Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - 11 L 10.16 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 11 L 10.16 (https://dejure.org/2016,10222)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 52 Abs 1 GKG 2004, § 53 Abs 2 Nr 2 GKG 2004
Streitwert bei Rechtsschutz gegen die mengenmäßige Beschränkung einer angezeigten gewerblichen Abfallsammlung sowie gegen die Befristung dieser Sammlung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 52 Abs 1 GKG, § 53 Abs 2 Nr 2 GKG
Private Altpapiersammlung; mengenmäßige Beschränkung; Befristung; Streitwert; Anlehnung an Nr. 2.4.2 des Streitwertkatalogs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.11.2015 - 1 L 274/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - 11 L 10.16
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16 Die Empfehlung betrifft zwar nach ihrem Wortlaut die Klage des Abfallbesitzers gegen eine Untersagungsverfügung, ist aber auch auf eine Untersagungsverfügung gegen einen Sammler von Abfall übertragbar, der sich den Besitz von Abfall erst verschaffen will (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2016 - OVG 11 L 10.16 -, juris; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 7 OA 113/13, juris).
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