Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung eines Inhabers zum Führen eines Kfz mit einem tschechischen Führerschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 20.08.2015 - 11 ZB 15.1219
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Rn. 14 Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 7;… B. v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12;… U. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).Insoweit obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 8;… BVerwG, B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - juris Rn. 3, B. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14
Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Insoweit obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (…BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 8; BVerwG, B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - juris Rn. 3, B. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.). - VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21
Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Erlässt die Behörde keinen solchen Verwaltungsakt, obwohl Streit über die Frage der Berechtigung besteht, und ordnet sie auch nicht die Vorlage des ausländischen Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks nach § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 FeV an, muss der Betreffende sein Begehren auf Feststellung der Inlandsgültigkeit seiner EU-Fahrerlaubnis mit einer Feststellungklage verfolgen (vgl. BayVGH, U. v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21 - ZfSch 2013, 114;… Koehl, a. a. O. § 28 FeV Rn. 57).
- BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14
Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Insoweit obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (…BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 8; BVerwG, B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - juris Rn. 3, B. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.). - VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Rn. 14 Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (…BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 7;… B. v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12; U. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9). - VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Rn. 14 Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (…BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 7; B. v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12;… U. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17
Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat
Dabei bedürfe es keiner Entscheidung, ob dem Beschluss des Bayerischen VGH vom 16.02.2016 - 11 CE 16.15 - (juris) darin zu folgen sei, dass es bereits an einer Anspruchsgrundlage fehle, weil die FeV die Möglichkeit, einen feststellenden Verwaltungsakt über eine bestehende Berechtigung zu erlassen, gerade nicht vorsehe.Im vorliegenden Fall wäre eine - vom Verwaltungsgericht als dem Begehren der Klägerin am besten entsprechend angesehene - Verpflichtungsklage bereits mangels Klagebefugnis unzulässig, weil die FeV keine Anspruchsgrundlage enthält, die die Fahrerlaubnisbehörde verpflichten würde, die Berechtigung eines Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, verbindlich durch Verwaltungsakt festzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.02.2016 - 11 CE 16.15 - juris Rn. 11;… Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 43 Rn. 132 ff.).
Besteht Streit, ob der Betreffende von seiner EU-Fahrerlaubnis Gebrauch machen darf, muss er sein Begehren auf Feststellung der Inlandsgültigkeit seiner EU-Fahrerlaubnis mit einer Feststellungklage verfolgen (vgl. Senatsurteil vom 27.06.2017 - 10 S 1716/15 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16.02.2016 a. a. O. m. w. N.).
- VGH Bayern, 09.03.2017 - 11 CS 17.315
Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger …
Das Ermessen ist jedoch intendiert, sobald ein Feststellungsinteresse besteht, also regelmäßig dann, wenn unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob der EU-Führerschein anzuerkennen ist oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2016 - 11 CE 16.15 - juris Rn. 11;… Dauer a.a.O. Rn. 56). - VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 CE 16.499
Eingang eines Schriftsatzes nach Ablauf der Einlassungsfrist
Rn. 1 Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2016 (11 CE 16.15), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 6. Dezember 2015 (B 1 E 15.851) zurückgewiesen wurde, ist unbegründet.
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