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| BSG, 26.09.1972 - 11 RA 232/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.11.1964 - VI C 138.62
Kündigung durch Kenntnis von der Absendung eines Entlassungsantrages - …
Auszug aus BSG, 26.09.1972 - 11 RA 232/71
Durch die Anfechtung seines Antrages auf Erstattung kann der Kläger den Bescheid vom 5° März 4966, welcher den Verfall der zurückgelegten Versicherungszeiten bewirkt (Hanow/Lehncnn/ Bogs, RVO 40 Buch, Rentenversicherung der Arbeiter, 5° Aull" Stand: Februar 4970, @ â- 503 Rdnr° 29), nicht beseitigen° Bie Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums analog % "'9 Abs° 2 BGB ist zwar grundsätzlich auch im öffentlichen Recht zulässig ivgl" BVerwGE 20, 35 ff5 Forsthoff" Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9° Aufl"" 4966, Sc 270)3 die Fehlverste11ungEURn des Klägers bezogen sich jedoch nicht auf eine Eigen" schaft des Versicherungsverhältnisses, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird° Der Kläger irrte nicht über Aushnß und Folgen der Beitragserstattung, sondern lediglich über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme; er rechnete nur nicht damit, daß seine zukünftige berufliche Entwicklung ihn noch einmal rentenversicherungspflichtig machen würde" Das ist ein einfacher Hotivirrtum, dessen Folgen der Kläger allein zu tragen hat fvglo RGZ ä12, 529, 5525 BSG, Urteil vom 9° Demember 4970 â- if? RLw 5/68; Hanow/Lehmenn/Bogs" e.aO, @ f303 Rdnr" 505. g Seine Vorstellungen über seine Tätigkeit und sein Einkommen nach Abschluß des Stuäiums sind rechtlich unbeechtlich; Soweit der Kläger einem Irrtum über die Beständigkeit äer sozialvereicherungerechtlichen Vorschriften erlegen ist, kann er die Auswirkung dieser Fehleinschätzung nicht äurch eine Anfechtung beseitigen° Rechtsänderungen wirken ixmer nur in die Zukunft, soweit das neue Recht seinen Geltungsw" bereich nicht selbst auf in der Vergangenheit abgeschlossene Tatbestände erstreckt Cvgl° BSG46, 477, 478" 1'29)° Sich daraus ergebende Härten wird der Gesetzgeber regelmäßig in Übergengsvorschriften beseitigen° Diese Grundregel würde aufgehoben, wenn bei einem Irrtum über die Réchtsentwicklung eine Anfechtung früher sinnvoller Entscheidungen zulässig wäre" Der Vertreuensschuüz im Recht der Rentenversiohcrung' wird dadurch nicht berüht°.
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R
Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 26. September 1972 - 11 RA 232/71, USK 72171;… BSG Urteil vom 22. Mai 1974 - 12 RJ 8/74 = BSGE 37, 257, 260 = SozR 2200 § 1248 Nr. 3 S 9 f; BSG Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 RJ 128/78, rv 1979, 216; BSG Urteil vom 16. Dezember 1980 - 11 RA 128/79, DRV 1981, 253; BSG Urteil vom 22. März 1984 - 11 RA 9/83, DRV 1984, 610;… BSG Urteil vom 16. November 1984 - 8 RK 2/84, SozR 7610 § 119 Nr. 4 S 4; BSG Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R, SGb 1999, 251) können verwaltungsrechtliche Willenserklärungen und verwaltungsrechtliche rechtsgeschäftliche Handlungen uU angefochten werden. - SG Würzburg, 23.02.2016 - S 3 R 751/15
Berücksichtigung eines persönlichen Entgeltpunktes aufgrund der sog. Mütterrente
Eine etwaige Anfechtung der gemeinsamen Erklärung wegen Irrtums über die künftige Rechtsentwicklung wäre als bloßer Motivirrtum unbeachtlich (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 26.09.1972, Az. 11 RA 232/71). - SG Marburg, 03.04.2017 - S 16 KA 143/16 Diesen Wertungen, also der Differenzierung zwischen unmittelbarer Rechtsfolge (Inhaltsirrtum) und mittelbarer Rechtsfolge (Motivirrtum) hat sich die sozialgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (BSG, Urteile vom 16.09.1998, B 11 AL 17/98 R, vom 16.11.1984, 8 RK 2/84, vom 22.03.1984, 11 RA 9/83, vom 16.12.1980, 11 RA 128/79, vom 19.06.1979 - 5 RJ 128/78, vom 22.05.1974, 12 RJ 8/74 und vom 26.09.1972, 11 RA 232/71).
- SG Marburg, 22.03.2016 - S 16 KA 292/14
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Irrtum über erneute Beratung schützt Arzt nicht vor …
Diesen Wertungen, also der Differenzierung zwischen unmittelbarer Rechtsfolge (Inhaltsirrtum) und mittelbarer Rechtsfolge (Motivirrtum) hat sich die sozialgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (BSG, Urteile vom 16.09.1998, B 11 AL 17/98 R, vom 16.11.1984, 8 RK 2/84, vom 22.03.1984, 11 RA 9/83, vom 16.12.1980, 11 RA 128/79, vom 19.06.1979 - 5 RJ 128/78, vom 22.05.1974, 12 RJ 8/74 und vom 26.09.1972, 11 RA 232/71). - LSG Hessen, 21.03.1997 - L 13 An 156/96
Verfallswirkung einer Beitragserstattung - nachträgliche Feststellung der …
Dies hat den Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten zur Folge und steht auch einer etwaigen Wiedereinzahlung der für die Zeit vom 2. Oktober 1979 bis zum 9. Dezember 1979 erstatteten Arbeitnehmeranteile zur Angestelltenversicherung durch den Kläger entgegen, weil die Beitragserstattung nur unter den gesetzlich genau umschriebenen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden darf, im übrigen aber irreparabel ist (vgl. BSG vom 26. September 1972 - 11 RA 232/71). - BSG, 13.11.1974 - 12 RJ 334/72
Beitragserstattungsbescheid - Aufhebung - Günstigerer Verwaltungsakt - …
Das ist nur möglich, soweit besondere gesetzliche Vorschriften dies gestatten (BSG Urteil vom 26. September 1972 - 11 RA 232/71 -, DRV1973, 36).
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