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| OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - 11 M 60.08 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 11 M 60.08 (https://dejure.org/2010,78403)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 02.09.2015 - M 6b K 14.4634
Gebührenbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkgebühr, Vollstreckungsabwehrklage
Auf eine eventuelle Verjährung der mit Bescheid vom ... April 2014 für den Zeitraum April bis Juni 2006 festgesetzten Gebühren kann sich der Kläger nicht berufen, weil er seine Pflichten aus § 3 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Rundfunkgebührenstaatsvertrag - RGebStV - nicht erfüllt hat und somit seine Erreichbarkeit für den Beklagten nicht sichergestellt hatte (vgl. Frankfurt [oder], U.v. 5.2.2013, 3 K 1195/12, OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 7.1.2010, OVG 11 M 60.08, VG München, U.v. 8.5.2012, M 6b K 11.2709, BayVGH v. 4.5.2010, 7 ZB 09.2551). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 11 N 10.13
Einrede der Verjährung rückständiger Rundfunkgebühren
Daher ist die - zu Recht auf den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2010 (OVG 11 M 60.08) gestützte - Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Einrede der Verjährung sei rechtsmissbräuchlich und dem Kläger daher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, rechtlich nicht zu beanstanden. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 11 M 28.15
Eintritt der Bestandskraft eines Rundfunkgebührenbescheides trotz …
Selbst wenn der Beklagte die genannten Rundfunkgebührenbescheide erstmals mit der an die Bevollmächtigten des Klägers am 29 November 2014 bewirkten Zustellung bekannt gemacht hätte und diese Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden wären, wovon nach dem oben gesagten nicht auszugehen ist, könnte sich der Kläger nicht zulässigerweise auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn er die Bekanntgabe verjährungsunterbrechender Festsetzungsbescheide dadurch vereitelt hätte, dass er dem Beklagten eventuelle Wohnungswechsel nicht mitgeteilt hätte (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 7. Januar 2010 - OVG 11 M 60.08 -). - VG Frankfurt/Oder, 05.02.2013 - 3 K 1195/12
Einrede der Verjährung bei rückständigen Rundfunkgebühren
Jedenfalls dann, wenn er - wie im vorliegenden Fall - damit die Geltendmachung der Rundfunkgebühren durch einen die Verjährungsfrist unterbrechenden Leistungsbescheid verhindert, kann er sich auf die Einrede der Verjährung nicht berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung läge (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2010 - OVG 11 M 60.08 -).
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