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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23856
FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10 (https://dejure.org/2011,23856)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2011 - 11 K 81/10 (https://dejure.org/2011,23856)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 11 K 81/10 (https://dejure.org/2011,23856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pauschalbesteuerung nur bei zusätzlicher Zahlung zum geschuldeten Arbeitslohn - Beihilfe für Erholungszwecke - Keine Zuständigkeit für Kirchensteuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 33 EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, S. 2 EStG
    Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei jährlicher Bestätigung eines Arbeitnehmers über die Verwendung monatlich vom Arbeitgeber ausgezahlter Erholungsbeihilfen; Steuerfreiheit und Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Gewährung von ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit und Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zusatzleistungen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zusatzleistungen des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Rn. 24 Nach den BFH-Urteilen vom 11. November 2010 (VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BStBl II 2011, 386) kommt es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur auf die Frage an, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer tatsächlich Barlohn oder Sachlohn zuwendet.
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Damit liegt der Fall im Ergebnis so wie der dem BFH-Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05 (BStBl II 2008, 530) zugrunde liegende Sachverhalt, bei dem Arbeitnehmer entscheiden konnten, ob sie statt der Barlohnzahlung eine Warengutschrift haben wollten.
  • BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urteil v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urteil v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urteil v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urteil v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 26/08

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Warenbezug aus allen …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Rn. 24 Nach den BFH-Urteilen vom 11. November 2010 (VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 und VI R 27/09, BStBl II 2011, 386) kommt es für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur auf die Frage an, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer tatsächlich Barlohn oder Sachlohn zuwendet.
  • BFH, 15.05.1998 - VI R 127/97

    Gehaltsumwandlung bei steuerbefreiten Zuschüssen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urteil v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urteil v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urteil v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urteil v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 12.03.1993 - VI R 71/92

    1. Als Jubiläumszuwendungen sind nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urteil v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urteil v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urteil v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urteil v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81

    Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urteil v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urteil v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urteil v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urteil v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
  • BFH, 07.02.1969 - VI R 81/66

    Kirchensteuerhaftung - Rechtsweg zum Verwaltungsgericht - Ermessensspielraum - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
    Dies gilt auch für die Haftung für Kirchensteuer (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1969 VI R 81/66, BStBl. II 1969, 406).
  • LSG Bayern, 14.09.2017 - L 14 R 586/14

    Beitragsrechtliche Relevanz einer Gehaltsumwandlung

    Dieses Verständnis entspreche dem in den Regelungen § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, einen Anreiz für zusätzliche Förderung zu schaffen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.06.2011, 11 K 81/10, Rn. 32) und zu verhindern, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt wird (BFH…, Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, Rn. 13, 14; BFH…, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß …

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Juni 2011 11 K 81/10 dahingehend abzuändern, dass der im Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge vom 6. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Februar 2010 ausgewiesene Haftungsbetrag auf 2.046 EUR (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) herabgesetzt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22

    Erholungsbeihilfe; Lohnumwandlung; Sozialversicherungsbeitrag; Vertrauensschutz; …

    Ausweislich des letztlich denselben Ausgangssachverhalt betreffenden - sich seinerzeit an einem "Muster des Arbeitsvertrages in der Bp-Arbeitsakte" orientierenden - Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juni 2011 (11 K 81/10, vgl. Bl. 314 ff. VV) verpflichtete sich die Klägerin in den Änderungsverträgen bei Wegfall der persönlichen und/oder gesetzlichen Voraussetzungen für die vereinbarten Zusatzleistungen eine "entsprechende Zusatzleistung" zu zahlen, deren Voraussetzungen vorlägen.

    Die dagegen beim Niedersächsischen Finanzgericht erhobene Klage der Klägerin (11 K 81/10) hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.

    Schon dies macht deutlich, dass es sich - entsprechend der bereits vom Niedersächsischen Finanzgericht im Urteil vom 16. Juni 2011 (11 K 81/10) vertretenen Rechtsauffassung - nicht um "zusätzlich" zum regulären beitragspflichtigen Entgelt gewährte Leistungen gehandelt hat.

  • SG München, 03.06.2014 - S 56 R 1478/12

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Neuberechnung unter …

    Im übrigen entspricht dieses Verständnis des in den Regelungen § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG und § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, einen Anreiz für zusätzliche Förderung zu schaffen (Niedersächsisches Finanzge-icht, Urteil vom 16.06.2011, 11 K 81/10, Rn. 32, zitiert nach Juris) und zu verhindern, dass regulär besteuerter Arbeitslohn in steuerfreie Zuschüsse umgewandelt wird (BFH…, Urteil vom 19.09.2012, VI R 54/11, Rn. 13, 14, zitiert nach Juris; BFH…, Urteil vom 01.10.2009, VI R 41/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).
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