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| VGH Bayern, 27.08.2008 - 11 CS 08.2213, 11 C 08.2239 |
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VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2008 - 11 CS 08.2213, 11 C 08.2239 (https://dejure.org/2008,74050)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2008 - 11 CS 08.2213, 11 C 08.2239 (https://dejure.org/2008,74050)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nicht begründete Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlende Wiedereinsetzungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84
Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2008 - 11 CS 08.2213
Der Grundsatz, dass eine Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe als unbegründet zurückzuweisen ist, wenn das Verfahren, für das diese Sozialleistung begehrt wird, rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH vom 7.8.1984 BB 1984, 2249; BayVGH vom 29.5.2001 BayVBl 2002, 348;… Wax in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl. 2000, RdNr. 16 zu § 127;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, RdNr. 50 zu § 127;… Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, RdNr. 5 zu § 127; Fischer in: Musielak, ZPO, 1999, RdNr. 20 zu § 127), erfährt nur dann eine Durchbrechung, wenn die Vorinstanz über den Prozesskostenhilfeantrag pflichtwidrig nicht alsbald nach dem Eintritt der Bewilligungsreife entschieden hat (vgl. auch dazu BFH vom 7.8.1984, ebenda; BayVGH vom 29.5.2001, ebenda).
- VGH Bayern, 31.03.2020 - 6 C 20.344
Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des …
Rn. 5 Ist das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, durch eine rechtskräftige abschlägige Entscheidung abgeschlossen, so bleibt eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zwar zulässig; sie ist jedoch grundsätzlich als unbegründet zurückzuweisen, da mit Eintritt der Rechtskraft der ergangenen Sachentscheidung bindend feststeht, dass das Rechtsschutzgesuch des um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinn von § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO besitzt (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2001 - 21 ZC 00.2788 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 27.8.2008 - 11 CS 08.2213, 11 C 08.2239 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.06.2010 - 11 C 10.747
Abgelehnter Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren; anschließende …
Rn. 31 2. Der Grundsatz, dass das Beschwerdegericht Prozesskostenhilfe nach dem rechtskräftigen Abschluss der Instanz, für die sie bewilligt werden soll, nicht mehr gewähren kann, erfährt dann eine Durchbrechung, wenn der Beschwerdeführer alles ihm Zumutbare getan hat, um vor dem Abschluss der Instanz eine Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch zu erlangen (insbesondere diesbezüglich Spruchreife vorlag), über dieses Begehren pflichtwidrig jedoch so spät entschieden wurde, dass dem Betroffenen die Einlegung einer Beschwerde vor dem Abschluss der Instanz nicht mehr möglich war (vgl. z.B. BayVGH vom 24.1.2008 Az. 11 C 07.2133 RdNr. 8; vom 27.8.2008 Az. 11 CS 08.2213/11 C 08.2239 RdNr. 10). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 15 C 10.841
Prozesskostenhilfebeschwerde; keine Erklärung über die persönlichen und …
Die teils kontrovers diskutierte Frage, ob eine Prozesskostenhilfebeschwerde noch Erfolg haben kann, wenn das zugehörige Hauptsacheverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BayVGH vom 29.5.2001 BayVBl 2002, 348; vom 27.8.2008 Az. 11 CS 08.2213 jeweils m.w.N.) kann offen bleiben.
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