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| BSG, 16.11.1972 - 11 RA 154/71 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhalt der Familie - Zurechnung von Beträgen - Nettoeinkünfte - Wert der Hausarbeit - Lohn von Ersatzkräften - Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79
Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung
Auszug aus BSG, 16.11.1972 - 11 RA 154/71
wenden wären (…BVerfGE aaO; BSG 51, 70 = SozR Nr, ? iu @ 1266 RVG)° Sie erfordern zunächst die Feststellung, welche Arbeiten der Ehefrau überhaupt zu bewerten sind; sodann müssen ihre Eigenart und ihr zeitliches Ausmaß festgestellt werden° Das LSG hat sich im vorliegenden Fall darauf beschränkt, den zeitlichen Arbeitsaufwand einer vergleichbaren Ersatzkraft, nämlich 26 Wochenstunden, festzustellen und daraus die Aufwendungen für eine Ersatzkraft zu berechnen, Dabei hat es zwar auch die Pflege- der Versicherten für ihren hilfsbedürftigen Mann dienste.
- LSG Hamburg, 13.06.1978 - I JBf 99/77 Von diesem Nettoeinkommen ist bei der Berechnung des Unterhalts der Eheleute auszugehen; denn nur dieses ist der Familie effektiv zugeflossen und hat für den Unterhalt tatsächlich zur Verfügung gestanden (BSG vom 16.11.1972 - 11 RA 154/71 -).
Einen Anhaltspunkt bieten die Kosten, die für eine vergleichbare Ersatzkraft aufzuwenden sind (…BVerfGE a.a.O.; BSG vom 16.11.1972 - 11 RA 154/71 -).
Dem so ermittelten Wert der Haushaltsführung ist nicht noch zusätzlich der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zuzuschlagen (BSG vom 16.11.1972 - 11 RA 154/71 -).
- BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 67/89
Anspruch auf Witwerrente nach § 1266 RVO (Reichsversicherungsordnung) - …
Auch in den Urteilen vom 16. November 1972 - 11 RA 154/71 - (…SozR Nr. 12 zu § 1266 RVO) und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 97/78 - (…SozR 2200 § 1266 Nr. 13) ist das BSG davon ausgegangen, daß der Wert der Haushaltstätigkeit nach dem Bruttolohn einer Ersatzkraft zu bestimmen ist. - LSG Hessen, 06.11.1974 - L 3 U 519/73 Sie verweist hierzu auf das Urteil des BSG vom 16. November 1972 (Az.: 11 RA 154/71).
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.1980 - L 2 J 270/79 Außerdem ist der Betrag einer dem jeweiligen Lebenszuschnitt der Betroffenen entsprechenden Korrektur zu unterziehen, soweit dies nach den konkreten Umständen angezeigt ist (Anschluß an BSG 1970-03-17 11/12 RJ 478/67 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO, BSG 1971-04-30 1 RA 101/70 = SozR Nr. 9 zu § 1266 RVO, BSG 1972-11-16 11 RA 154/71 = SozR Nr. 12 zu § 1266 RVO, BSG 1978-05-30 1 RA 71/77 = SozR 2200 Nr. 7 zu RVO § 1266, BSG 1979-11-29 4 RJ 47/79).
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