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| OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2010 - 11 L 38.10 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2010 - 11 L 38.10 (https://dejure.org/2010,39310)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Streitwert für eine Grundabtretung und vorläufige Besitzeinweisung nach dem BBergG
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 52 Abs 1 GKG, § 66 Abs 5 S 1 GKG, § 68 Abs 1 GKG, §§ 77 ff BBergG, §§ 97ff BBergG
Streitwertbeschwerde; Vertretungszwang (verneint); Grundabtretung und vorläufige Besitzeinweisung nach dem BBergG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 16.08.2010 - 5 L 239/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2010 - 11 L 38.10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 C 09.2985
Streitwertbeschwerde; Vertretungszwang (verneint); Promotionsstreitigkeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2010 - 11 L 38.10
Denn nach der Änderung des § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG dahingehend, dass Anträge und Erklärungen auch "ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten" abgegeben werden können, womit ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs (…BT-Drs. 16/11385, S. 56 f.) "eine Klarstellung erfolgen" sollte, dass in Streitwert- und Kostenbeschwerden ein Anwalts- und Vertretungszwang nicht bestehe, hat sich der diesbezügliche frühere Streit erledigt (Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 15 C 10.383 - und vom 21. Dezember 2009 - 7 C 09.2985 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2010 - 8 E 10417.10 - Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 3 E 81.09 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 OA 354.08 - sämtlich in juris). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 15 C 10.383
Streitwertbeschwerde; Postulationsfähigkeit; Streitwert bei Klage auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2010 - 11 L 38.10
Denn nach der Änderung des § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG dahingehend, dass Anträge und Erklärungen auch "ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten" abgegeben werden können, womit ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs (…BT-Drs. 16/11385, S. 56 f.) "eine Klarstellung erfolgen" sollte, dass in Streitwert- und Kostenbeschwerden ein Anwalts- und Vertretungszwang nicht bestehe, hat sich der diesbezügliche frühere Streit erledigt (Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 15 C 10.383 - und vom 21. Dezember 2009 - 7 C 09.2985 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2010 - 8 E 10417.10 - Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 3 E 81.09 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 12 OA 354.08 - sämtlich in juris).
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 2 S 1446/17
Streitwertbeschwerde und Vertretungszwang
Dementsprechend gehen nun auch diejenigen Obergerichte, die nach der alten Rechtslage für die Streitwertbeschwerde einen Vertretungszwang bejaht hatten (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11.09.2008 - 1 L 91.08 - und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.11.2008 - 3 O 577/08 -, jeweils juris), nunmehr davon aus, dass bei der Streitwertbeschwerde kein Anwaltszwang besteht (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 02.11.2010 - 11 L 38.10 -, juris Rn. 1 und OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 07.03.2012 - 10 W 17/12 -, juris Rn. 4).
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