Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CS 11.1279 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums;Behauptete Cannabisabstinenz;Unterbliebene Aufklärung dieses Einwands durch die Ausgangs- und die Widerspruchsbehörde;Ablauf der "verfahrensrechtlichen Einjahresfrist";Teilweise Wiederherstellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CS 11.1279
Das ist der Fall, wenn er geltend macht, es sei bei ihm zu einem Einstellungs- und Verhaltenswandel gekommen, der - sofern er tatsächlich vorliegt - zur Wiedergewinnung der Fahreignung führt, oder unabhängig hiervon hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine solche Veränderung vorliegen (vgl. grundlegend BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18/20).Rn. 18 Über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO ist in solchen Fällen auf der Grundlage einer von den Erfolgsaussichten des anhängigen Anfechtungsrechtsbehelfs unabhängigen Interessenabwägung zu befinden (BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O., S. 22).
- OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02
Cannabiskonsum
Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CS 11.1279
Rn. 17 Stellt die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums oder den Erlass eines abschlägigen Widerspruchsbescheids gegen einen derartigen Verwaltungsakt trotz etwaigen Verhaltenswandels des Betroffenen bis über den Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist hinaus zurück, ohne dass die Frage einer Wiedergewinnung der Fahreignung geklärt wurde, obwohl nach dem Vorgesagten hierzu Veranlassung bestanden hätte, so sind in einem Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (so auch SaarlOVG vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/47).
- VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770
Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums
Nach Ablauf dieser verfahrensrechtlichen Einjahresfrist ist einem Fahrerlaubnisinhaber Gelegenheit zu geben, die Wiedergewinnung der Fahreignung durch Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen (vgl. u.a. BayVGH vom 5.7.2012 Az. 11 CS 12.1321, vom 14.2.2012 Az. 11 C 11.3005, vom 28.11.2011 Az. 11 CS 11.2393, vom 25.8.2011 Az. 11 CS 11.1279, vom 9.6.2011 Az. 11 CS 11.938, vom 18.4.2011 Az. 11 CS 10.3168, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991 sowie grundlegend vom 9.5.2005 in BayVBl 2006, 18 ff.). - VG Augsburg, 10.05.2013 - Au 7 S 13.518
Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokainkonsum; ärztliches Gutachten; Haaranalyse und …
Der Antragsteller konnte den Nachweis der sich aus Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu erfüllenden einjährigen Abstinenz, ggf. nach einer Entwöhnungsbehandlung, noch nicht führen (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2011 - 11 CS 11.1279 - juris Rn. 15).
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