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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21050
VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879 (https://dejure.org/2016,21050)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2016 - 11 CS 16.879 (https://dejure.org/2016,21050)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 (https://dejure.org/2016,21050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Amphetamin; Wiedererlangung; Fahreignung

  • rechtsportal.de

    Entfallen der Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von sog. harten Drogen wie Amphetamin; Wiedererlangung der Fahreignung frühestens nach einjähriger Abstinenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Fahreignung wegen Konsums von Amphetamin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen der Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von sog. harten Drogen wie Amphetamin; Wiedererlangung der Fahreignung frühestens nach einjähriger Abstinenz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Die Wiedererlangung der Fahreignung kommt grundsätzlich frühestens nach einjähriger Abstinenz in Betracht (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (…st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11;… B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11;… B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8;… OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 11 CS 16.38

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Drogeneinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (…st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8;… OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 18.05.2004 - 11 CS 04.819
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 11 CS 05.1648
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Der Fahrerlaubnisbehörde ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BayVGH 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 - Rn. 13;… vgl. auch OVG NRW 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - Rn. 5;… VGH Baden-Württemberg 7. April 2014 - 10 S 404/14 - Rn. 5;… OVG Berlin-Brandenburg 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - Rn. 4;… VGH Hessen 21. März 2012 - 2 B 1570/11 - Rn. 6;… Sächsisches OVG 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 - Rn. 5;… OVG Sachsen-Anhalt 13. April 2012 - 3 M 47/12 - Rn. 6;… Thüringer OVG 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 - Rn. 14; Koehl ZfSch 2015, 369 unter B).
  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des …

    Selbst berufliche Gründe rechtfertigen angesichts der Gefahren für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum von Menschen bei Teilnahme kraftfahrungeeigneter Personen am öffentlichen Straßenverkehr nicht, dem Kraftfahrzeugführer auch nur vorläufig die Fahrerlaubnis zu belassen (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2016, 4 Bs 101/16, n.v.; VGH München, Beschl. v. 15.6.2016, 11 CS 16.879, juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris).

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - BayVBl 2016, 812 sowie SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; B.v. 10.2.2015 - 16 B 86/15 - juris; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - ThürVBl 2015, 40; jeweils m.w.N.).

    Erst wenn ein Betäubungsmittelkonsument angibt, dass er seit in der Regel mindestens einem Jahr betäubungsmittelabstinent ist, muss die Behörde dem nachgehen, da die Behörde im Entziehungsverfahren die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers belegen muss und auf die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht mehr als feststehend abstellen kann, wenn ein Betroffener eine einjährige Abstinenz seit dem letzten Drogenkonsum geltend macht (vgl. etwa SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris; B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris; B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]).

  • VG München, 03.08.2016 - M 6 K 16.1047

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin

    Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf die Sachdarstellung unter Gründe I. im Beschluss der erkennenden Kammer vom 8. April 2016 zum Antragsverfahren M 6 S 16.1046 verwiesen sowie auf die Sachdarstellung unter Gründe I. im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 (11 CS 16.879).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird ergänzend auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 6 S 16.1046, auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 im Verfahren 11 CS 16.879, auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 3. August 2016 verwiesen.

    Zur Begründung nimmt die erkennende Kammer zunächst vollumfänglich Bezug auf die ausführlichen rechtlichen Ausführungen unter Gründe II. im Beschluss der Kammer vom 8. April 2016 (M 6 S 16.1046) sowie auf die ebenfalls eingehende rechtliche Begründung unter Gründe II. im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 (11 CS 16.879), mit dem die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 8. April 2016 zurückgewiesen wurde.

  • VG München, 20.07.2016 - M 6 S 16.1744

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Amphetamin

    Ohne nähere nachvollziehbare Angaben dazu, wie der Antragsteller einen derartigen Konsum künftig mit Sicherheit ausschließen will, muss angesichts der hohen Rückfallgefahr schon nach einem (hier behaupteten) nur einmaligen Konsum harter Drogen (Amphetamine können sehr schnell zu einer starken psychischen Abhängigkeit führen; vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - unter Verweis auf: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., http://dhs.de/suchtstoffe-verhalten/medikamente/amphetamine.html), erst recht bei zeitnah hinzukommendem Konsum von Cannabis und Alkohol, das Interesse des Antragstellers, bis zur (abschließenden) Entscheidung in der Hauptsache mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückstehen.
  • VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit

    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 5.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris).
  • OVG Sachsen, 08.12.2025 - 6 A 166/24

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Amphetamin

    Dementsprechend werden von den Verwaltungsgerichten im Fahreignungsrecht Drogen mit Ausnahme von Cannabis als sogenannte "harte" Drogen bezeichnet, deren Einnahme - jedenfalls im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - die Fahreignung ausschließt (…vgl. für Amphetamin z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 12;… VGH BW, Beschl. v. 7. April 2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 5;… OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2012 - 3 M 47/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 11 CS 21.2414 -, juris Rn. 15, v. 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 -, juris Rn. 13).
  • VG Regensburg, 23.07.2021 - RO 8 S 21.1171

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris).
  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

    Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris).
  • VG Würzburg, 24.03.2020 - W 6 S 20.383

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

    Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris).
  • VG Würzburg, 19.05.2017 - W 6 S 17.453

    Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 6 S 21.1417

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

  • VG Würzburg, 27.03.2020 - W 6 S 20.411

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Mischkonsums von Cannabis und anderen …

  • VG Würzburg, 16.11.2021 - W 6 S 21.1435

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder) nach …

  • VG Würzburg, 07.04.2021 - W 6 S 21.343

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge …

  • VG Würzburg, 14.05.2018 - W 6 S 18.570

    Umfang möglicher Begutachtung im Fahrerlaubnisverfahren

  • VG Wiesbaden, 26.08.2024 - 7 L 1031/24

    Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabis-Therapie

  • VG Würzburg, 10.09.2021 - W 6 S 21.1134

    Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten …

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