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| OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94
Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Erweist sich eine Begründung als derart unzulänglich, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung ohne weitere Prüfung aufzuheben (…vgl. Kopp, a.a.O., § 80 Rdnrn. 64 und 79 m. N.; teilweise a.A. OVG NW, Beschl. v. 5.7.1994, AuAS 1994, 258, wonach - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht verlangt werden kann, daß die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gesichtspunkte den Sofortvollzug auch tatsächlich rechtfertigen).Nach Auffassung des beschließenden Senats ist es angesichts des dargestellten Sinns und Zwecks der Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, eigene Erwägungen anzustellen, die das besondere Vollzugsinteresse rechtfertigen könnten (…ebenso Kopp, a.a.O., § 80 Rdnrn. 64 und 79;… OVG Schleswig, Beschl. v. 19.6.1991, a.a.O.;… Hamb. OVG, Beschl. v. 13.5.1986, InfAuslR 1986, 203, a.A. Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 52; OVG Münster, Beschl. v. 5.7.1994, a.a.O.).
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Für die Verbindung der Ausweisung mit der Anordnung des Sofortvollzuges muß daher entsprechend den obigen Grundsätzen und mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets ein besonderes, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehendes Erfordernis vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297 = InfAuslR 1995, 397).Ist die Ausweisung auf spezialpräventive Erwägungen gestützt worden, besteht ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse dann, wenn die begründete Besorgnis besteht, daß die von dem Ausländer ausgehende Gefahr der Begehung neuer Straftaten schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens eintreten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, daß die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muß, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geführt haben (…vgl. zum Vorstehenden: Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 63;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 595 f; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.6.1991, NVwZ 1992, 688).Nach Auffassung des beschließenden Senats ist es angesichts des dargestellten Sinns und Zwecks der Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, eigene Erwägungen anzustellen, die das besondere Vollzugsinteresse rechtfertigen könnten (…ebenso Kopp, a.a.O., § 80 Rdnrn. 64 und 79; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.6.1991, a.a.O.;… Hamb. OVG, Beschl. v. 13.5.1986, InfAuslR 1986, 203, a.A. Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 52;… OVG Münster, Beschl. v. 5.7.1994, a.a.O.).
- VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Denn grundsätzlich dürfte die Abschreckungswirkung einer Ausweisung nur dann gegeben sein, wenn der Ausländer möglichst schnell nach der Begehung der Straftat oder aber nach seiner Verurteilung abgeschoben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9.1986, NVwZ 1987, 407; BerlVfGH, Beschl. v. 12.7.1994, NVwZ 1995, 784, 787;… Hailbronner, AuslR, Stand: Juli 1995, § 45 AuslG Rdnr. 90). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Insbesondere hat die Behörde auch bei der Begründung zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382, 402; 38, 52, 58; 69, 220, 228) für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt. - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Insbesondere hat die Behörde auch bei der Begründung zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382, 402; 38, 52, 58; 69, 220, 228) für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt. - BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1996 - 11 M 7713/95
Insbesondere hat die Behörde auch bei der Begründung zu berücksichtigen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 382, 402; 38, 52, 58; 69, 220, 228) für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.
- OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16
Einziehung; Einziehung von Zahlungsansprüchen; Grünland; Pferdehaltung; …
Der Verweis darauf, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht hinreichend begründet sei und es damit auf die Erfolgsaussichten des Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache selbst nicht ankomme, könnte jedoch ungeachtet des Meinungsstreits, ob bei formellen Mängeln der sofortigen Vollziehung einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht - wie hier erfolgt - uneingeschränkt zu entsprechen, sondern lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben ist (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 23.1.1996 - 11 M 7713/95 -, juris;… Thüringer OVG, Beschl. v. 28.7.2011 - 1 EO 1108/10 -, juris, Rn. 30, sowie die weiteren Nachweise bei Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80, Rn. 442, Fn. 1916, und BVerfG, Beschl. v. 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 -, Rn. 18), dafür sprechen. - OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 11 M 3046/96 Im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12.9.1995, DVBl. 1995, 1297 = InfAuslR 1995, 397) hat er zuletzt in seinem Beschluß vom 23. Januar 1996 - 11 M 7713/95 - (NdsVBl. 1996, 137) ausgeführt, daß die rechtsstaatlich gebotene Begründungspflicht zum einen den Betroffenen in die Lage versetzen soll, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zu der Anordnung des Sofortvollzuges bewogen haben, seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO abzuschätzen.
Nach Auffassung des beschließenden Senats ist es angesichts des dargestellten Sinne und Zwecke der Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO auch nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, eigene Erwägungen anzustellen, die das besondere Vollzugsinteresse rechtfertigen könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Januar 1996, a.a.O., m. w N.).
- VG Braunschweig, 07.06.1999 - 5 A 88/99
Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung mit gleichzeitiger …
Denn der Antragsgegner hat die sofortige Vollziehung der Verfügung in formell ordnungsgemäßer Weise angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) und sie in einer eben noch den Anforderungen, die an die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs bei einer Ausweisungsverfügung zu stellen sind (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. vom 23.01.1996 - 11 M 7713/95 -), genügenden Weise begründet. - VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12
Begründungspflicht der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Aus dem Zweck der Begründungspflicht folgt vielmehr, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geführt haben (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg, NdsVBl 1996, 137; OVG Schleswig, NVwZ 1992, 688 und NordÖR 1998, 26).
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