Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 1 BJagdG, § 5 Abs 2 BJagdG, § 1 Nr 1 JagdGDV BB, § 124 Abs 2 VwGO
Begriff der "ähnliche Flächen" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 5 Abs 2 BJagdG, § 7 Abs 1 BJagdG, § 7 JagdG BB, § 1 Nr 1 JagdGDV BB
Angliederung an einen Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; "ähnliche Flächen" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG; äußere Gestalt; hegerisch-jagdlicher Wert; Divergenz (keine); Abweichung von aufgegebener Rechtsprechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.03.2011 - 5 K 2682.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Denn der in § 5 Abs. 2 BJagdG enthaltene Konditionalsatz "wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten" gilt ersichtlich nur für die erste Regel der Vorschrift - Bildung eines Jagdbezirks -, nicht aber für die zweite und die hier in Rede stehende dritte Regel - Nichtverbinden - (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 -, juris Rz. 29 …und Urteil vom 25. März 1965 - I C 142.60 - juris Rz. 19).Die Klägerin verkennt insoweit, dass die Flächen, die den gesetzlichen Vergleichsobjekten in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht ähneln, nicht auch geeignet sein müssen, den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den anderen Flächen zu verbessern oder eine einheitliche Bejagung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28).
Es ist danach nicht so - wie die Klägerin meint -, dass nach dieser Rechtsprechung "die Nutzungsart" der ihrer äußeren Gestalt, d.h. ihrer Geometrie nach, den gesetzlichen Vergleichsobjekten ähnlichen Grundstücke "unerheblich" wäre; vielmehr liegen "ähnliche Flächen" nicht vor, wenn die Flächen in ihrer äußeren Beschaffenheit, ihrer bodenmäßigen und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerischen und jagdliche Wert besitzen als Wege, Triften und Eisenbahnkörper (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8. März 1990, a.a.O. Rz. 19 und 22 und Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 30).
Rn. 13 Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1970 - I B 86.70 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 14) abgewichen, ist maßgeblich, dass das Bundesverwaltungsgericht an dieser Rechtsprechung, soweit die Klägerin sie zitiert, ausweislich seines bereits oben dargestellten Urteils vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28 ff. selbst nicht mehr festhält.
- BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87
Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Rn. 7 Hierbei vernachlässigt die Klägerin jedoch die vom Verwaltungsgericht zitierte aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1990 - 3 C 34.87 -, juris Rz. 20), wonach es bei der Auslegung des Merkmals der ähnlichen Fläche auf zwei Elemente ankommt, nämlich einmal auf die äußere Gestalt - die "Geometrie" - der Fläche und zum anderen auf den hegerisch-jagdlichen Wert im Vergleich zu Wegen, Wasserläufen, Triften und Eisenbahnkörpern.Es ist danach nicht so - wie die Klägerin meint -, dass nach dieser Rechtsprechung "die Nutzungsart" der ihrer äußeren Gestalt, d.h. ihrer Geometrie nach, den gesetzlichen Vergleichsobjekten ähnlichen Grundstücke "unerheblich" wäre; vielmehr liegen "ähnliche Flächen" nicht vor, wenn die Flächen in ihrer äußeren Beschaffenheit, ihrer bodenmäßigen und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerischen und jagdliche Wert besitzen als Wege, Triften und Eisenbahnkörper (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1990, a.a.O. Rz. 19 und 22 …und Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 30).
- BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60
Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Denn der in § 5 Abs. 2 BJagdG enthaltene Konditionalsatz "wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten" gilt ersichtlich nur für die erste Regel der Vorschrift - Bildung eines Jagdbezirks -, nicht aber für die zweite und die hier in Rede stehende dritte Regel - Nichtverbinden - (BVerwG…, Urteil vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 -, juris Rz. 29 und Urteil vom 25. März 1965 - I C 142.60 - juris Rz. 19).Rn. 15 Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei auch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1965 - I C 142.60 -, juris Rz. 19 abgewichen, gilt das Gleiche.
- BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70
Ausgestaltung der Gliederung von Jagdbezirken i.S.d. Bundesjagdgesetzes (BJG) - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Rn. 13 Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1970 - I B 86.70 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 14) abgewichen, ist maßgeblich, dass das Bundesverwaltungsgericht an dieser Rechtsprechung, soweit die Klägerin sie zitiert, ausweislich seines bereits oben dargestellten Urteils vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28 ff. selbst nicht mehr festhält.Rn. 14 "Der erkennende Senat - nunmehr für das Jagdrecht allein zuständig - vermag der vom Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats (vgl auch Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - […]) vorgenommenen rechtlichen Auslegung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht zu folgen.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Rn. 5 Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine andere als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, juris Rz. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2011 - 11 N 26.10
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft und Bindung an das Ergebnis des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11
Demgemäß fordert die Darlegung dieses Zulassungsgrundes prinzipiell die Formulierung einer solchen klärungsfähigen und -bedürftigen Rechts- oder Tatfrage von fallübergreifender Bedeutung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. November 2011 - OVG 11 N 26.10 -, juris Rz. 3).
- OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 ME 234/16
Ähnliche Fläche; Geometrie; äußere Gestaltung; ordnungsgemäße Jagdausübung; …
Eine Fläche kann daher auch dann einen nicht unerheblich größeren hegerisch-jagdlichen Wert als die in § 5 Abs. 2 BJagdG genannten Vergleichsobjekte aufweisen, wenn sie für sich allein noch keine ordnungsgemäße Jagdausübung gestattet (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.3.2015 - 1 L 39/14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2012 - OVG 11 N 40.11 -). - VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13
Zuordnung eines "Handtuchgrundstücks" zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der …
Hierbei stellt das Gericht nicht auf eine - wie von Klägerseite vorgetragen - "doppelte Schrotschussweite" (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.2.2012 - OVG 11 N 40.11 -, zit. nach juris: Schrotschussentfernung von 35-40 m) ab, sondern darauf, dass auf den umliegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten und insbesondere bewaldeten Flächen Schalenwild bejagt wird und folglich als Wechselwild auf dem streitigen FlSt. - OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 11 N 72.12
Prüfungsrelevanter Zeitpunkt für die Ausübung eines Widerrufsvorbehalts in Bezug …
Rn. 7 Schließlich geht der Einwand des Klägers ins Leere, das Verwaltungsgericht habe "die Auswirkungen der drei Regeln des § 5 Bundesjagdgesetz" verkannt, wenn es zur Begründung seiner Entscheidung - jedenfalls in der mündlichen Verhandlung - auf die Entscheidung des Senats vom 15. Februar 2012 - OVG 11 N 40.11 - hinweise.
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