Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung; Fahrerlaubnis; Amphetamin; Wiedererlangung; Fahreignung
- rechtsportal.de
Entfallen der Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von sog. harten Drogen wie Amphetamin; Wiedererlangung der Fahreignung frühestens nach einjähriger Abstinenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Fahreignung wegen Konsums von Amphetamin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen der Fahreignung bei Einnahme von Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von sog. harten Drogen wie Amphetamin; Wiedererlangung der Fahreignung frühestens nach einjähriger Abstinenz
Verfahrensgang
- VG München, 08.04.2016 - M 6 S 16.1046
- VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Die Wiedererlangung der Fahreignung kommt grundsätzlich frühestens nach einjähriger Abstinenz in Betracht (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 17 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (…st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11;… B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403
Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11;… B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8;… OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.).
- VGH Bayern, 23.02.2016 - 11 CS 16.38
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Drogeneinfluss
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber mindestens einmal sogenannte harte Drogen wie Amphetamin konsumiert hat (…st.Rspr., z. B. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - juris Rn. 11; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris Rn. 8;… OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 5 ff. m. w. N.). - VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 18.05.2004 - 11 CS 04.819
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 10.10.2005 - 11 CS 05.1648
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15
Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums
Der Fahrerlaubnisbehörde ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BayVGH 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 - Rn. 13;… vgl. auch OVG NRW 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - Rn. 5;… VGH Baden-Württemberg 7. April 2014 - 10 S 404/14 - Rn. 5;… OVG Berlin-Brandenburg 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - Rn. 4;… VGH Hessen 21. März 2012 - 2 B 1570/11 - Rn. 6;… Sächsisches OVG 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 - Rn. 5;… OVG Sachsen-Anhalt 13. April 2012 - 3 M 47/12 - Rn. 6;… Thüringer OVG 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 - Rn. 14; Koehl ZfSch 2015, 369 unter B). - OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17
Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des …
Selbst berufliche Gründe rechtfertigen angesichts der Gefahren für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum von Menschen bei Teilnahme kraftfahrungeeigneter Personen am öffentlichen Straßenverkehr nicht, dem Kraftfahrzeugführer auch nur vorläufig die Fahrerlaubnis zu belassen (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2016, 4 Bs 101/16, n.v.; VGH München, Beschl. v. 15.6.2016, 11 CS 16.879, juris Rn. 15). - VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300
Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums
Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris).Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - BayVBl 2016, 812 sowie SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; B.v. 10.2.2015 - 16 B 86/15 - juris; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - ThürVBl 2015, 40; jeweils m.w.N.).
Erst wenn ein Betäubungsmittelkonsument angibt, dass er seit in der Regel mindestens einem Jahr betäubungsmittelabstinent ist, muss die Behörde dem nachgehen, da die Behörde im Entziehungsverfahren die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers belegen muss und auf die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV nicht mehr als feststehend abstellen kann, wenn ein Betroffener eine einjährige Abstinenz seit dem letzten Drogenkonsum geltend macht (vgl. etwa SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris; B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - juris; B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]).
- VG München, 03.08.2016 - M 6 K 16.1047
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin
Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf die Sachdarstellung unter Gründe I. im Beschluss der erkennenden Kammer vom 8. April 2016 zum Antragsverfahren M 6 S 16.1046 verwiesen sowie auf die Sachdarstellung unter Gründe I. im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 (11 CS 16.879).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird ergänzend auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 6 S 16.1046, auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 im Verfahren 11 CS 16.879, auf die vorgelegte Behördenakte sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 3. August 2016 verwiesen.
Zur Begründung nimmt die erkennende Kammer zunächst vollumfänglich Bezug auf die ausführlichen rechtlichen Ausführungen unter Gründe II. im Beschluss der Kammer vom 8. April 2016 (M 6 S 16.1046) sowie auf die ebenfalls eingehende rechtliche Begründung unter Gründe II. im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2016 (11 CS 16.879), mit dem die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 8. April 2016 zurückgewiesen wurde.
- VG München, 20.07.2016 - M 6 S 16.1744
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Amphetamin
Ohne nähere nachvollziehbare Angaben dazu, wie der Antragsteller einen derartigen Konsum künftig mit Sicherheit ausschließen will, muss angesichts der hohen Rückfallgefahr schon nach einem (hier behaupteten) nur einmaligen Konsum harter Drogen (Amphetamine können sehr schnell zu einer starken psychischen Abhängigkeit führen; vgl. BayVGH, B. v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - unter Verweis auf: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., http://dhs.de/suchtstoffe-verhalten/medikamente/amphetamine.html), erst recht bei zeitnah hinzukommendem Konsum von Cannabis und Alkohol, das Interesse des Antragstellers, bis zur (abschließenden) Entscheidung in der Hauptsache mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückstehen. - VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 5.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris). - OVG Sachsen, 08.12.2025 - 6 A 166/24
Fahrerlaubnis; Entziehung; Amphetamin
Dementsprechend werden von den Verwaltungsgerichten im Fahreignungsrecht Drogen mit Ausnahme von Cannabis als sogenannte "harte" Drogen bezeichnet, deren Einnahme - jedenfalls im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - die Fahreignung ausschließt (…vgl. für Amphetamin z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 12;… VGH BW, Beschl. v. 7. April 2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 5;… OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2012 - 3 M 47/12 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2021 - 11 CS 21.2414 -, juris Rn. 15, v. 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 -, juris Rn. 13). - VG Regensburg, 23.07.2021 - RO 8 S 21.1171
Entzug der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums
Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris). - VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143
Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit
Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris). - VG Würzburg, 24.03.2020 - W 6 S 20.383
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Dass in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffend die Ungeeignetheit von Kraftfahrern das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist und die fahrerlaubnisrechtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung ähnlich begründet wird, ändert an deren Einzelfallbezogenheit nichts (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris). - VG Würzburg, 19.05.2017 - W 6 S 17.453
Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss - Gelegentlicher Cannabiskonsum
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 6 S 21.1417
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
- VG Würzburg, 27.03.2020 - W 6 S 20.411
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Mischkonsums von Cannabis und anderen …
- VG Würzburg, 16.11.2021 - W 6 S 21.1435
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder) nach …
- VG Würzburg, 07.04.2021 - W 6 S 21.343
Entziehung der Fahrerlaubnis und Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge …
- VG Würzburg, 14.05.2018 - W 6 S 18.570
Umfang möglicher Begutachtung im Fahrerlaubnisverfahren
- VG Wiesbaden, 26.08.2024 - 7 L 1031/24
Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabis-Therapie
- VG Würzburg, 10.09.2021 - W 6 S 21.1134
Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten …
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