Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entzug der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer BAK von 2,4 Promille; Mängel des Gutachtens; Interessenabwägung
- blutalkohol
, S. 545
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.05.2009 - 10 S. 09.608
- VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411
Rn. 15 a) Die Frage, ob befürchtet werden muss, dass eine Person, die mit hoher Alkoholkonzentration ein Fahrrad im Straßenverkehr geführt hat, künftig im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit auch ein Kraftfahrzeug lenken werde, beantwortet sich anhand der vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 21. Mai 2008 (Az. 3 C 32/07) dargestellten Grundsätze.Andererseits hat das Gutachten vom 24. Februar 2009 wesentliche Aspekte unerörtert gelassen, die unter Umständen zugunsten des Antragstellers sprechen und denen gerade im Lichte des Urteils vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) Bedeutung zukommt.
Rn. 16 Gerade im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2008 (a.a.O.) kann es jedoch nicht als feststehend angesehen werden, ob vom Antragsteller wirklich eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens verlangt werden darf.
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411
Insoweit geht die Anordnung des Sofortvollzugs zwar ins Leere, weil nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV die Ablieferungspflicht unmittelbar kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (BayVGH vom 9.6.2005 ZfS 2005, 471 ff.), wenn - wie hier - der Entzug der Fahrerlaubnis selbst für sofort vollziehbar erklärt wurde. - VGH Bayern, 14.04.2009 - 11 CS 08.3428
Einmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Alkoholgewöhnung; Unfähigkeit zur …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2009 - 11 CS 09.1411
Werden ein chronisch überhöhter Alkoholkonsum, eine damit einhergehende Alkoholgewöhnung und die Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung des Eigenalkoholpegels sowie der daraus bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren festgestellt, setzt die Bejahung einer Kraftfahreignung regelmäßig eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens voraus (BayVGH vom 14.4.2009 SVR 2009, 275 unter Bezugnahme auf BVerwG vom 21.5.2008, a.a.O.).
- VG Würzburg, 07.04.2021 - W 6 S 21.343
Entziehung der Fahrerlaubnis und Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge …
Werden ein chronisch überhöhter Alkoholkonsum, eine damit einhergehende Alkoholgewöhnung und die Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung des Eigenalkoholpegels sowie die daraus bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren festgestellt, setzt die Bejahung einer Kraftfahreignung regelmäßig eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens voraus (so auch BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 11 CS 09.1411 - juris).Nur wenn diese Kriterien festgestellt sind, kann vom Betroffenen die Änderung seines Trinkverhaltens gefordert werden, die auch hinreichend stabil sein muss (BayVGH, B.v. 14.4.2009 - 11 CS 08.3428 - juris; B.v. 19.8.2009 - 11 CS 09.1411 - juris; NdsOVG, B.v. 16.10.2011 - 12 ME/11 - juris).
- OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 12 ME 181/11
Anforderungen an die Fragestellung an einen Gutachter bei beabsichtigten Entzug …
Dem Antragsteller ist zuzugestehen, dass sich das Gutachten der M. GmbH (auch in seiner mit Schreiben vom 15. März 2011 korrigierten Fassung) auch mangels einer entsprechenden Fragestellung des Antragsgegners nicht in der nach der zitierten Nr. 1 Buchst. f der Anlage 15 gebotenen (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, juris Rdn. 19 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 19.8.2009 - 11 CS 09.1411 - und vom 14.4.2009 - 11 CS 08.3428 -, jew. zitiert nach juris) Weise ausdrücklich mit der Frage befasst, ob zu erwarten ist, dass er ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol führen wird. - VG München, 23.06.2021 - M 19 K 21.982
Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Rn. 28 Das Gutachten lässt damit zum einen offen, welche Änderung des Alkoholtrinkverhaltens für die Klägerin als entscheidend angesehen wird, ja, ob im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32/07 - juris) überhaupt von der Klägerin eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens verlangt werden darf (BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 11 CS 09.1411 - juris Rn. 16). - VG Bayreuth, 23.11.2011 - B 1 K 09.1039 Erst diese Begutachtung ergibt, ob ein die Kraftfahreignung ausschließender Alkoholmissbrauch nach Nr. 8.1 und 8.2 oder gar Alkoholabhängigkeit im Sinne von Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV vorliegt (vgl. BayVGH vom 19.08.2009 Az.11 CS 09.1411).
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