Rechtsprechung
| FG Münster, 20.11.1998 - 11 K 1226/97 E |
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Mietzins zu niedrig?
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Münster, 20.11.1998 - 11 K 1226/97
Zur Begründung trägt sie unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.9.1997 ( IX R 80/94 , DStR 1997, 2013) vor, im Zusammenhang mit Einkünften aus VuV sei nur in Extremfällen von Liebhaberei auszugehen.Ergänzend trägt er vor, das BFH-Urteil vom 30.9.1997 ( IX R 80/94 , a.a.O.) führe insbesondere deswegen zu keiner anderen Beurteilung des Streitfalles, weil der BFH nach wie vor fordere, daß letztlich aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuß erzielt werden müsse.
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94 , DStR 1997, 2013) ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich von Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, auch wenn jahrelang WK-Überschüsse entstehen.
- BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92
Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige
Auszug aus FG Münster, 20.11.1998 - 11 K 1226/97
Es sei kein Grund ersichtlich, daß die vom BFH im Urteil vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , BFH/NV 1995, 11) genannte 1/3-Größe nicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sei.Aufgrund des BFH-Urteils vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , a.a.O.) halte der Bekl. eine Prognoserechnung, ob mit dem Haus ein Totalüberschuß zu erzielen sei, nicht für erforderlich.
Im BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , a.a.O.) sei über einen extremen Sachverhalt entschieden worden, der mit dem Streitfall nicht zu vergleichen sei.
- FG Hessen, 20.12.2001 - 1 K 1419/96
Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand; …
In der neueren Rechtsprechung der FGe ist die Überschusserzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung an Angehörige in Fällen verneint worden, in denen die Nettomiete nicht einmal den Wertverzehr (AfA) des vermieteten Gebäudes abdeckt (Urteil des FG Münster vom 20.11.1998 11 K 1226/97 E, EFG 1999, 702), die Miete nicht einmal den Wertverzehr und insgesamt nur 40 v.H. der Werbungskosten abdeckt (Urteil des FG Münster in EFG 2001, 1281), die Miete um 35 - 40 v.H. unter der ortsüblichen Miete liegt und nicht einmal den Wertverzehr abdeckt (Urteil des FG Rheinland-Pfalz in DStRE 1998, 874) oder eine Eigentumswohnung nach aufwändiger Renovierung und (u.a.) Ausstattung mit einer hochwertigen Einbauküche deutlich - gut 50 v.H. - unter der Marktmiete vermietet wird (Urteil des FG Düsseldorf vom 14.6.2000 11 K 7387/97 E, EFG 2000, 865 ).
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