Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholfahrt mit Fahrrad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge und Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund der Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt, wenn kein Gutachten beigebracht wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge und Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund der Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172
- VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12
Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Dies gilt auch für das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit entsprechenden Werten (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1262 - juris; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris). - KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Bußgeldverfahren: Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme bei …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Auch die Alkoholisierung der Antragstellerin und ihre fehlende Unterschrift stehen der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u. a. - NZV 2015, 97 ff.). - VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Dies gilt auch für das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit entsprechenden Werten (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1262 - juris; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris).
- OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme: …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Es reicht aus, dass die Antragstellerin - wovon der Senat aufgrund der vorliegenden Unterlagen ausgeht - ausreichend belehrt wurde und dass sie Sinn und Tragweite der Einwilligung erfasst hat (vgl. ThürOLG, B.v. 6.10.2011 - 1 Ss 82/11 - Blutalkohol 49, 44). - VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1262
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Auslegung des Bescheids
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Dies gilt auch für das Fahrradfahren im Straßenverkehr mit entsprechenden Werten (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1262 - juris; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris). - VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 18.05.2004 - 11 CS 04.819
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 10.10.2005 - 11 CS 05.1648
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
- VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300
Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums
Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris).Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Berücksichtigung der (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnenen Erkenntnisse allgemein gehindert wäre bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätte, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; OVG LSA, B.v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - ZfSch 2016, 715; OVG NRW, B.v. 9.10.2014 - 16 B 709/14 - juris; Rebler, JA 2017, 59).
- VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585
Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO
Soweit keine willkürliche Verzögerung der Kenntnisnahme durch die Behörde vorliegt, ist es nicht zu beanstanden, die entsprechenden Maßnahmen vom Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde abhängig zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 11.8.2015 - 11 BV 15.909 - VRS 129, 27; B. v 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B. v. 28.4.2016 - 11 CS 16.537 - juris; OVG NW, B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - juris; B. v. 7.10.2015 - 16 B 554/15 - VRS 129, 164). - VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319
Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund …
Auch Fahrerlaubnisinhabern kann zusätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 FeV untersagt werden, wenn dies zur Unterbindung einer Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr erforderlich ist (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B. v. 21.3.2016 - 11 CS 16.175 - juris).
- VG München, 21.12.2021 - M 19 S 21.5782
Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
Abgesehen davon, dass das Einverständnis mit der Blutentnahme durch Unterschrift des Antragstellers dokumentiert ist (…vgl. Rn. 35), wäre auch eine ausreichende Belehrung hinsichtlich Sinn und Tragweite der Einwilligung ausreichend gewesen (dazu BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 11; KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u.a. - LS1-3). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
Interpretation eines Klammerzusatzes in einer Anordnung, ein …
Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OVG SchlH…, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f.). - VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20
Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?
Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG SH…, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]; zit. nach OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund …
Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG SH…, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 M 158/20
Rechtsnatur der Entscheidung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG
Deshalb sind in solchen Fällen an den Inhalt der Begründung keine zu hohen Anforderungen zu stellen (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N.).
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