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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16132
OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02 (https://dejure.org/2003,16132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2003 - 11 LA 323/02 (https://dejure.org/2003,16132)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 (https://dejure.org/2003,16132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Krankentransport durch private Unternehmen - Bedarfsprognose - Funktionsschutzklausel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 RettDG ND; § 22 Abs 1 S 2 RettDG ND
    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport; privater Rettungsdienst; Privatunternehmen; Privatunternehmer; Rettungsdienst; Träger; Zugang; Zulassung; öffentlicher Rettungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Der Senat hält weiter daran fest, dass die Funktionsschutzklausel des § 22 Abs. 1 S. 2 NRettDG nur dann eingreift, wenn die Zulassung eines privaten Unternehmers zum qualifizierten Krankentransport zu einer ernstlichen und schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem auch in wirtschaftlicher Hinsicht tragfähigen Rettungsdienst führt (vgl. Besch. d. Sen. v. 19.6.2000 - 11 M 1026/00 - ).

    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (…zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt (…"faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").

    Hessen geht von einem "faktischen Eingliederungsmodell" aus mit der Konsequenz, dass es praktisch Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstsystems nicht gibt (vgl. Beschl. d. Sen. v. 19.6.2000 - 11 M 1026/00 - Schulte, Rettungsdienst durch Private, 1999, S. 49).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02

    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Auch im vorliegenden Verfahren hat die Beklagte keine Unterlagen z. B. darüber beigebracht, welche Vorhaltekosten ihr für die öffentliche Luftrettung entstehen, inwieweit die öffentliche Luftrettung durch welche konkreten Einsätze in der Vergangenheit ausgelastet war und welche Einnahmeausfälle ihr bei Zulassung der Klägerin (und gegebenenfalls von ein oder zwei weiteren Unternehmern, die, soweit ersichtlich, ebenfalls eine Genehmigung nach §§ 19, 29 NRettDG anstreben - vgl. hierzu Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 11 LA 324/02 -) entstehen (vgl. zum Inhalt der zu treffenden Prognoseentscheidung § 22 Abs. 1 Satz 2 NRettDG).

    Die von der Beklagte in diesem Zusammenhang aufgeführte Gefahr des "Missbrauchs der Inanspruchnahme der Verwaltung" vermag die Grundsatzrüge ebenfalls nicht zu tragen; denn den Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben der Klägerin dieses Verfahrens und der Klägerin in dem Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. vom heutigen Tag in dem Verfahren 11 LA 324/02) nur noch ein weiteres Unternehmen eine Teilnahme an dem qualifizierten Krankentransport mit Hubschraubern nach §§ 19, 29 NRettDG begehrt.

  • OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 11 M 5532/98

    "Darlegung" (§ 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO) bei einstw.; Anordnung, einstweilige; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Den dagegen eingelegten Antrag auf Zulassung der Beschwerde hatte der erkennende Senat mit Beschluss vom 26. Januar 1999 (11 M 5532/98) abgelehnt, weil die Klägerin zwar (hinsichtlich des Hauptantrages) die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts (Fehlen des Anordnungsgrundes) mit dem Zulassungsantrag angegriffen, sich jedoch nicht zureichend substantiiert zum Vorliegen eines Anordnungsanspruches geäußert habe und sich (hinsichtlich des Bescheidungsantrages) das Verfahren durch den zwischenzeitlichen Erlass des Bescheides vom 24. November 1998 erledigt habe.

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 26. Januar 1999 (11 M 5532/98) das Eingreifen der Funktionsschutzklausel bejaht hat, ist diese aufgrund einer nur summarischen Prüfung ergangene Entscheidung für das Hauptsacheverfahren nicht bindend.

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99

    NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Demgegenüber ist unter qualifiziertem Krankentransport lediglich die Beförderung sonstiger Kranker, Verletzter oder Hilfsbedürftiger erfasst, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels - hier eines Rettungshubschraubers - bedürfen, ohne dass es sich jedoch hierbei um eine - wenn auch nur herabgestufte - Notfallsituation handelt (vgl. zur Terminologie Beschl. d. Sen. v, 14.9.1999 - 11 M 2747/99 - S. 22).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (…zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt (…"faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94

    Genehmigung nach RettDG HE § 13: Genehmigung eines Ersatzfahrzeuges; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt (…"faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 7.5.2002 - 7 A 11626/01 - Juris) gibt keinen Anlass zu einer Änderung dieser Rechtsprechung.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (…zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt (…"faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1994 - 7 M 3231/94

    Rettungsdienst; Bedarfsgerechte Organisation; Qualifizierter Krankentransport; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02
    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (…zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt (…"faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    VGH B.-W., Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 - , DÖV 1997, S. 694; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 21 B 99.1017 - , juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 A 12/01 - , juris.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02

    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag; …

    Mit dem Verwaltungsgericht Hannover in dem Parallelverfahren der B. GmbH (Urt. v. 19.6.2002 - 12 A 2108/01 -, vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in 11 LA 323/02 -) vertritt der Senat die Auffassung, dass es der Beklagen verwehrt ist, die grundsätzliche in § 19 NRettDG getroffene Entscheidung des Landesgesetzgebers für einen Zugang (auch) von Unternehmen zum qualifizierten Krankentransport durch einen Verweis auf einen nicht vorhandenen Bedarf zu umgehen.

