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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41133
VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968 (https://dejure.org/2005,41133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2005 - 11 CS 04.2968 (https://dejure.org/2005,41133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 11 CS 04.2968 (https://dejure.org/2005,41133)
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Wird zitiert von ... (40)

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer …

    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …

    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662; vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
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