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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33383
OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16 (https://dejure.org/2016,33383)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2016 - 11 N 54.16 (https://dejure.org/2016,33383)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 11 N 54.16 (https://dejure.org/2016,33383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögertem Postlauf

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 53 Abs 3 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1a AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 2 AufenthG, Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, § 60 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Ausweisung; hier geborener und aufgewachsener Türke; (Gewalt-)Straftaten; Gefahrenprognose; Gesamtwürdigung nicht ernstlich zweifelhaft; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16
    Rn. 14 Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16
    Rn. 14 Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16
    Dass die Fristen für die Einlegung des (Berufungs-)Zulassungsantrags in den vorgelegten Fotokopien aus dem anwaltlichen Fristenkalender pflichtwidrig nicht deutlich als solche gekennzeichnet waren (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2001, 279), ist unerheblich, da es hierauf angesichts der rechtzeitigen Absendung vorliegend nicht ankommt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 10.12

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Anwendungsgebiet; Indikation; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16
    Denn dies ist nur dann erforderlich, wenn - wofür vorliegend nichts ersichtlich ist - besondere Umstände eine Verfristung nahelegen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 10.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01

    Anwaltliche Versicherung eines Organisationsverschuldens - Versäumnis der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16
    Dass die Fristen für die Einlegung des (Berufungs-)Zulassungsantrags in den vorgelegten Fotokopien aus dem anwaltlichen Fristenkalender pflichtwidrig nicht deutlich als solche gekennzeichnet waren (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2001, 279), ist unerheblich, da es hierauf angesichts der rechtzeitigen Absendung vorliegend nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 5 B 44.01 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 LA 53/20

    Eidesstattliche Versicherung; Glaubhaftmachung; Post; Wiedereinsetzung in den …

    Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn besondere Umstände eine mögliche Verfristung nahe legen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2013 - 3 C 10/12, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.10.2016 - 11 N 54.16, juris Rn. 12).
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