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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5136
VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176 (https://dejure.org/2014,5136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2014 - 11 CS 14.176 (https://dejure.org/2014,5136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2014 - 11 CS 14.176 (https://dejure.org/2014,5136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahrtenbuchauflage bei Ahndung eines punkterelevanten Verkehrsverstoßes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176
    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380).

    In seiner Entscheidung vom 17. Mai 1995 (11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt ist, wenn nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt wird, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96).

    Lehnt der Fahrzeughalter, wie hier der Antragsteller, unter ausdrücklichem Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht die Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, aber kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 ff.; B.v. 9.12.1993 - 11 B 113/93; B.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310 ff.).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84/96).

    Rn. 9 Die Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Polizeiinspektion waren hier angemessen, denn die Behörde hat in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen ergriffen, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (BVerwG, B.v. 21.10.1987, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder …

    Einen Rechtssatz, dass bei einem (erstmaligen) Verkehrsverstoß von einigem Gewicht zunächst die Androhung der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs notwendig und ausreichend ist, gibt es nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18/95 -, NJW 1995, 3402; ferner BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 11 CS 14.176 -, BeckRS 2014, 49135, Rn. 10;…Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, StVZO, § 31a Rn. 100).
  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 S 14.412

    Fahrtenbuchauflage

    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94.99 - BayVBl 2000, 380; BayVGH, B.v. 12.03.2014 - 11 CS 14.176).

    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80; B.v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 und Nr. 18; B.v. 23.12.1996 - 11 B 84.96; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176).

    Lehnt der Fahrzeughalter, wie hier die Antragstellerin, unter ausdrücklichem Hinweis auf ein Zeugnisverweigerungsrecht die Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, aber kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158 ff.; B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93; B.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310 ff.; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176).

  • VG München, 21.01.2022 - M 23 K 21.6317

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und …

    Vielmehr ist bereits im Falle der erstmaligen Begehung eines Verkehrsverstoßes, der - wie hier - im Fall seiner Ahndung zur Eintragung von wenigstens einem Punkt im Verkehrszentralregistergesetz geführt hätte, die Auferlegung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil es sich um einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht i. S. d. § 31a I 1 StVZO handelt (BayVGH, B. v. 12.03.2014 - 11 CS 14.176 = BeckRS 2014, 49135 Rn. 10).

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (BayVGH, B.v. 12.03.2014 - 11 CS 14.176 = BeckRS 2014, 49135 Rn. 10).

    Rn. 24 Ferner war auch die Feststellung des Fahrzeugführers unmöglich, da die Behörde/ die Polizei alle ihr zumutbaren und angemessenen Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers getroffen hat (vgl. BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 = BeckRS 2014, 49135 Rn. 8).

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