Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 03.05.2012 - 11 O 2/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung für Elektrogeräte ohne konkrete Typenbezeichnung ist wettbewerbswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung für ein Elektrogerät ohne genaue Typenbezeichnung ist wettbewerbswidrig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Konkrete Bewerbung eines Elektrogerätes ohne Typenbezeichnung ist unzulässig
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Konkrete Bewerbung eines Elektrogeräts ohne Typenbezeichnung ist unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Bewerbung ohne Typenkennzeichnung
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Bei der Werbung für Elektrohaushaltsgeräte ist die Angabe der Typenbezeichnung erforderlich
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.05.2012 - 11 O 2/12
- OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
- BPatG, 20.06.2013 - 30 W (pat) 701/13
- BPatG, 13.02.2014 - 30 W (pat) 701/13
- BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13
Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der …
Rn. 4 Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2012 - 11 O 2/12, juris). - OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 37/15 Die Akten LG Wuppertal 11 O 2/12 (= OLG Düsseldorf Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Düsseldorf , I-20 U 27/12) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
Anforderungen an die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.05.2012., Geschäftsnummer 11 O 2/12 wird abgeändert: die Klage wird abgewiesen.
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