Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61931
VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292 (https://dejure.org/2009,61931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2009 - 11 CS 09.292 (https://dejure.org/2009,61931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2009 - 11 CS 09.292 (https://dejure.org/2009,61931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,61931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme einer nach § 30 FeV erteilten Fahrerlaubnis;Nichtvorliegen einer "personenbezogenen Prüfungsentscheidung" in solchen Fällen;Vertrauensschutz bei Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292
    Es spricht deshalb viel dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis durch einen jener Vermittler erhalten hat, die im Gefolge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (DAR 2004, 333) Personen, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis - vor allem wegen einer Alkoholproblematik - entzogen worden war und die davon ausgehen mussten, die Hürden eines deutschen Wiedererteilungsverfahrens nicht bewältigen zu können, gegen Entgelt den Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis einschließlich aller zugehörigen "Leistungen" (Verschaffung einer kurz befristeten Anmeldung in einer tschechischen Gemeinde, Herstellung des Kontakts zu einer dortigen Führerscheinstelle und einer tschechischen Fahrschule sowie Abwicklung aller sonstigen Formalitäten) verschafft haben.

    Da die Problematik des sog. "Führerscheintourismus" bereits seit dem Jahr 2005 - und erst recht in der Folgezeit - in den Medien breit erörtert wurde und z.B. große Interessenverbände deutscher Kraftfahrer öffentlichkeitswirksam und in deutlichen Worten auf die Unzuträglichkeiten hingewiesen haben, die aus dem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) und den darauf aufbauenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs resultieren, musste er vielmehr damit rechnen, dass entweder der Europäische Gerichtshof selbst zu gegebener Zeit eine Korrektur seiner Rechtsprechung vornehmen könnte, oder dass der gemeinschaftsrechtliche Normgeber dieser Spruchpraxis den Boden entziehen würde, wie das mit der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (…ABl. EU Nr. L 403 vom 30.12.2006, S. 18) noch in dem gleichen Jahr geschehen ist, in dem der Antragsteller eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche u.a. - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292
    Nichts anderes aber hat die Antragsgegnerin getan, sobald sie aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (ZfS 2008, 473; DAR 2008, 459) in Verbindung mit § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV erstmals den Rechtsstandpunkt einnehmen durfte, dass ihr der Antragsteller im Jahr 2006 einen tschechischen Führerschein zum Zwecke der "Umschreibung" (bzw. des "Umtausches" im Sinne der Terminologie der Richtlinie 91/439/EWG) vorgelegt hatte, der in Deutschland von Anfang an ungültig war.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292
    Nach dem Beschluss vom 7. August 2008 (BayVBl 2009, 111), in dem sich der Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich zur Auslegung des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO geäußert hat, können als personenbezogene Prüfungsentscheidungen alle (fahrerlaubnisrechtlichen) Verwaltungsakte verstanden werden, deren Erlass eine - wie auch immer geartete - Exploration des Betroffenen vorausgeht, die dem Ziel dient, aufgrund des hierdurch gewonnenen Eindrucks das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften, Kenntnisse, Fertigkeiten etc. beurteilen zu können.
  • VGH Bayern, 01.03.2011 - 7 CE 11.376

    Zum Begriff der personenbezogenen Prüfungsentscheidung im Sinne des Art 15 Abs 1 …

    Akte reiner Rechtsanwendung fallen ebensowenig darunter (BayVGH vom 2.4.2009 Az. 11 CS 09.292 ) wie Entscheidungen, die zwar im Zusammenhang mit Prüfungsverfahren ergehen, die jedoch nicht die eigentliche personenbezogene Beurteilung von Leistungen, Fähigkeiten, Wissen, Können oder Dispositionen auf der Grundlage einer Prüfung zum Gegenstand haben.
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 11 CS 20.316

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis - einstweiliger …

    Bei einem Feststellungsbescheid nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV und ähnlich gelagerten Fallgestaltungen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats hingegen nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung in diesem Sinne, weil sich die Fahrerlaubnisbehörde hierbei nicht mit personenbezogenen Eigenschaften des Betreffenden auseinandersetzen muss (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2009 - 11 CE 08.3100 - juris Rn. 17;… B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 12; B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 13.8.2009 - 11 CS 09.1379 - juris Rn. 12;… B.v. 4.2.2010 - 11 CS 09.2935 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 27.5.2010 - 11 CE 10.318 - juris Rn. 7;… B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2019 - 3 M 47/19