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zusätzlich angeführte Gefahr des "Missbrauchs der Inanspruchnahme der Verwaltung" vermag die Grundsatzrüge ebenfalls nicht zu tragen; denn den Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben der Klägerin dieses Verfahrens und der Klägerin im Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (vgl. hierzu den Beschl. d. Senats vom heutigen Tage im Verfahren 11 LA 323/02) nur noch ein weiteres Unternehmen eine Teilnahme am qualifizierten Luft-Krankentransport begehrt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine …

    Demgegenüber greift die "Funktionsschutzklausel" des § 17 Abs. 1 RettDG LSA 2012 nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Nichtvornahme der Maßnahme zu einer ernstlichen und schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem auch in wirtschaftlicher Hinsicht tragfähigen Rettungsdienst führt (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 17.02.2003 - 11 LA 323/02 -, juris m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 3615/05

    Genehmigung eines qualifizierten Krankentransportes durch Luftfahrzeuge unter …

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 - abgelehnt worden.

    Soweit sich dadurch der qualifizierte Krankentransport wirtschaftlich nicht trägt, ist zu beachten, dass dies - wie auch schon das Verwaltungsgericht Hannover (…Urteil vom 19. Juni 2002 a.a.O., S. 9) und das Nds. Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 17. Februar 2003 a.a.O., S. 8) im Genehmigungsstreitverfahren hervorgehoben haben - das unternehmerische Risiko der Klägerin ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13

    Genehmigung der Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins zur Notfallrettung und zum …

    Rn. 62 Diese Auslegung der Funktionsschutzklausel entspricht grundsätzlich dem Verständnis auch der anderen Obergerichte in den Ländern, in denen das sogenannte Trennungsmodell vorgesehen ist (vgl. Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.02.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1999.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 13 LA 259/12

    Schließung einer konkreten Bedarfslücke im öffentlichen Rettungsdienst …

    Scheidet die Erwartung einer derartigen Beeinträchtigung aus, hat der Antragsteller eines Genehmigungsantrags - bis zur "Verträglichkeitsgrenze" - einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung (…vgl. Beschl. v. 17. Januar 2012, a.a.O., Rdnr. 4, und Beschl. v. 27. März 2012 - 13 LA 26/11 -, S. 5 des Beschlussabdrucks; Beschl. v. 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 -, Nds. VBl. 2003, 242, 245).
  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur …

    Die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes ist vielmehr nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz und unter Berücksichtigung des grundrechtlich abgesicherten Teilhaberechts des Privaten, der eine reale Beteiligungsmöglichkeit haben muss, erst dann beeinträchtigt, wenn durch die Teilnahme des privaten Dritten die Verträglichkeitsgrenze überschritten wird (…Urteil des Senats vom 21. August 1997, a. a. O.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 -, NordÖR 2003, 158 ff., und Beschluss vom 19. Juni 2000 - 11 M 1026/00 -, NdsVBl 2000, 274 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 2 R 12/98 -, zitiert nach juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, NZV 1997, 287 ff., und Urteil vom 22. Oktober 1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 8. November 1995 - 4 B 95.1221 -, BayVBl. 1996, 176 ff.).
  • VG Berlin, 29.06.2023 - 25 K 1.22

    Erhebung von Feuerwehrgebühren: Notverlegung eines Neugeborenen; Umfang der von …

    Rn. 45 Eine Pflicht zur Anschaffung des jeweiligen Transportmittels wäre danach nur anzunehmen, wenn andernfalls eine ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem auch in wirtschaftlicher Hinsicht tragfähigen Rettungsdienst drohte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 -, juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 LA 65/11

    Voraussetzungen der Genehmigung qualifizierten Krankentransports

    Die Klägerin hat weder dargelegt, welche abstrakten Rechtssätze das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung aufgestellt haben soll, noch hat es diejenigen Rechtssätze in den angeführten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02;… Urt. v. 24. Juni 1999 - 11 L 719/98) bezeichnet, von denen diese Rechtssätze abweichen sollen.
  • VG Oldenburg, 11.12.2013 - 11 A 101/13

    Ausschreibung; Beurteilungsspielraum; Ermessen; Krankentransport; Nachholung; …

    Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. September 2013 - 13 LA 259/12 - juris; Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 LA 65/11 - juris; Beschluss vom 17. Februar 2003 - 11 LA 323/02 - Nds. VBl.
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