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| BSG, 04.05.1965 - 11 RA 10/64 |
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- BSG, 27.04.1962 - 7 RAr 25/60
Auszug aus BSG, 04.05.1965 - 11 RA 10/64
hin so verhalten, daß eine Sicherung der "Verdachtsdiagnose" durch weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich sei, es hat die Berufung nicht auf Grund der Sachlage, die vor der mündlichen Verhandlung gegeben gewesen ist, zurückweisen dürfen, Der Vertreter des Klägers hat in der mündlichen Verhandlung nach der Sitzungsniederschrift in erster Linie Vertagung beantragt, den Sachantrag hat er nur hilfsweise gestellt° Nach @ 227 Abs, 1, Abs, 3 ZPO in Verbindung mit 5 202 SGG kann das Gericht auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung "aus erheblichen Gründen" einen neuen Termin bestimmen, Obwohl das Gericht dabei auch die gebotene Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen insoweit zu hat, darf es den Grundsatz des rechtlichen Gehörs aber nicht unberücksichtigt lassen, es darf dies auch dann nicht tun, wenn es selbst die Sache für entscheidungsreif hält (vgl" auch Urteil des BSG vom 27, April 1962, BSG 17, 44 ff)° Das Vorliegen "erheblicher Gründe" für die Vertagung hat das LSG aber hier nicht verneinen dürfen, weil damit dem Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht in ausreichendem Maße entsprochen worden ist° Dabei kann dahinstehen, ob sich die Ausführungen in den Urteilsgründen, die sich mit der Vertagung befassen, überhaupt auf den in der mündlichen Verhandlung dem Vertreter von gestellten Vertagungsantrag beziehen und nicht nur auf den Vertagungsantrag, den der Kläger vor der mündlichen selbst Verhandlung gestellt hat; da das LSG - im Widerspruch zu der Sitzungsniederschrift - den Vertagungsantrag des Vertreters in der mündlichen Verhandlung im Urteil nicht erwähnt hat, ist immerhin zweifelhaft, ob es auf diesen Antrag hin das Vorliegen "erheblicher Gründe" für die Vertagung überhaupt geprüft hat° Da der Kläger zu Recht einen wesentlichen Mangel in dem Verfahren des LSG gerügt hat, ist die frist- und formgerecht eingelegte Revision zulässig.
- BSG, 27.01.2022 - B 2 U 175/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Dass er Schwierigkeiten hatte, seine Rechte im Berufungsverfahren selbst wahrzunehmen, begründet fachkundigen Vertretungsbedarf, stellt aber seine Prozessfähigkeit nicht infrage (vgl BSG Urteil vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 71 RdNr 32 mwN). - BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 3/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6;… BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff). - BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zweifel an der …
Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN).
- BSG, 02.09.2020 - B 1 KR 11/20 B
Erstattung von Kosten für Behandlungen im Ausland
Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK- SGG , 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN) . - LSG Sachsen, 27.10.2020 - L 3 AS 673/20 Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN).".
- BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B
Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im …
Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6;… BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff) . - BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 5/22 B
Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im …
Ebenso wenig genügen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9; vgl zum Ganzen auch BSG vom 17.7.2020 - B 1 KR 23/18 B - juris RdNr 6;… BSG vom 27.1.2022 - B 2 U 175/20 B - SozR 4-1500 § 71 Nr. 4 RdNr 8 ff) . - BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 12/20 B
Erstattung von Kosten für manuelle Therapie
Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK- SGG , 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN) . - BSG, 04.05.2022 - B 9 SB 80/21 B
Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters; Privatschriftlich verfasste …
Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH Urteil vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG Urteil vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9) . - BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B
Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz; …
Ebenso wenig reichen eine bloße Willensschwäche (vgl BGH vom 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris RdNr 9) oder die bloße Unfähigkeit eines Beteiligten, seine Rechte in einer mündlichen Verhandlung selbst wahrzunehmen (vgl BSG vom 4.5.1965 - 11 RA 10/64 - juris RdNr 9;… vgl zum Ganzen auch Roller in jurisPK- SGG , 1. Aufl 2017, § 71 RdNr 17 ff mwN) .
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