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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09 KF   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,123752
FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09 KF (https://dejure.org/2009,123752)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2009 - 11 Ko 276/09 KF (https://dejure.org/2009,123752)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2009 - 11 Ko 276/09 KF (https://dejure.org/2009,123752)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07

    Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Ebenso wenig genüge es, dass das Finanzamt unter dem Eindruck der Klagebegründung, ergänzender Schriftsätze oder aufgrund eines Hinweises auf die Rechtslage bzw. Rechtsprechung den Bescheid ändert (Beschluss des FG Köln vom 13. März 2008 10 Ko 3739/07, EFG 2008, 1234).

    Gleiches gilt für die mit einer zusätzlichen Beratungsleistung verbundene Prüfung, ob das ursprüngliche Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits nicht unwesentlich eingeschränkt werden soll (Beschluss des FG Köln vom 13. März 2008 10 Ko 3739/07, EFG 2008, 1234).

    Rn. 15 Vorliegend liegen zwar die Voraussetzungen einer 1, 3-fachen Gebühr nach Nr. 1004 VV RVG vor, da das finanzgerichtliche Verfahren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG den Berufungs- und Revisionsverfahren gleichgestellt ist (Beschluss des FG Köln vom 13. März 2008 10 Ko 3739/07, EFG 2008, 1234).

  • FG Hessen, 08.01.1988 - 2 Ko 300/88
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Die erforderliche Mitwirkung des Prozessvertreters werde nicht durch jedes Handeln begründet, vielmehr bedürfe es einer besonderen auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil hinzielenden Tätigkeit des Prozessvertreters, die über die normale anwaltliche Tätigkeit im Prozess, welche durch die Verfahrensgebühr abgegolten wird, hinausgeht (Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1982 XI 7/87 Ko, EFG 1988, 388).

    Das Einwirken auf den Mandanten, sich mit einer Teiländerung des Bescheids auf Vorschlag des Gerichts zufrieden zu geben, stellt eine ausreichende Tätigkeit dar; dafür genügt z.B. der Rat in einer Sitzungspause (Beschlüsse des Hessischen FG vom 17. Oktober 1969 B II 10/69, EFG 1970, 58; vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88, EFG 1988, 388;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, VV 1002 Rn. 50).

  • BFH, 16.12.1969 - VII B 45/68

    Mitwirken bei Beweisaufnahme - Bevollmächtigter - Ergebnis der Beweisaufnahme - …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Weiterhin müsse diese besondere anwaltliche Tätigkeit wesentlich zur Erledigung des Prozesses beigetragen haben (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1969 VII B 45/68, BStBl II 1970, 251).
  • FG Köln, 26.11.1986 - II K 135/86
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Die erforderliche Mitwirkung des Prozessvertreters werde nicht durch jedes Handeln begründet, vielmehr bedürfe es einer besonderen auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil hinzielenden Tätigkeit des Prozessvertreters, die über die normale anwaltliche Tätigkeit im Prozess, welche durch die Verfahrensgebühr abgegolten wird, hinausgeht (Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1982 XI 7/87 Ko, EFG 1988, 388).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.1987 - 3 Ko 2/87
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 11 Ko 276/09
    Die erforderliche Mitwirkung des Prozessvertreters werde nicht durch jedes Handeln begründet, vielmehr bedürfe es einer besonderen auf die Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil hinzielenden Tätigkeit des Prozessvertreters, die über die normale anwaltliche Tätigkeit im Prozess, welche durch die Verfahrensgebühr abgegolten wird, hinausgeht (Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 1987 3 Ko 2/87, EFG 1987, 322; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1982 XI 7/87 Ko, EFG 1988, 388).
  • FG Düsseldorf, 02.01.2012 - 10 Ko 2007/11

    Notwendigkeit der Erledigung der Rechtssache nach Aufhebung oder Änderung des mit …

    Dies löst, unabhängig davon, ob Bemühungen von anderer Seite (des Gerichts oder des Prozessgegners) mit ursächlich gewesen sind, die Erledigungsgebühr aus (vgl. auch FG Köln, Beschluss vom 28. Februar 2011, EFG 2011, 1545; FG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2009 11 Ko 276/09 KF, n.v., m.w.N.; Hess. FG, Beschluss vom 8. Januar 1988 2 Ko 300/88, EFG 1988, 388; Oberverwaltungsgericht -OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1982, 6 OVG B 48/82, Anwaltsblatt AnwBl 1983, 282, 283 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 1999, 3 E 808/98, AnwBl 1999, 612;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, VV 1002 Rn. 50).
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