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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9530
OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97 (https://dejure.org/1997,9530)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.1997 - 11 M 3069/97 (https://dejure.org/1997,9530)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 1997 - 11 M 3069/97 (https://dejure.org/1997,9530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Arbeitgeberwechsel; Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitgeberwechsel; Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.05.1997 - C-386/95

    Eker / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    In der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteile vom 23.1.1997 - C-171/95 - NVwZ 1997, 677 = DVBl. 1997, 916 LS - Tetik und vom 29.5.1997 - C-386/95 - Eker) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 - DVBl. 1995, 847 und Beschluß vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117) ist geklärt, daß unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit den dort normierten Beschäftigungsansprüchen für türkische Arbeitnehmer - unmittelbar einklagbar - in der Tat Aufenthaltsrechte korrespondieren.

    Sie ist nunmehr auf den vorzitierten Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts hin vom EuGH mit Urteil vom 29. Mai 1997 - C-386/95 - (Eker) im erstgenannten Sinne geklärt worden; bei einem Arbeitgeberwechsel ist mithin ein Anspruch gemäß Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 auf Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erst nach Ablauf eines neuen Zeitraums ordnungsgemäßer Beschäftigung von einem Jahr gegeben, weil nur eine vertragliche Beziehung, die ein Jahr lang aufrechterhalten wird, eine Verfestigung des Arbeitsverhältnisses erkennen läßt, die nach dem assoziationsrechtlichen System der schrittweisen Eingliederung der türkischen Arbeitnehmer ausreicht, um ein Recht auf Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung zu begründen.

  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95

    Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    In der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteile vom 23.1.1997 - C-171/95 - NVwZ 1997, 677 = DVBl. 1997, 916 LS - Tetik und vom 29.5.1997 - C-386/95 - Eker) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 - DVBl. 1995, 847 und Beschluß vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117) ist geklärt, daß unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit den dort normierten Beschäftigungsansprüchen für türkische Arbeitnehmer - unmittelbar einklagbar - in der Tat Aufenthaltsrechte korrespondieren.

    Diese Frage wurde jedoch in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. Nachw. im Vorlagebeschluß des BVerwG vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    Denn für die Beurteilung assoziationsrechtlicher Ansprüche gemäß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es nicht darauf an, ob dem türkischen Arbeitnehmer Erlaubnisse, über die er verfügt, ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilt worden sind (EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - C-237/91 - DVBl. 1993, 307 - Kus; BVerwG, Urteil vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 - DVBl. 1995, 1298).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    In der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteile vom 23.1.1997 - C-171/95 - NVwZ 1997, 677 = DVBl. 1997, 916 LS - Tetik und vom 29.5.1997 - C-386/95 - Eker) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 - DVBl. 1995, 847 und Beschluß vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117) ist geklärt, daß unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit den dort normierten Beschäftigungsansprüchen für türkische Arbeitnehmer - unmittelbar einklagbar - in der Tat Aufenthaltsrechte korrespondieren.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    Denn für die Beurteilung assoziationsrechtlicher Ansprüche gemäß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es nicht darauf an, ob dem türkischen Arbeitnehmer Erlaubnisse, über die er verfügt, ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilt worden sind (EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - C-237/91 - DVBl. 1993, 307 - Kus; BVerwG, Urteil vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 - DVBl. 1995, 1298).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    In der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteile vom 23.1.1997 - C-171/95 - NVwZ 1997, 677 = DVBl. 1997, 916 LS - Tetik und vom 29.5.1997 - C-386/95 - Eker) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 - DVBl. 1995, 847 und Beschluß vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117) ist geklärt, daß unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit den dort normierten Beschäftigungsansprüchen für türkische Arbeitnehmer - unmittelbar einklagbar - in der Tat Aufenthaltsrechte korrespondieren.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
    Der Senat ist schon in seiner bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Urteil des EuGH vom 5. Oktober 1994 - C-355/93 - (DVBl. 1994, 1402 - Eroglu) davon ausgegangen, daß bei wechselnden Arbeitgebern ein Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich ARB 1/80 eine einjährige ordnungsgemäße Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber voraussetzt (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 17.2.1995 - 11 M 151/95 -).
  • VGH Hessen, 19.04.1999 - 12 TG 4404/98

    Aufenthaltsrecht aufgrund supranationalen Aufenthaltsrechts: Wechsel des …

    Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem Zeitpunkt, ab dem er nach drei jähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung gemäß Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB das Recht erwirbt, sich für den gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben, führt dazu, dass die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB neu zu laufen beginnt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.05.1997 - C-386/95 - Eker -, NVwZ 1997, 1108 = EZAR 811 Nr. 31; Hess. VGH, 19.02.1996 - 12 TG 1757/95 - 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = DÖV 1995, 477; 03.02.1998 - 12 TZ 3630/97 - VGH BW, 13.07.1993 - 1 S 1260/93 -, EZAR 019 Nr. 3 = InfAuslR 1994, 46; OVG Berlin, 24.10.1995 - 4 S 86/95 - EZAR 025 Nr. 15; OVG Lüneburg, 08.09.1997 - 11 M 3069/97 - Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rn 5/193; Nr. 2.5.2 AAH-ARB 1/80, EZAR 10 Nr. 1 = InfAuslR 1999, 13; vgl. auch BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306 = EZAR 029 Nr. 10).
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