Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513, 11 CE 21.2514 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
StVG § 2 Abs. 7 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 7, Abs. 8 S. 1, § 14 Abs. 2 Nr. 2
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum sog. harter Drogen - bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum harter Drogen - Wiedererlangung der Fahreignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens; Konsum harter Drogen; Wiedererlangung der Fahreignung
- rechtsportal.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Konsum harter Drogen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 E 21.00985
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 E 21.985
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 S 21.00987
- VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 10 S 21.987
- VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513, 11 CE 21.2514
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Rn. 27 Vor dem Hintergrund der sich aus dem Entlassungsbericht vom 28. Mai 2019 ergebenden zeitlichen Abläufe und der Art und des Ausmaßes des eingestandenen früheren Drogenkonsums ist ferner die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, dass jener im Zeitpunkt des Erlasses der Gutachtensanordnung noch zu Zweifeln an der Kraftfahreignung berechtigte bzw. ein hinreichend schwerer Gefahrenverdacht bestand, weil jedenfalls weiterhin eine verkehrsrelevante Rückfallgefahr bestand (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581 = juris Rn. 21 ff., 24;… Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.12.2021, § 14 FeV Rn. 101 m.w.N.).Jedenfalls handelte es sich nicht um einen einmaligen Probierkonsum (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 a.a.O. Rn. 24).
Rn. 28 Außerdem fehlt der Nachweis eines stabilen Einstellungswandels, der bei einem über das einmalige Probieren hinausgehenden Betäubungsmittelmissbrauch für die Einschätzung der Gefahrensituation von entscheidender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 a.a.O. Rn. 24).
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Haschischkonsum
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
In diesem Zusammenhang sei es angezeigt, die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 2365) zur Anordnung eines Fahreignungsgutachtens in Erinnerung zu rufen.Was sich insoweit aus der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69), die zum Cannabiskonsum ergangen ist, zu Gunsten des Antragstellers ergeben soll, hat er nicht dargelegt.
- VGH Bayern, 28.04.2021 - 11 CS 21.332
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nachweis harter Drogen
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Rn. 26 Nachdem seit der angegebenen Beendigung des Konsums einer harten Droge mehr als ein Jahr (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist) verstrichen war, hat das Landratsamt vor Erlass des Entziehungsbescheids am 19. März 2021 zutreffend ermittelt (§ 3 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG), ob der Antragsteller seine Fahreignung wiedererlangt haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2021 - 11 CS 21.332 - NZV 2021, 543 = juris Rn. 17;… B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 18 m.w.N.).Es müssen vielmehr Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2021 a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Bei einem Drogenkonsumenten nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV (Drogen mit Ausnahme von Cannabis) ist der erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr besteht, entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen werden (…stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775]). - VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Bei einem Drogenkonsumenten nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV (Drogen mit Ausnahme von Cannabis) ist der erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr besteht, entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen werden (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19;… B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 28.10.2019 [Verkehrsblatt S. 775]). - VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Rn. 26 Nachdem seit der angegebenen Beendigung des Konsums einer harten Droge mehr als ein Jahr (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist) verstrichen war, hat das Landratsamt vor Erlass des Entziehungsbescheids am 19. März 2021 zutreffend ermittelt (§ 3 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG), ob der Antragsteller seine Fahreignung wiedererlangt haben könnte (…vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2021 - 11 CS 21.332 - NZV 2021, 543 = juris Rn. 17; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 18 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Somit ist auch nicht zu beanstanden, wenn die Behörde Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet (…vgl. Bostedt, a.a.O. § 80 Rn. 79;… Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 39 Rn. 18; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16 f.). - VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat im Übrigen gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 20.2342 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.11.2021 - 11 CS 21.2239
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Widerruf eines eingestandenen Kokainkonsums
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2513
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2021 - 11 CS 21.2239 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.06.2026 - 11 ZB 26.662
Aberkennung des Rechts, im Inland von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch …
Nach der vorliegend einschlägigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2025 - 11 CS 25.203 - juris Rn. B.v. 5.10.2023 - 11 CS 23.1413 - juris Rn. 24; B.v. 17.12.2021 - 11 CS 21.2513 u.a. - juris Rn. 26;… B.v. 17.12.2021 - 11 CS 21.2179 - juris Rn. 20 m.w.N.;… kritisch dazu Derpa in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 2 StVG Rn. 63d) darf die Behörde nach Ablauf der sog. verfahrensrechtlichen Einjahresfrist nicht mehr ohne Überprüfung davon ausgehen, dass die sich aus Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV ergebende Nichteignung des Betroffenen im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV weiter feststeht.Zum Nachweis, die Fahreignung wiedererlangt zu haben, ist dann materiellrechtlich ein lückenloser Abstinenzbeleg hinsichtlich "harter" Drogen für die Dauer eines Jahres verlangt sowie eine hinreichend stabile Überwindung der früheren Konsumgewohnheiten, die nur im Rahmen einer medizinischpsychologischen Untersuchung festgestellt werden kann (BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 11 CS 21.2513 u.a. - juris Rn. 26 und - 11 CS 21.2179 - juris Rn. 20 f.; OVG LSA, B.v. 11.8.2025 - 3 L 78/25 - juris R. 17 f.).
Für eine positive Verkehrsprognose ist wesentlich, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutritt, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene die notwendige Abstinenz auch in Zukunft einhält (BayVGH, B.v. 17.12.2021 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).
- VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger …
Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 11 CS 21.2513, 11 CE 21.2514 - juris Rn. 25;… B.v. 10.11.2021 - 11 CS 21.2239 - juris Rn. 15 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2025 - 3 L 78/25
Entziehung der Fahrerlaubnis; Glaubhaftmachung einer einjährigen Drogenabstinenz
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt in seiner aktuellen Rechtsprechung die Auffassung, dass die bloße Behauptung der Drogenabstinenz regelmäßig nicht ausreicht und vielmehr Umstände hinzutreten müssen, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 11 CS 21.2513 -, Rn. 26, juris;… Beschluss vom 28. April 2021 - 11 CS 21.332 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 29. November 2018 - 11 CS 18.2228 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 30. August 2016 - 11 CS 16.1542 - juris Rn. 13). - VG Augsburg, 05.03.2026 - Au 7 S 25.3401
Fahreignung, Fahrerlaubnisentzug, Sofortvollzug, ärztliches Gutachten, …
Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung des Landratsamts kommt es zudem nicht an, da § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung normiert (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 11 CS 21.2513 u.a. - juris Rn. 22).
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