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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73449
VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69 (https://dejure.org/2009,73449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2009 - 11 CS 09.69 (https://dejure.org/2009,73449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 11 CS 09.69 (https://dejure.org/2009,73449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest; Verwertbarkeit des Messergebnisses; Gesamtwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Dieses Atemalkohol-Messgerät erfüllt die Voraussetzungen eines so genannten standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 46, 358/367 f.) und seine Messgenauigkeit kann im Bußgeldverfahren ohne weitere Abzüge herangezogen werden.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Im Gegensatz zu einem Eignungsausschluss wegen Alkoholmissbrauch, der voraussetzt, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV), so dass ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr zu fordern ist (vgl. BayVGH vom 4.1.2006 11 CS 05.1878/11 C 05.1879, vom 4.4.2006 11 CS 05.2439), setzt eine Nichteignung wegen Alkoholabhängigkeit (vgl. Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV) keinen Bezug zum Straßenverkehr voraus.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Im Gegensatz zu einem Eignungsausschluss wegen Alkoholmissbrauch, der voraussetzt, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV), so dass ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr zu fordern ist (vgl. BayVGH vom 4.1.2006 11 CS 05.1878/11 C 05.1879, vom 4.4.2006 11 CS 05.2439), setzt eine Nichteignung wegen Alkoholabhängigkeit (vgl. Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV) keinen Bezug zum Straßenverkehr voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 10 S 1332/96

    Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens nach Fahreignungszweifeln …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69
    Gewisse Einschränkungen in der Zuverlässigkeit der Methode zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration dürften im Interesse der Verkehrssicherheit hinnehmbar sein (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 11.7.1996, ZfS 1996, 397 f.).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - NJW 2008, 3014; BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München, U.v. 10.7.2009 - M 6b K 08.1412).
  • VG München, 24.04.2013 - M 1 S 13.1314

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Gutachtensnichtvorlage; Anhaltspunkte für …

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris Rn. 13).

    BAK-Werte ab 3, 0 ‰ sprechen jedoch nach medizinischen Erkenntnissen mit einer großen Sicherheit für eine Alkoholabhängigkeit (BayVGH, B.v. 5.6.2009 a.a.O. Rn. 15 und B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968 - juris Rn. 28, jeweils unter Hinweis auf Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar 2. Aufl. 2005 S. 160).

    Dabei sind umso weniger Zusatzinformationen für eine Gutachtensanforderung notwendig, je näher der festgestellte BAK-Wert einem Wert von 3, 0 ‰ kommt (BayVGH, B. v. 5.6.2009 a.a.O. Rn. 16).

    Im Gegensatz zu einem Eignungsausschluss wegen Alkoholmissbrauchs, der voraussetzt, dass der Betroffene das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann (vgl. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV), so dass ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu fordern ist, setzt eine Nichteignung wegen Alkoholabhängigkeit (vgl. Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV) keinen Bezug zum Straßenverkehr voraus (BayVGH, B.v. 5.6.2009 a.a.O. Rn. 19).

    Wie sich aus der Gesetzesbegründung zu § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV ergibt, soll diese Vorschrift vornehmlich Fälle außerhalb des Straßenverkehrs erfassen, wenn der Fahrerlaubnisbehörde Informationen vorliegen, die den Verdacht auf Alkoholabhängigkeit rechtfertigen (BayVGH, B.v. 5.6.2009 a.a.O. Rn. 19 unter Hinweis auf BR-Drs. 443/98 S. 260).

  • VG Bayreuth, 21.04.2020 - B 1 S 20.291

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis: …

    Die Frist muss zudem so bemessen sein, dass dem Betroffenen die Gutachtensbeibringung möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris;… B.v. 17.4.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 17; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris Rn. 13;… VG Bayreuth, B.v. 15.8.2018 - B 1 S 18.724 - juris Rn. 30;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 11 FeV Rn. 51 f.).

    Die Anforderung der ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung muss sich auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird, was ausschließt, bereits jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen (…so. BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 15; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris Rn.16).

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