Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.03.2012 - 11 CS 12.350 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ablauf von dreieinhalb Jahren zwischen dem Erreichen von 18 Punkten und der Entziehung der Fahrerlaubnis aus diesem Grund;Keine Verwirkung der Entziehungsbefugnis;Unbeachtlicher Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
3 1/2 Jahre zwischen Erreichen von 18 Punkten und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 11 CS 12.350
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2005
Fahrerlaubnisentziehung (Punkte); unterbliebene Mitteilung des …
Zudem kommt eine Verwirkung nur in Betracht, wenn dafür neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraumes (sog. Zeitmoment) weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen, die Behörde werde von ihrer Befugnis auch künftig keinen Gebrauch mehr machen (sog. Umstandsmoment; vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - SVR 2012, 358).Die wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze verloren gegangene Fahreignung kann kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (vgl. § 4 Abs. 10 Sätze 1 und 2 StVG) unbeschadet der zu erfüllenden materiell-rechtlichen Anforderungen frühestens sechs Monate nach dem Wirksamwerden der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Ablieferung des Führerscheins wiedererlangt werden (vgl. BayVGH, B. v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - SVR 2012, 358).
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 11 C 14.386
Entzug der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verwirkung
Dabei kann offen bleiben, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2005 - juris; B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - juris). - VG Würzburg, 05.12.2012 - W 6 S 12.970
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Antragsgegnerin hat kein Verhalten an den Tag gelegt, das bei der Antragstellerin den Eindruck erwecken konnte, sie würde nicht mehr einschreiten (vgl. BayVGH, B.v. 22.03.2012, Az. 11 CS 12.350).
- VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
Unbeachtlicher Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung nach Ablauf von …
Denn ein kraft Gesetzes zwingend als ungeeignet anzusehender Fahrerlaubnisinhaber wird nicht allein durch den reinen Zeitablauf wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350). - VG Würzburg, 13.10.2021 - W 6 S 21.1206
Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage des geforderten …
Rn. 26 Dabei kann offen bleiben, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 - 11 C 14.386; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2005; B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - juris), auch wenn die erkennende Kammer dazu tendiert, diese Frage zu verneinen. - VGH Bayern, 16.05.2012 - 11 ZB 12.789
Keine Verwirkung der Verpflichtung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Der Beklagte hat jedoch kein über die mehrjährige Nichterfüllung der sich aus § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG ergebenden Pflicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis hinausgehendes Verhalten an den Tag gelegt, das beim Kläger den Eindruck hervorrufen konnte, die von ihm begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die zum Anfall von mindestens 18 Punkten im Verkehrszentralregister geführt haben, würden keine Auswirkungen auf den Fortbestand seiner Fahrerlaubnis haben (vgl. hierzu bereits BayVGH vom 22.03.2012 Az. 11 CS 12.350). - VG München, 08.03.2016 - M 6 S 15.5653
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines zu Recht geforderten …
Schließlich verfängt das Argument der Antragstellerseite, die Straftaten lägen schon zu lange zurück, als dass sie noch als Grundlage für die Gutachtensanordnung hätten herangezogen werden können, im Ergebnis bereits deshalb nicht, weil eine Verwirkung von Maßnahmen im Bereich des Sicherheitsrechts grundsätzlich nicht in Betracht kommt, selbst wenn die Behörde über längere Zeit trotz Kenntnis aller maßgeblichen Umstände untätig geblieben sein sollte (st. Rspr. z. B. BayVGH B. v.22.3.2012, 11 CS 12.350 - Juris). - VG München, 21.11.2013 - M 1 E 13.5094
Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO; wiederholte alkoholisierte …
Denn das Institut der Verwirkung setzt stets voraus, dass zum Verstreichen einer langen Zeitspanne, während derer eine Befugnis nicht ausgeübt wurde, weitere Umstände hinzukommen, die beim Dritten die Annahme rechtfertigen, der Berechtigte werde von den Möglichkeiten, die ihm die Rechtsordnung eröffnet, keinen Gebrauch mehr machen (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - juris Rn. 24;… Heinrichs in Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, Rn. 95 zu § 242). - VG München, 14.02.2014 - M 1 S 14.299
Fahrerlaubnisentziehung nach Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip
Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung auch ein Zeitraum von dreieinhalb Jahren zwischen dem Erreichen von 18 Punkten und der Entziehung der Fahrerlaubnis die behördliche Entscheidung nicht rechtswidrig macht (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350 - SVR 2012, 358).
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