    Haltererlaubnis für gefährlichen Hund; Verstoß gegen Leinen- und Maul-korbzwang …

    Voraussetzung ist allerdings ein hinreichender sachgerechter Anknüpfungspunkt (auch bezeichnet als "genuine link" oder "echte Verknüpfung", vgl. Jarass, Probleme der extraterritorialen Geltung verwaltungsrechtlicher Gesetze am Beispiel des neuen Geldwäschegesetzes, RIW 2017, 642, 643 m. w. N.), der von Völkerrechts wegen einem Mindestmaß an Einsichtigkeit genügen muss (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 -, juris Rn. 96 f.; BVerwG…, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 -, juris Rn. 11; zur extraterritorialen Wirkung von verwaltungsrechtlichen Regelungen siehe im Übrigen auch BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 11 CS 09.292 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Urteil vom 15. November 2011 - 27 K 6026/09 -, juris Rn. 31 ff. m. w. N. sowie FG München…, Urteil vom 25. Juli 2012 - 4 K 2675/09 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189

    Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich entschieden, dass sich aus Art. 8 Abs. 1 Halbsatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG ergebe, dass derjenige Mitgliedsstaat, der den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in ein gleichwertiges Dokument umtausche, wie das mit dem erworbenen tschechischen Führerschein des Klägers geschehen sei, prüfen dürfe und ggf. sogar prüfen müsse, ob der vorgelegte ausländische EU-Führerschein gültig sei (B.v. 02.04.2009 - 11 CS 09.292).

    Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris).

  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

    Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes stehen hierbei nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - Az. 11 CS 09.292 - juris - RdNr. 18).
  • VG München, 07.05.2024 - M 19 K 22.3559

    Ablehnung der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das …

    Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, musste sich die Beklagte nicht mit personenbezogenen Eigenschaften des Klägers auseinandersetzen (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 11 ZB 09.1634

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu diesem Fragenkreis im Beschluss vom 2. April 2009 (Az. 11 CS 09.292, RdNr. 18) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 11 CS 09.1062

    "Rücknahme" der Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

    Ein Staat darf Hoheitsakte in Bezug auf Ausländer nur dann vornehmen, wenn solche Personen einen hinreichenden Bezug zu seinem Territorium aufweisen (vgl. BayVGH vom 2.4.2009 Az. 11 CS 09.292).
  • VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490

    Tschechischer Führerschein

    Damit aber kommt zumindest § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV zur Anwendung, so dass der Antragsteller auch ohne ausdrückliche Entziehung bzw. Aberkennung nicht berechtigt ist, mit seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26/07 in DAR 2009, 212, BayVGH vom 7.5.2009 Az. 11 CE 09.426, vom 28.4.2009 Az. 11 CS 09.350, vom 2.4.2009 Az. 11 CS 09.292, vom 28.3.2009 Az. 11 CE 09.324, vom 25.3.2009 Az. 11 CE 08.3395, vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.3273, vom 19.3.2009 Az. 11 CS 08.3273 zu VG Bayreuth vom 6.11.2008 Az. B 1 E 08.865, vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222, vom 9.1.2009 Az. 11 CE 08.3047, vom 22.12.2008 Az. 11 CE 08.2999, vom 16.12.2008 Az. 11 CE 08.3104, vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1396, vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832 und vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 Az. 10 S 3323/08, vom 16.9.2008 Az. 10 S 2925/06 in ZfSch 2009, 56, vom 9.9.2008 Az. 10 S 994/07 und vom 17.7.2008 Az. 10 S 1688/08; OVG Rheinland-Pfalz vom 23.1.2009 Az. 10 B 11145/08, OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.8.2008 Az. 16 A 1200/07; BGH vom 11.9.2008 Az. III ZR 212/07).
  • VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzprinzip

    Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht