderruf; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der …

    Zwar bedeutet die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO, die wohl nur darauf beruhen kann, dass die Zeugin sich entgegen ihren vorherigen Angaben nicht mehr sicher war, dass der Antragsteller das Fahrrad geführt hat, kein Präjudiz für die Beurteilung im Fahrerlaubnisverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - juris Rn. 15 ff.); jedoch ist unwahrscheinlich, dass eine erneute Beweisaufnahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu einem anderen Ergebnis als im Strafverfahren führen würde.
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    Rn. 9 Auch die Fahrzeugklasse T ist mit 2.500,00 EUR gesondert zu bewerten, da sie nicht in den Klassen B, C1/C1E enthalten ist (vgl. Nr. 46.9 des Streitwertkatalogs sowie BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 20).
  • VG Wiesbaden, 05.09.2022 - 25 K 1765/19

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer Unterschlagung (Verstoß gegen …

  • VG Ansbach, 02.10.2019 - AN 10 S 19.01541

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage des geforderten …

  • VG Würzburg, 11.01.2016 - W 6 S 15.1430

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss

  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23

    Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Unfall; Erkrankung; Fahreignung; …

  • VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 K 13.01882

    Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - 1 L 26.16

    Streitwertfestsetzung bei Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen C und T

  • VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106

    Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …

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