Rechtsprechung
| VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 3 StVO
Einstweiliger Rechtsschutz gegen temporäre Einrichtung eines Radwegs - verkehrslexikon.de
Einstweilige Aufhebung von Pop-Up-Radwegen in Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich
- lto.de (Kurzinformation)
Keine "Pop-up-Radwege" in der Hauptstadt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berliner Pop-up-Radwege
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich - Corona-Virus
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Corona ist kein ausreichender Grund für "Pop-up-Radwege" in Berlin - Corona ist kein ausreichender Grund für "Pop-up-Radwege" in Berlin
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege in Berlin erfolgreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege im Berliner Stadtgebiet erfolgreich - Voraussetzungen zur Einrichtung acht verschiedener temporärer Radfahrstreifen lagen nicht vor
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2020 - 1 S 116.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2021 - 1 S 115.20
- VG Berlin - 11 K 206.20 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16
Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs; …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Aufgrund der besonderen Umstände ist die Anordnung dann zwingend erforderlich, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen (vgl. zur Anordnung einer Tempo-30-Zone BVerwG, Beschluss vom 1. September 2017 - BVerwG 3 B 50/16 -, juris Rn. 7;… zu einer Fahrradstraße Urteil der Kammer vom 5. Dezember 2018 - VG 11 K 298/17 - juris Rn. 16).Denn § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO sieht eine entsprechende Ausnahme in Bezug auf die Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nicht vor (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2017, a.a.O.).
- VG Köln, 08.05.2015 - 18 K 189/14
Radfahrer muss den Radweg benutzen
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Ihre Anwendung wird aber nach ihrer Ziffer 0 auch für bestehende Straßen empfohlen (vgl. VG Köln, Urteil vom 8. Mai 2015 - 18 K 189/14 - juris Rn. 46). - BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Dies beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46/78 -, juris Rn. 18).
- BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Hierbei können auch Umstände berücksichtigt werden, die erst nach Erlass der verkehrsregelnden Anordnung eingetreten sind, da es für die rechtliche Beurteilung von Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakte - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist - maßgebend auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Die Grenze, die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen im Hinblick auf die straßen- und wegerechtliche Widmung einer Straße gesetzt ist, wird erst dann überschritten, wenn die Regelung des konkreten Verkehrsverhaltens im Ergebnis auf eine Erweiterung oder Beschränkung der Widmung durch Zulassung oder Untersagung einer ganzen Verkehrsart hinausläuft, da diese Frage bereits zum Gemeingebrauch selbst gehört (BVerfG, Urteil vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 - juris Rn. 67 f.). - BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Das gilt auch dann, wenn sich die Maßnahmen gegen einzelne Verkehrsarten oder bestimmte Benutzerkreise richten, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19/78 -, juris Rn. 19). - VG Berlin, 05.12.2018 - 11 K 298.17
Charlottenburg-Wilmersdorf: Fahrradstraße in der Prinzregentenstraße darf bleiben
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Aufgrund der besonderen Umstände ist die Anordnung dann zwingend erforderlich, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen (vgl. zur Anordnung einer Tempo-30-Zone BVerwG…, Beschluss vom 1. September 2017 - BVerwG 3 B 50/16 -, juris Rn. 7; zu einer Fahrradstraße Urteil der Kammer vom 5. Dezember 2018 - VG 11 K 298/17 - juris Rn. 16). - LG Dortmund, 20.10.2015 - 1 S 52/13
Anlocken von Wildkatzen in Eigentümergemeinschaft verboten
Auszug aus VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20
Solche Rechtmäßigkeitszweifel sind erst dann anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2014 - OVG 1 S 52/13 - EA S. 3 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 6 L 2634/20
Eilantrag gegen "protected bike lane" im Düsseldorfer Hafen erfolglos
Rn. 29 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2020 - 11 L 205/20, DAR 2020, 651; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 1166a.Rn. 53 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 23 B 2230/91, NWVBl. 1993, 17; VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2020 - 11 L 205/20, DAR 2020, 651.
- VG Berlin, 08.12.2020 - 11 L 438.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung von Baumaßnahmen
Aufgrund der besonderen Umstände ist die Anordnung dann zwingend erforderlich, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung nicht ausreichen, um die mit der Anordnung bezweckten Wirkungen zu erreichen (vgl. zur Anordnung einer Tempo-30-Zone BVerwG…, Beschluss vom 1. September 2017 - BVerwG 3 B 50/16 -, juris, Rn. 7;… zu einer Fahrradstraße Urteil der Kammer vom 5. Dezember 2018 - VG 11 K 298/17 - juris, Rn. 16; zu den sog. Popup-Radwegen Beschluss der Kammer vom 4. September 2020 - VG 11 L 205/20 - juris, Rn. 34).Nach der ERA 2010 ist primärer Parameter für die Einführung von Radverkehrsanlagen die Gefahrenlage für Radfahrer, die sich nach diesen Empfehlungen in erster Linie aus der Kraftfahrzeugbelastung sowie der Unfallträchtigkeit eines bestimmten Straßenabschnitts aufgrund besonderer baulicher oder verkehrlicher Gegebenheiten der Straße und eventuell bestehender Schwerverkehrsbelastung ergibt (vgl. ebenda S. 18 f.; zur Berücksichtigung der ERA 2010 Beschluss der Kammer vom 4. September 2020, a.a.O.).
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