Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8451
OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17 (https://dejure.org/2017,8451)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2017 - 11 ME 72/17 (https://dejure.org/2017,8451)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2017 - 11 ME 72/17 (https://dejure.org/2017,8451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 7 S 1 VwGO
    Abänderungsantrag; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Gefahrenprognose; breitere Tatsachengrundlage; Tatsachengrundlage; Wiederholungsgefahr; indizielle Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, NVwZ 2017, 229, juris, Rdnr. 21) gleichwohl bestehende erhebliche indizielle Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung für das ausländerrechtliche Verfahren kann verneint werden, wenn sich die Strafvollstreckungskammer mit wesentlichen Umständen, die für die ausländerrechtliche Beurteilung der Wiederholungsgefahr erheblich sind, nicht oder nicht hinreichend auseinandergesetzt hat (hier: bejaht).

    Zur Begründung hat er unter Hinweis auf die Entscheidung der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - (NVwZ 2017, 229, juris) geltend gemacht, dass nach dem im Strafvollstreckungsverfahren eingeholten Gutachten des Dipl.-Psych.

    Wenn das Bleibeinteresse des Ausländers besonders schwer wiege, werde sich nach einer Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer eine relevante Wiederholungsgefahr nur dann bejahen lassen, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage als derjenigen der Strafvollstreckungskammer getroffen werde, etwa wenn die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hätten, welches eine Abweichung zulasse, oder wenn die von dem Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen ließen (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, a. a. O., juris, Rdnr. 19 ff.).

  • EGMR, 23.10.2018 - 4031/16

    ATROSHENKO v. RUSSIA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 ME 72/17
    Den zugleich gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. September 2016 - 13 B 4031/16 - ab.
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose …

    Der Grundsatz, dass sich das Gericht bei der Prognoseentscheidung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind, und es nur ausnahmsweise der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (…BVerwG in st.Rspr., u.a. U.v. 04.10.2012 - 1 C 13/11 - BVerwGE 144, 230, juris Rn. 12; vgl. auch Beschlüsse vom 6.5.1983 - 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499/500; vom 14.2.1984 - 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21.5.1986 - 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458;… vom 30.12.1988 - 1 B 123.88 - a.a.O.; vom 4.5.1990 - 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14.3.1997 - 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.;… im gleichen Sinn betreffend strafrechtliche Prognoseentscheidungen vgl. BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297, juris Rn. 34 und B.v. 2.05.2002 - 2 BvR 613/02 - NJW 2002, 2773, juris Rn. 6), wird im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt; das Prognosegutachten wird im höchstgerichtlichen Beschluss lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten erwähnt, eine unzureichende Tatsachengrundlage zu verbreitern (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Rn. 20 In zahlreichen Entscheidungen haben Oberverwaltungsgerichte die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 befürwortete Gleichsetzung der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose mit der ausweisungsrechtlichen Prognose sich nicht zu eigen gemacht, sondern den im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2017 dargestellten Unterschied zwischen den beiden Prognosehorizonten genutzt, um das Vorliegen einer breiteren, die Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung rechtfertigenden Tatsachengrundlage der Ausweisungsentscheidung zu begründen (…OVG NRW, U.v. 12.07.2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 67 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris Rn. 6 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 - juris Rn. 7;… BayVGH - 10. Senat, B.v. 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 18 f. und B.v. 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 21).
  • VG Hannover, 10.01.2022 - 5 A 1293/21
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keines Eingehens auf die Frage, auf welche Fallkonstellationen außer der in ihm behandelten der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts übertragbar ist (…vgl. dazu Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 Bf 4/17.Z -, juris Rn. 26; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.3.2017 - 11 ME 72/17 -, juris Rn. 7;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.5.2017 - 11 N 163.16 -, juris Rn. 21).".
  • VG Hannover, 20.02.2017 - 19 B 998/17

    Abänderungsantrag; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluss vom19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, NVwZ 2017, 229, juris Rdnr. 21) bestehende erhebliche indizielle Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung kann für die Prognose der Wiederholungsgefahr im ausländerrechtlichen Verfahren (Ausweisungsverfahren) zurücktreten, wenn sich die Strafvollstreckungskammer mit wesentlichen Umständen, die für die ausländerrechtliche Prognoseentscheidung erheblich sind, nicht oder nicht hinreichend auseinandergesetzt hat (Nds. Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 23. März 2017, - 11 ME 72/17 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht