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| OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 11 B 5996/98
- OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98
Im Rahmen der Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 3 AuslG ist daher eine hinreichend sichere Wiederholungsgefahr erforderlich, so dass sich mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit feststellen lassen muss, dass der Ausländer auch in Zukunft auf die innere oder äußere Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Taten von erheblichem Gewicht begehen oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen wird (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, InfAuslR 1998, 383, 386 f.). - BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98
Eine solche Rechtsfolge kann unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Asylgrundrecht gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG nicht unter einem Gesetzesvorbehalt steht, nur als "ultima ratio" gerechtfertigt sein, wenn anderenfalls die "Opfergrenze" des asylgewährenden Staates überschritten wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.10.1975 - 1 C 46.69 -, BVerwGE 49, 202, 208 f.). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1999 - 11 M 5499/98
Ist § 51 Abs. 1 AuslG anwendbar, ist die Abschiebung in den Verfolgerstaat des Asylbewerbers im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG rechtlich unmöglich (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 253).
- OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
Ausschluss von Asyl und Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz; Asylausschluss; …
Dies zeigt, dass die Gefahr für die Allgemeinheit nach wie vor ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal ist, das aufgrund einer Prognose und insbesondere im Sinne einer ernsthaften Wiederholungsgefahr konkret festgestellt werden muss (…so auch Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 7. Teil Rdnr. 575 f;… Hailbronner, AuslR, Bd. I, Stand: August 1999, § 51 AuslG Rdnr. 37 ff; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.1998 - 11 K 364/98 -, NVwZ-Beilage I 1999, 8; VG Hamburg, Beschl. v. 2.12.1998 - 7 VG 5019/98 -, InfAuslR 1999, 194; Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 - in dem ausländerrechtlichen Verfahren des Vaters des Klägers).Schon diese atypische Ausnahmesituation des Aufeinandertreffens beider Familien im Haus des Vaters des Klägers dürfte gegen eine Wiederholungsgefahr sprechen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.1.1999 - 11 M 5499/98 -).
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