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| VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 F 1152/12
Kostenfestsetzung bei abgetrenntem Verfahren
Auszug aus VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn - wie hier - die Abtrennung nach einer Klagerücknahme ausschließlich der gerichtsinternen, verfahrenstechnischen Abwicklung und Aussonderung und insbesondere dazu diente, das Verfahren hinsichtlich des zurückgenommenen Klagebegehrens ordnungsgemäß einzustellen (HessVGH, B. v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16).Die Übersendung der Empfangsbekenntnisse hinsichtlich der Abtrennungs- und Einstellungsbeschlüsse sowie die Übersendung dieser Beschlüsse an die Mandantschaft stellen keine als selbstständig zu bewertenden Verfahrenshandlungen in den abgetrennten "neuen" Verfahren dar, die in den abgetrennten Verfahren das Entstehen einer neuen Verfahrensgebühr begründen könnten (vgl. HessVGH, B. v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (OVG LSA, B. v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58 m. w. N.). - VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12
Zur Kostenfestsetzung bei abgetrennten Verfahren
Auszug aus VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Grundsätzlich hat zwar der Kostengläubiger bei Abtrennung eines Verfahrens das Wahlrecht, ob er die Gebühren (einmal) aus dem Gesamtstreitwert oder jeweils aus dem Streitwert der getrennten Verfahren geltend machen will (VG Wiesbaden, Beschluss vom 4. Juni 2013, AZ. 3 O 1378/12.WI). - VG Würzburg, 17.03.2015 - W 4 M 15.30130
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Dies gilt im vorliegenden Fall aber nicht (so auch VG Würzburg, Beschluss vom 17. März 2015, W 4 M 15.30130). - VG München, 12.05.2015 - M 11 K 14.2763
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; faktische Baugrenzen nicht nachbarschützend …
Auszug aus VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Im Verfahren M 11 K 14.2763 wandte sich die Klägerin mit 5 weiteren Nachbarn gegen das Bauvorhaben des Beigeladenen.
- VG Würzburg, 29.04.2020 - W 1 M 20.30478
Kostenfestsetzung nach teilweiser Klagerücknahme im Asylstreitverfahren
Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (…OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09, juris, Rn. 58 m.w.N.;… VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130, juris, Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433).Auch die Übersendung des Empfangsbekenntnisses hinsichtlich des Protokolls über die mündliche Verhandlung sowie dessen ggf. erfolgte Übersendung an die Mandantschaft stellen keine als selbständig zu bewertenden Verfahrenshandlungen in dem abgetrennten "neuen" Verfahren dar, die im abgetrennten Verfahren das Entstehen einer neuen Verfahrensgebühr begründen könnten; sie dienten vielmehr allein der Abwicklung des ursprünglichen Verfahrens (W 5 K 19.31577) (…zutreffend HessVGH, B.v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16;… VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433; a.A. OLG Düsseldorf, B.v. 25.5.2009 - 24 W 28/09, BeckRS 2009, 23464; VG Magdeburg, B.v. 27.10.2010 - 9 A 60/10, BeckRS 2010, 55819).
- VG Würzburg, 07.10.2021 - W 8 M 21.1117
Berechnung der Verfahrensgebühr bei Abtrennung nach teilweiser Erledigung - reine …
Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat, wobei unmaßgeblich ist, in welchem Umfang Tätigkeiten des Bevollmächtigten nach Verfahrenstrennung erforderlich waren bzw. erfolgt sind (…BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 14 C 17.559 - juris Rn. 21;… OVG LSA, B.v. 1.7.2010 - 2 O 154/09, juris, Rn. 58 m.w.N.;… VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130, juris, Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433).In dieser Konstellation ist weder das Ausgangsverfahren vollständig abgeschlossen, noch ohne Hinzutreten weiterer Gegebenheiten ein neues Verfahren mit der Folge des erneuten Entstehens von Gebührentatbeständen entstanden (…HessVGH, B.v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16;… VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169 - BeckRS 2016, 42433; VG Würzburg, B.v. 17.8.2018 - W 7 M 18.30803; a.A. VG Augsburg, B.v. 23.8.2018 - Au 8 M 18.30054 - juris; VG Würzburg, B.v. 21.3.2018 - W 5 M 17.1421 - BeckRS 2018, 8890).
- VG München, 20.12.2016 - M 6 M 15.5384
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Die Übersendung des Empfangsbekenntnisses hinsichtlich des Abtrennungs- und Einstellungsbeschlusses sowie die Übersendung dieses Beschlusses an die Mandantschaft stellten keine als selbstständig zu bewertende Verfahrenshandlungen in dem abgetrennten "neuen" Verfahren dar, die in dem abgetrennten Verfahren das Entstehen einer neuen Verfahrensgebühr begründen könnten (VG Würzburg, B. v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris Rn. 13 - und VG München, B. v. 13.10.2015 - M 11 M 15.4169 - juris Rn. 17 - jeweils unter Hinweis auf HessVGH, B. v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16).
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