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Rechtsprechung
   BSG, 18.03.1983 - 11 RA 22/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3955
BSG, 18.03.1983 - 11 RA 22/82 (https://dejure.org/1983,3955)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 11 RA 22/82 (https://dejure.org/1983,3955)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 11 RA 22/82 (https://dejure.org/1983,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung zur Waisenrente - Ableitung von der früheren Ehefrau - Zeitpunkt der Geburt - Auflösung der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 22
  • FamRZ 1983, 1022
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Mit Urteilen vom 18. März 1983 - 11 RA 22/82 -, SozR 2200 § 1265 Nr. 70 und vom 13. April 1983 - 4 RJ 53/82 -, SozR 2200, § 1268 Nr. 21 entschied das Bundessozialgericht, dass die früheren wegen Kindererziehung erhöhten Renten auch zu leisten seien, wenn die Waisenrentenberechtigung des Kindes nicht aus demselben Versicherungsverhältnis wie die Witwenrente abzuleiten ist.
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der …

    Der Herstellungsanspruch kann einen Versicherungsträger nur zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten, das rechtlich zulässig ist (…BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1416 Nr. 6; BSGE 55, 25, 29 [BSG 18.03.1983 - 11 RA 22/82];… BSGE 58, 104, 109 f [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • BSG, 10.08.1982 - 4 RJ 31/81

    Zur Auslegung des Begriffs waisenrentenberechtigtes Kind" i.S. des § 42 Satz 2 …

    HVBG HVBG-Info 05/1984 vom 20.03.1984, S. 0033 - 0037, DOK 471.2/017-BSG Zur Auslegung des Begriffs "waisenrentenberechtigtes Kind" i.S. des § 42 Satz 2 Nr. 3 AVG (= § 1265 Satz 2 Nr. 3 RVO) - BSG-Urteile vom 10.8.1982 - 4 RJ 31/81 - und vom 18.3.1983 - 11 RA 22/82 Zur Auslegung des Begriffs "waisenrentenberechtigtes Kind" im Sinne des § 42 Satz 2 Nr. 3 AVG (= § 1265 Satz 2 Nr. 3 RVO); hier: BSG-Urteile vom 10.8.1982 - 4 RJ 31/81 - und vom 18.3.1983 - 11 RA 22/82 - Das BSG hat mit Urteil vom 10.8.1982 - 4 RJ 31/81 - folgendes entschieden: Orientierungssatz: Waisenrentenberechtigtes Kind i.S. von § 1265 Satz 2 Nr. 3 RVO: Zur Begründung einer Geschiedenenwitwenrente i.S. des § 1265 Satz 2 RVO genügt es, wenn die geschiedene Ehefrau ein Kind erzieht, dessen Waisenrentenberechtigung nicht aus der Versicherung des geschiedenen Ehemannes abgeleitet ist.

    In einer weiteren Entscheidung vom 18.3.1983 - 11 RA 22/82 - hat das BSG folgendes festgestellt: Leitsatz: "Waisenrentenberechtigt" i.S. des § 42 Satz 2 Nr. 3 AVG (= § 1265 Satz 2 Nr. 3 RVO) ist auch ein Kind, das die Berechtigung zur Waisenrente allein von der früheren Ehefrau ableitet; dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Kind vor oder nach der Auflösung der Ehe geboren ist.

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