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Rechtsprechung
   BSG, 05.11.1980 - 11 RA 126/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11648
BSG, 05.11.1980 - 11 RA 126/79 (https://dejure.org/1980,11648)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1980 - 11 RA 126/79 (https://dejure.org/1980,11648)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1980 - 11 RA 126/79 (https://dejure.org/1980,11648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notbedarf - Unterhaltsverpflichtung - Tod des Versicherten - Erwerbstätigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 RA 150/74

    Witwenrente - Unterhaltspflicht - Rechtserheblichkeit von Umständen - Ausschluß

    Auszug aus BSG, 05.11.1980 - 11 RA 126/79
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 1978 (SozR 2200 § 1265 Nr. 6) hat eine derartige Unterhaltsverpflichtung wegen der in § 42 Satz 1 Nr. 1 AVG bezeichneten Umstände dann nicht bestanden, wenn gerade diese Umstände für das Fehlen der Unterhaltsverpflichtung zur Zeit des Todes des Versicherten erheblich gewesen sind.

    Bei seiner Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats (SozR 2200 § 1265 Nr. 6) übersieht das LSG, daß dort auf jeglichen Unterhalt, also auch für den Fall des Notbedarfs, verzichtet worden war; die in § 42 Satz 2 Nr. 1 AVG bezeichneten Umstände waren deshalb dort irrelevant (…vgl. auch SozR 2200 § 1265 Nr. 40); in dem damals entschiedenen Fall konnte eine Unterhaltsverpflichtung wegen des generellen Unterhaltsverzichts nicht an den in § 42 Satz 2 Nr. 1 genannten Umständen scheitern.

  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 3/78

    Unterhaltsverzicht

    Auszug aus BSG, 05.11.1980 - 11 RA 126/79
    Bei seiner Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats (…SozR 2200 § 1265 Nr. 6) übersieht das LSG, daß dort auf jeglichen Unterhalt, also auch für den Fall des Notbedarfs, verzichtet worden war; die in § 42 Satz 2 Nr. 1 AVG bezeichneten Umstände waren deshalb dort irrelevant (vgl. auch SozR 2200 § 1265 Nr. 40); in dem damals entschiedenen Fall konnte eine Unterhaltsverpflichtung wegen des generellen Unterhaltsverzichts nicht an den in § 42 Satz 2 Nr. 1 genannten Umständen scheitern.
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 60/79

    Ausschluß des Hinterbliebenenrentenanspruchs - Verzicht auf Unterhaltsansprüche - …

    Auszug aus BSG, 05.11.1980 - 11 RA 126/79
    Demgemäß sind, wie bereits der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 60/79 - entschieden hat, die Voraussetzungen des § 42 Satz 2 Nr. 1 AVG auch dann erfüllt, wenn eine Verpflichtung des Versicherten zum Unterhalt nur im Falle des Notbedarfs bestanden hätte, ein solcher Notbedarf aber durch Erwerbseinkünfte der früheren Ehefrau ausgeschlossen war.
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung - …

    Zwar schließt der anläßlich der Scheidung vereinbarte Unterhaltsverzicht den Rentenanspruch des früheren Ehegatten nicht aus, wenn er wie hier einen ausdrücklichen Vorbehalt für den Fall des Notbedarfs enthält (…vgl BSG Urteile vom 11. September 1980 - 5 RJ 60/79 - BSGE 50, 208 = SozR 2200 § 1265 Nr. 50 und vom 5. November 1980 - 11 RA 126/79 - stRspr).
  • BSG, 31.03.1981 - 5b/5 RJ 6/80

    Berufsunfähigkeit - Unterhaltsverpflichtung - Erwerbstätigkeit - …

    RVO § 1265 S 2 Nr. 1 findet auch dann Anwendung, wenn eine nur für den Fall der Berufsunfähigkeit der früheren Ehefrau vorgesehene Unterhaltsverpflichtung des Versicherten bei dessen Tod wegen der Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht bestanden hat (Anschluß an und Fortführung von BSG 11.09.1980 5 RJ 60/79 = SozR 2200 § 1265 Nr. 50 und BSG 05.11.1980 11 RA 126/79 = SozR 2200 § 1265 Nr. 53).
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