Rechtsprechung
| BSG, 23.11.1966 - 11 RA 329/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsausbildung eines Beamten - Vorbereitung auf den gehobenen Dienst - Beamter des mittleren Dienstes - Verwaltungssekretär
Papierfundstellen
- BSGE 25, 289
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Hessen, 19.02.1974 - L 2 An 808/72 Rn. 19 Zwar hat das BSG (BSG 25, 289) zum Anspruch auf Gewährung der sogenannten verlängerten Waisenrente entschieden, dass es Sinn und Zweck dieser Leistung sei, die Fälle zu erfassen, in denen das Kind - entgegen der angenommenen Regel - auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch auf elterliche Unterhaltsleistung angewiesen ist, weil seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und es sich deshalb noch nicht selbst durch eine Erwerbstätigkeit unterhalten kann (BSG vom 1. Juli 1964 in BSG 21, 185 mit weiteren Hinweisen), doch scheinen die dort gegebenen Gründe auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
In dem von dem BSG 25, 289 entschiedenen Fall wurden die Ansprüche eines Beamten beurteilt, der für eine andere Berufslaufbahn vorbereitet wurde; er ging während seiner "Ausbildung" den üblichen dienstlichen Tätigkeiten nach.
Rn. 21 Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Rechtsfrage und wegen der Divergenz der Entscheidungen BSG 25, 276 ff. und BSG 25, 289 ff. wird die Revision zugelassen.
- BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Streitgegenstand - Kindergeld - …
Da die Tochter Ute des Klägers während des Vorbereitungsdienstes bereits das volle Gehalt des angestrebten Berufs erzielt, steht dem Kläger für diese Zeit ein Anspruch auf Kg nicht mehr zu (stRspr.: BSGE 25, 289;… BSG SozR Nrn. 15, 31 und 44 zu § 1267 RVO;… SozR 2200 § 1267 Nr. 14;… SozR 5870 § 2 Nr. 2).Allerdings ist es richtig, daß in einigen Entscheidungen ausgeführt wird, Zeiten der Berufsausbildung, für die volles Gehalt gezahlt werde, seien keine Zeiten der Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG oder des § 1267 RVO (BSGE 25, 289, 290;… BSG SozR Nrn. 15, 31 und 44 zu § 1267 RVO;… SozR 5870 § 2 Nr. 2).
- BSG, 06.02.1975 - 1 RA 63/74
Kinderzuschuß - Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Unterhaltszuschuß - …
Es sei nicht Aufgabe der Sozialgerichte, durch eine einengen- .de Auslegung des 5 39 Abs° 3 AVG von der gesetzlichen " Regelung abzuweichen° Schließlich beträfendie von der Be- klagten zur Unterstützung ihrer abweichenden Rechtsauffassung angeführten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) - insbesondere BSG 25, 289 - andere Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar seien (Urteil vom 19° Februar 1974);'.Unter Beachtung der somit für das Revisionsgericht gemäß} % 163 SGG bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG be"; treffen die von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsaufe fassung angeführten Urteile des BSG sämtlich abweichende Sachverhalte, die der Entscheidung des.LSG nicht entgegenstehen" Anders als hier beim Sohn der Klägerin sind nämlich dort jeweils die vollen beamtenrechtlichen Dienstbezüge (so BSG 25, 289 und SozR Nrn. 15, 31 zu 5'1267 RVO) bzw° das normäle Entgelt für eine während der Ausbildung ausgeübte berufliche Tätigkeit (…so SozR Nr" 44 zu 5 1267 RVG) weiter gezahlt worden° SchließliCh geht auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des BSG vom 22° Juni 1972 (Az": 12 RJ 174/71) fehl, weil das Angestelltengehalt desdortigen Klägers während der Vorbereitungszeit zum Verwaltungsinspektor regelmäßig erhöht wurde (bis Gruppe V c BAT); Nach den von der Revision nicht mit begründeten Verfahrens- Feststellungen Sohn.
- BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 27/79
Beginn des Studiums - Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt - …
Dies ist der Fall, wenn sich die Ausbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit vollzieht, die den vollen Unterhalt der Waise sicherstellt (BSG…, Urteil vom 16. Februar 1971 - 1/11 RA 52/69 = SozR Nr. 44 zu § 1267 RVO Bl Aa 48), wenn das Arbeitsentgelt für die jeweilige wirtschaftliche Situation der Waise beherrschend ist, so daß demgegenüber die Besonderheit des Ausbildungsverhältnisses zurücktritt (BSG…, Urteil vom 11. Juli 1974 - 4 RJ 321/73 - SozR 2200 § 1267 Nr. 2 S 7; vgl. auch Urteil vom 23. November 1966 - 11 RA 329/65 = BSGE 25, 289 = SozR Nr. 25 zu § 1267 RVO;… Urteil vom 6. April 1965 - 4 RJ 479/61 = SozR Nr. 15 zu § 1267 RVO). - BSG, 14.05.1975 - 1 RA 185/74
Berufsausbildung - Offiziersassistent - Seefahrtszeit
Nur wenn ein - vorhandener - Ausbildungszweck in den Hintergrund und die Verwertung der Arbeitskraft in den Vordergrund tritt (…vgl. SozR Nr. 12 zu § 1267 RVO) und dazu noch das übliche volle Arbeitsentgelt gezahlt wird (vgl. dazu auch BSG 25, 289 und neuerdings auch BSG in…">1267%20RVO%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 5), liegt keine Berufsausbildung mehr vor. - BSG, 22.06.1972 - 12 RJ 174/71 kein Anhalt dafür" daß die Waisenrente wegen Berufsausbildung von minderen Voraussetzungen abhängen soll als die Waisenrente infolge körperlicher oder geistiger Gebrecheno Dementsprechend hat das BSG eine Berufsausbildung i"S° von 5 1267 Satz 2 EVO jedenfalls dann nicht mehr angenommen, wenn das Kind während der Ausbildung bereits volle Dienstbezüge oder volles Gehalt erhält(…vgl° BSG in SozR Nr° 153 31 und 44 zu 5 1267 EVO; BSG 25, 289, 290 und BSG in MittoBundesknelg7o" ll2)° anderes.
- BSG, 10.05.1968 - 5 RKn 119/65 jahres noch auf elterliche Unterhalteleistungen angewiesen wäre, weiles sich nicht selbst unterhalten kann° Eine Schul- oder Berufsausbildung vermag deshalb einen Anspruch auf ver« längerte Waisenrente nur zu begründen, wenn das Kind infolge dieser Ausbildung daran gehindert ist, sich selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen, Dementsprechend liegt eine Schul- oder Berufsausbildung im Sinne der 00a° Vorschriften dann nicht vor, wenn die Ausbildung Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht ausschließlich oder überwiegend beansprucht, sondern neben einer Berufstätigkeit durchgeführt werden kann (vgl" BSG 14, 285; 21, 185)o Das gleiche muß aber auch dann gelten, wenn die Ausbildung sich im Rahmen einer Berufstätigkeit vollzieht, die den vollen Unterhalt des Kindes sichert, so daß es auf elterliche Unterhaltsleistungen nicht mehr angewiesen wäre° Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Kind wegen dieser Berufstätigkeit bereits volle Dienstbezüge erhält0 Demgemäßhat der 40 Senat des BSG (SOZR Nr° 15 zu @ 1267 EVO) entschieden, daß ein Polizeibeamter auf Probe sich während der Teilnahme an einem einjährigen Grundlehrgang an einer Landespolizeischule nicht in Berufsausbildung ioso von 5 1267 EVO befunden hat, Aus den gleichen Gründen hat der 110 Senat (BSG 25, 289) einem Verwaltungssckretär, der bei Weiterzahlung seiner beamtenrechtlichen Dienstbezüge auf den gehobenen Dienst vorbereitet wurde, für die Zeit dieses Vorbereitungsdienetes keine Waisenrente zugebilligto Schließlich hat der 1" Senat (…SozR Nr° 51 zu 5 1267 EVO) entschieden, daß sich ein Offizieranwärter, der als Soldat auf Zeit Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhält, nicht in Berufsausbildung im Sinne des @ 44 Satz 2 AVG befindet.
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