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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1934
OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13 (https://dejure.org/2015,1934)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2015 - 11 N 12.13 (https://dejure.org/2015,1934)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 11 N 12.13 (https://dejure.org/2015,1934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 JagdG BB, § 9 Abs 3 S 2 JagdG BB, § 2 Abs 4 JagdG BB
    Angliederung eines "jagdbezirksfrei" gewordenen Grundstücks an einen Eigenjagdbezirk

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 2 JagdG BB, § 9 Abs 3 JagdG BB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Jagdrecht; Angliederung eines jagdbezirksfrei gewordenen Grundstücks an einen Eigenjagdbezirk; Anfechtungsklage des Grundstückseigentümers; Einwendungen gegen die Entstehung des Eigenjagdbezirks; Anspruch auf Zurückstellung der Angliederung; einheitliche Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Denn der anwaltlich vertretene Kläger muss sich vorhalten lassen, dass er hiernach, was entsprechender Darlegung bedurft hätte, nicht von sich aus spätestens in der mündlichen Verhandlung, nachdem ein Ortstermin bzw. die vermisste umfassende Erörterung unter Einbeziehung aller genannten Personen nicht erfolgt war, auf eine diesbezügliche Sachaufklärung gedrängt und ggf. entsprechende Beweisanträge gestellt hat (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Juris Rz. 4, …und Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37.07 -, juris Rz. 2).

    Vielmehr bedarf es substantiierter Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O., Rz. 4).

    Rn. 45 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Rn. 14 Das würde voraussetzen, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07

    Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Denn der anwaltlich vertretene Kläger muss sich vorhalten lassen, dass er hiernach, was entsprechender Darlegung bedurft hätte, nicht von sich aus spätestens in der mündlichen Verhandlung, nachdem ein Ortstermin bzw. die vermisste umfassende Erörterung unter Einbeziehung aller genannten Personen nicht erfolgt war, auf eine diesbezügliche Sachaufklärung gedrängt und ggf. entsprechende Beweisanträge gestellt hat (vgl. insoweit BVerwG…, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Juris Rz. 4, und Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37.07 -, juris Rz. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Rn. 40 Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Rn. 24 Auch der Hinweis des Klägers auf ein Urteil des BGH vom 15. Oktober 1998 - III ZR 10/98 -, wonach eine Angliederung durchaus unterbleiben oder für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden könne, wenn aus Gründen der Wildschadensverhütung keine besondere Dringlichkeit bestehe, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 02.09.2009 - 4 BN 16.09

    Antragsbefugnis des Antragstellers zur Durchführung eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Dies ist nicht der Fall, wenn sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (insoweit zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: z.B. BVerwG, Beschluss v. 2. September 2009 - 4 BN 16/09 -, zit. nach juris, Rn 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2001 - 8 A 10973/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Zwar sei dem Kläger zuzustimmen, dass hierbei nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 28. Februar 2001 - 8 A 10973/00 - die gesamte jagdbezirksfreie Grundfläche in den Blick zu nehmen sei, mithin auch das benachbarte Flurstück der Flur, und dass bei vergleichbarer Eignung hinsichtlich der Belange von Hege und Jagd der Wahl des Grundstückseigentümers für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Vorzug gebühre, um seine Rechte auf Mitbestimmung als Jagdgenosse zu bewahren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 11 N 20.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13
    Rn. 40 Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 541/19

    Angliederung einer Fläche an einen benachbarten Jagdbezirk

    Rn. 41 Vgl. Lorz/Metzger/Stöckel, a.a.O. § 6 Rdnr. 1; Schuck, a.a.O., § 4 Rdnr. 2; Mitzschke/Schäfer, BJG, 4. Aufl., § 5 Rdnr. 11; OVG Lüneburg, Urteile vom 08.08.1991, - 3 L 170/90 -, RdL 1991, 291 und vom 23.02.1998 - 3 L 4745/95 -, RdL 2000, 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2001 - 8 A 10973/00 -, AS RP-SL 29, 61 = RdL 2001, 180; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2015 - OVG 11 N 12.13 -, juris.
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