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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20228
VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060 (https://dejure.org/2023,20228)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2023 - 11 CE 23.1060 (https://dejure.org/2023,20228)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2023 - 11 CE 23.1060 (https://dejure.org/2023,20228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 13 S. 1 Nr. 2 Alt. 2, § 20 Abs. 1 S. 1
    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Verdachts des Alkoholmissbrauchs aufgrund Alkoholfahrt ohne Ausfallerscheinungen

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Verdachts des Alkoholmissbrauchs bei Alkoholfahrt mit E-Scooter ohne Ausfallerscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Verdachts des Alkoholmissbrauchs aufgrund Alkoholfahrt ohne Ausfallerscheinungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt insoweit, dass der Antragsteller trotz einer hohen Blutalkoholkonzentration von 1, 34 ‰ (fast zwei Stunden nach der Alkoholfahrt) nahezu keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt hatte und damit eine aussagekräftige Zusatztatsache vorlag, die auf Alkoholmissbrauch hinwies (BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 16;… vgl. auch U.v. 7.4.2022 - 3 C 9.21 - BVerwGE 175, 206 Rn. 58).

    Rn. 19 Soweit der Antragsteller anführt, die bei ihm gemessene Blutalkoholkonzentration habe deutlich weniger als 1, 6 ‰ betragen, trifft es zwar zu, dass das Gewicht, dass die erforderliche Zusatztatsache im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV aufweisen muss, maßgeblich davon abhängt, wie weit die bei der Trunkenheitsfahrt festgestellte Blutalkoholkonzentration den in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV genannten Wert von 1, 6 ‰ unterschreitet, bei dem die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch ohne das Vorliegen von Zusatztatsachen zu erfolgen hat (BVerwG, U.v. 17.3.2021 a.a.O. Rn. 40).

    Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung und der damit einhergehenden erhöhten Gefahr einer erneuten Trunkenheitsfahrt bereits dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei der zurückliegenden Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 1 ‰ aufwies, er aber trotz dieser hohen Blutalkoholkonzentration (nahezu) keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigte (BVerwG, U.v. 17.3.2021 a.a.O. Rn. 40 ff. m.w.N.).

  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Rn. 17 Zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zählen insbesondere die Fahrweise, d.h. eine auffällige, regelwidrige, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, aber auch Gleichgewichts- und Sehstörungen, ein stolpernder oder schwankender Gang, Sprechstörungen sowie unbeherrschtes, apathisches oder aggressives Verhalten (…vgl. Pegel in MünchKomm zum StGB, 4. Auf. 2022, § 316 Rn. 61 ff., 65 ff.;… Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 316 Rn. 12 jeweils mit zahlreichen Beispielen; BayObLG, U.v. 13.2.2023 - 203 StRR 455/22 - DAR 2023, 397 = juris Rn. 6 ff.).

    Dem Fehlen von Ausfallerscheinungen im Fahrverhalten kommt bei entsprechend aussagekräftigen Beobachtungen im Rahmen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV - wie dem Vorliegen von Ausfallerscheinungen bei der Feststellung der relativen Fahrunsicherheit - maßgebliche Bedeutung zu (…vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 316 StGB Rn. 26; BayObLG, U.v. 13.2.2023 a.a.O. Rn. 6).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 12;… B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).

    Allerdings wurde die beim Antragsteller gemessene Blutalkoholkonzentration von 1, 34 ‰ fast zwei Stunden nach der Fahrt festgestellt und es spricht alles dafür, dass - was das Verwaltungsgericht offengelassen hat - im Hinblick auf § 3 Abs. 4 StVG eine Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt zulässig wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 12; B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).

    Ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache ist demnach zu verneinen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Fahrerlaubnisbewerber im Wiedererteilungsverfahren zu Recht die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt und dieser das Gutachten nicht beigebracht hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21

    Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt insoweit, dass der Antragsteller trotz einer hohen Blutalkoholkonzentration von 1, 34 ‰ (fast zwei Stunden nach der Alkoholfahrt) nahezu keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt hatte und damit eine aussagekräftige Zusatztatsache vorlag, die auf Alkoholmissbrauch hinwies (…BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - BVerwGE 172, 18 Rn. 16; vgl. auch U.v. 7.4.2022 - 3 C 9.21 - BVerwGE 175, 206 Rn. 58).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2023 - 11 CE 23.1060
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 = juris Rn. 5 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 123 Rn. 14 m.w.N.).
  • VG München, 30.01.2026 - M 6 E 25.7520

    Vorläufige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung …

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (…BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N; BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 14).

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (BayVGH, B.v. 7.8.2023 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache ist demnach zu verneinen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Fahrerlaubnisbewerber im Wiedererteilungsverfahren zu Recht die Vorlage eines positiven medizinischpsychologischen Gutachtens verlangt und dieser das Gutachten nicht beigebracht hat (BayVGH, B.v. 7.8.2023 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Die Anwendung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV setzt nicht voraus, dass eine Alkoholisierung bzw. Beeinträchtigung durch den Alkoholkonsum bei dem betroffenen Fahrer überhaupt nicht bemerkbar war bzw. keinerlei Ausfallerscheinungen zu verzeichnen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2021 - 3 C 3.20 - a.a.O. Rn. 16: "nahezu keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen"; BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 10.3.2025 - 11 ZB 24.2016 - juris Rn. 17).

    Soweit weiterhin festgestellt wurde, dass sich der äußerliche Anschein des Einflusses von Alkohol leicht bemerkbar machte, lässt sich hieraus noch keine konkrete Ausfallerscheinung ablesen (BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 10.03.2025 - 11 ZB 24.2016

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherige Beibringung eines …

    Voraussetzung ist damit gerade nicht, dass eine Alkoholisierung bzw. Beeinträchtigung durch den Alkoholkonsum bei dem betroffenen Fahrer überhaupt nicht bemerkbar bzw. keinerlei Ausfallerscheinungen zu verzeichnen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 16).

    Auch daraus folgt, dass der Ausprägungsgrad der Ausfallerscheinungen - als Indikator für die Alkoholgewöhnung - in Beziehung zum Maß der Alkoholisierung zu setzen ist, wie es das Verwaltungsgericht hier getan hat (…vgl. dazu auch ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - Blutalkohol 2021, 111 = juris Rn. 18 f.; BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 19).

    Als erhebliche Ausfallerscheinungen anerkannt sind daher gravierende Auffälligkeiten wie ein stolpernder oder schwankender Gang, lallende oder verwaschene Sprache, Defizite hinsichtlich der Orientierung sowie unbeherrschtes, apathisches oder aggressives Verhalten (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 17;… B.v. 7.3.2023 - 11 CE 22.2487 - juris Rn. 33;… BayObLG, U.v. 13.2.2023 - 203 StRR 455/22 - DAR 2023, 397 = juris Rn. 8;… Wagner a.a.O. S. 111;… Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl. 2022, § 316 Rn. 65).

    Rn. 23 Schließlich deckt sich die Beurteilung des Verwaltungsgerichts mit der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, die leichte Beeinträchtigungen, wie sie hier dokumentiert sind, als nicht signifikant angesehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 2, 18 zu einem Fall, in dem bei einer BAK von 1, 34 außer erweiterten Pupillen, einer verzögerten Pupillenreaktion und einer unsicheren plötzlichen Kehrtwende alle anderen Untersuchungsbefunde unauffällig waren;… ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - BA 2021, 110 = juris Rn. 19 zu einer Konstellation, in der bei einer BAK von 1, 46 Promille der äußerliche Anschein des Einflusses von Alkohol deutlich bemerkbar und Zeiteinschätzung (9 statt 30 Sekunden) und sowie Drehnystagmus (13 Sekunden, grobschlägig) auffällig, alle anderen Befunde aber unauffällig waren).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2024 - 13 S 1495/23

    Anordnung, ein MPU-Gutachten beizubringen; jugendlicher Fahrer; absolutes …

    Sachlich fundierte Zweifel an der Fahreignung genügen insoweit für eine Gutachtensanforderung gemäß § 13 FeV (…zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteile vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 13 f., 17 ff. …und vom 06.04.2017 a. a. O. Rn. 13, 16, 26 f.; BayVGH, Beschlüsse vom 16.10.2023 - 11 CE 23.1306 - juris Rn. 16 ff., vom 07.08.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 16 ff. …und vom 03.06.2023 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 11 CE 23.1306

    Gutachtenanordnung im Wiedererteilungsverfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis …

    Ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache ist demnach zu verneinen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Fahrerlaubnisbewerber im Wiedererteilungsverfahren zu Recht die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt und dieser das Gutachten nicht beigebracht hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2023 - 11 CE 23.1060 - juris Rn. 14;… B.v. 3.7.2018 a.a.O. Rn. 16).
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