Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 11 ME 34/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirkung der Anordnung eines Leinenzwangs und Maulkorbzwangs wegen der von einem Hund ausgehenden Gefahr gegenüber einem Hundehalter bei Übergang der Zustandsverantwortlichkeit für das Tier bei einem Eigentumswechsel auf den Rechtsnachfolger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung der Anordnung eines Leinenzwangs und Maulkorbzwangs wegen der von einem Hund ausgehenden Gefahr gegenüber einem Hundehalter bei Übergang der Zustandsverantwortlichkeit für das Tier bei einem Eigentumswechsel auf den Rechtsnachfolger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirkung der Anordnung eines Leinenzwangs und Maulkorbzwangs wegen der von einem Hund ausgehenden Gefahr gegenüber einem Hundehalter bei Übergang der Zustandsverantwortlichkeit für das Tier bei einem Eigentumswechsel auf den Rechtsnachfolger
Verfahrensgang
- VG Hannover, 28.12.2012 - 10 B 6005/12
- OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 11 ME 34/13
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 528
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66
Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 11 ME 34/13
Haftet die "Polizeiwidrigkeit" an einer Sache und wird in Bezug auf diese Sache eine Polizeipflicht durch Verwaltungsakt bestandskräftig konkretisiert, geht die Zustandsverantwortlichkeit für die Sache bei einem Eigentumswechsel oder einer Übertragung der Sachgewalt auf den Rechtsnachfolger über (…Denninger, in: Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Buchst. D, Rn. 125;… Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Aufl. 2012, § 9, Rn. 53 ff.; Stadie, DVBl. 1990, 501, 507; BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 62.66 -, NJW 1971, 1624, juris, Rn. 18, zur Wirksamkeit einer Beseitigungsanordnung gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger im Bauordnungsrecht, vgl. auch § 79 Abs. 1 Satz 5 NBauO).
- VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16
Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot; …
Es handelt sich bei der Feststellung der Rechtsnachfolge um einen sog. feststellenden Verwaltungsakt, denn der Beklagte hat nach außen verbindlich festgelegt, dass im Einzelfall der Kläger als Rechtsnachfolger in die objekt- und betriebsbezogenen Verpflichtungen der X GmbH eingetreten ist, und hat mithin nicht bloß unverbindlich auf die bestehende Rechtslage hingewiesen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 18.12.2017 - 6 S 1734/17 - OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, Rn. 10, juris).Rn. 20 1. Zur Feststellung der Rechtsnachfolge war der Beklagte im Rahmen der ihm nach dem GlüÄndStV (…in der Fassung des Art. 1 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15.12.2011, GBl. 2012, S. 385 ff.) übertragenen Zuständigkeit (vgl. § 9 Abs. 1 GlüÄndStV i.V.m. §§ 47 Abs. 1 LGlüG (Landesglücksspielgesetz vom 20. November 2012)) befugt (vgl. zur Rechtsnachfolge im Bereich der Hundehaltung OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris, Rn. 10;… für den Glücksspielbereich: VG Hannover, U. v. 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris, Rn. 18).
Ob für den Übergang der Polizeipflicht ein die Rechtsnachfolge feststellender Verwaltungsakt bzw. eine Bekanntgabe der die Polizeipflicht begründende Anordnung (mit Verwaltungsaktsqualität) gegenüber dem Rechtsnachfolger überhaupt notwendig ist, oder ob die Pflicht schon automatisch mit der Rechtsnachfolge eintritt, wird unterschiedlich beurteilt (diese Frage aufwerfend OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris;… für das Erfordernis eines Verwaltungsaktes Denninger, in: Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage 2010, Buchst. D, Rn. 124, der nur dann von einer "Vollzugsfähigkeit" des Ausgangsverwaltungsakts ausgeht; verneinend wohl Hess. VGH, B. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris, der den Einwand fehlender Rechtsnachfolge im Rahmen der Vollstreckung als ausreichend gesichert erachtet).
Jedenfalls für den Fall, dass die Polizeipflichtigkeit an einer Sache haftet und in Bezug auf diese Sache eine Polizeipflicht durch Verwaltungsakt bestandskräftig konkretisiert wird, geht die Zustandsverantwortlichkeit für die Sache bei einem Eigentumswechsel oder einer Übertragung der Sachgewalt auf den Rechtsnachfolger über (OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris).
In der Rechtsprechung ist dieser Gedanke für sog. dingliche Verwaltungsakte anerkannt, die ungeachtet personaler Elemente den öffentlich-rechtlichen Status einer Sache regeln, wobei die Rechtsnachfolgefähigkeit dabei nicht ausdrücklich gesetzlich angeordnet werden muss, sondern dem Fachrecht auch durch Auslegung entnommen werden kann (…Vgl. Stelken/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 260 mit Verweis auf Reimer DVBl 2011, 201 ff.; vgl. zur baurechtlichen Beseitigungsanordnung OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2013 - 1 LA 65/13 - BVerwG, U. v. 22.01.1971 - IV C 62/66 - zur wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht: VG München, U. v. 09.06.2015 - M 2 K 13.5604 - zur Zuweisung eines Mieters an den über den Wohnraum Verfügungsberechtigten, bei der die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten nicht höchstpersönlich ist: BVerwG, U. v. 19.03.1956 - V C 265.54 -, BVerwGE 3, 208-212; zur Wiederaufforstungsanordnung: OVG Lüneburg, B. v. 06.03.1989 - 3 L 19/89 - zur Hundehaltung: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 - und VG Hannover, U. v. 19.01.2015 - 10 A 13066/14 -, jeweils juris).
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
Rechtsnachfolge in Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Anknüpfungspunkt für das behördliche Einschreiten ist allein die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris Rn. 8). - VG Hannover, 19.01.2015 - 10 A 13066/14
Bekanntgabe; Hundehaltung; Nachfolge; Polizeipflicht; Rechtsnachfolge; …
Rn. 13 Den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Gericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2012 abgelehnt; die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. März 2013 - 11 ME 34/13 - zurück.Rn. 27 Im Übrigen ist die dem Kläger gegenüber verbindliche Feststellung der durch den Landkreis Schaumburg gegenüber dem ursprünglichen Hundehalter getroffenen Anordnungen entgegen seiner Auffassung keine neue Sachentscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.3.2013 - 11 ME 34/13 -).
- VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16
Glücksspiel; Zustandstörer
In der Rechtsprechung ist dieser Gedanke anerkannt etwa für grundstücks- und anlagenbezogene Verwaltungsakte, die als sog. dingliche Verwaltungsakte ungeachtet personaler Elemente den öffentlich-rechtlichen Status einer Sache regeln, wie eine baurechtliche Beseitigungsanordnung (vgl. auch § 79 Abs. 1 Satz 5 NBauO; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2013 - 1 LA 65/13; BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62/66 -, BauR 71, 188), eine wasserrechtliche Unterhaltungspflicht (VG B-Stadt, Urteil vom 09.06.2015 - M 2 K 13.5604), die Zuweisung eines Mieters an den über den Wohnraum Verfügungsberechtigten, bei der die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten nicht höchstpersönlich ist (BVerwG, Urteil vom 19.03.1956 - BVerwG V C 265/54 -, BVerwGE 3, 208), eine Wiederaufforstungsanordnung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, NuR 1990, 178) oder die Haltung eines Hundes (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, NdsRpfl 2013, 212; VG Hannover, Urteil vom 19.01.2015 - 10 A 13066/14 -, BeckRS 2015, 41279). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 3 M 167/13
Sicherstellung eines Hundes
Da jedenfalls nach dem 12. November 2012 kein Halterwechsel stattgefunden hat, braucht auch nicht auf die von der Antragsgegnerin aufgeworfenen Frage eingegangen werden, ob bei einem Halterwechsel ein Rechtsnachfolger auch ohne dass die Feststellung der Gefährlichkeit ihm gegenüber durch Verwaltungsakt konkretisiert worden ist, den aus der Feststellung der Gefährlichkeit resultierenden Rechtsfolgen nachkommen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris). - VG Freiburg, 29.04.2021 - 9 K 4786/19
Untersagung von Sportwettenvermittlung; Rechtsnachfolge; Rechtskrafterstreckung; …
Anknüpfungspunkt für das behördliche Einschreiten ist allein die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris Rn. 8). - VG Freiburg, 27.04.2021 - 9 K 4786/19
Rechtsnachfolge bei der Untersagung der Sportwettenvermittlung
Anknüpfungspunkt für das behördliche Einschreiten ist allein die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris Rn. 8).
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