Rechtsprechung
| BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung
Verfahrensgang
- SG München, 27.07.1978 - S 12 An 641/76
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Papierfundstellen
- BSGE 52, 78
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59
Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Der Senat kann dahingestellt lassen, ob und nach welcher der in Art. 2 @ & AnVNG näher bezeichneten Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit der Beamten (im folgenden "Beamtenvorschriften" genannt), der Kläger in der streitigen Zeit versicherungsfrei war; denn für die Nachversicherung fehlt jedenfalls die weitere Voraussetzung der sonst bestehenden Versicherungspflicht, da der Kläger zugleich zur wissenschaftlichen Ausbildung beschäftigt war, wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben (vgl BSGE 11, 278; 17, 206, 208 zur wissenschaftlichen Ausbildung bei Referendaren).An der sonst bestehenden Versicherungspflicht fehlt es aber, wenn der Beamte nach diesem Recht auch sonst, dh ohne die Beamtenvorschriften wegen wissenschaftlicher Ausbildung versicherungsfrei gewesen wäre, wie der 1. Senat (BSGE 11, 278; 17, 206 und JVB1 1960, 158) und der erkennende Senat (Urteile vom 2. September 1964 - 11/1 RA 101/62 - und vom 15. Oktober 1970 - 11 RA 90/68 - in VdK-Mitteilungen 1970, 550) in ständiger Rechtsprechung entschieden haben.
Ob daneben zur Begründung auch auf die vor März 1957 bestehende Übung hingewiesen werden kann, ausscheidende Referendare nicht nachzuversichern (so BSGE 11, 278, 284), oder ob diese Übung auf die damalige Ansicht zurückzuführen ist, der Unterhaltszuschuß der Referendare sei kein Entgelt, wie die Revision meint, sieht der Senat nicht als entscheidenden° Bei dieser Auslegung kommt die Nachversicherung einer Beschäftigung in der Zeit vor März 1957, die auch unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen Ausbildung versicherungsfrei war, nicht in Betracht.
Die spätere Rechtsentwicklung ermöglicht keine andere Auslegung (vgl dazu BSGE 11, 278, 286 zum schon damals erhobenen Einwand "überholter" Vorschriften).
- BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Der Auslegungsgrundsatz der möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte in @ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) rechtfertigt es nicht, von einer langjährigen für richtig befundenen Rechtsprechung nunmehr abzuweichen (BSGE 44, 151, 163). - BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
ordnung bei alternativen Tatbeständen auch BSGE 20, 1, & f).
- BSG, 29.01.1981 - 11 RA 22/80
Beamte - Versicherungsfreiheit - Recht zur freiwilligen Versicherung - …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Das ist hier schon wegen der Aufhebung des Gewährleistungsbescheides anzunehmen (BSG, Urteil vom 29. Januar 1981 - 11 RA 22/80 - SozR 2200 5 1232 Nr. 4). - BSG, 18.01.1962 - 1 RA 12/60
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Denn hierzu ist ein Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht erforderlich; vielmehr genügt, daß dessen Versicherungsfreiheit entfallen ist (vgl hierzu BSGE 16, 112, 114). - BSG, 09.07.1980 - 12 RK 45/79
Beamtenverhältnis - Lehrerin - Lehramtsprüfung - Wissenschaftliche Ausbildung - …
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
Wenn der 12. Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 - 12 RK 45/79 - SozR 5750 Art. 2 @ A6 Nr. 10) hiervon abweichend mit der dortigen Formulierung "die Klägerin war während ihrer Beschäftigung Beamtin zur Ausbildung und deshalb nicht nach 5 12 Abs. 1 Nr & AVG aF, sondern nach 5 12 Abs. 1 Nr. 1 AVG aF versicherungsfrei" ein Rangverhältnis aufstellen wollte, so könnte eine solche nicht näher begründete und der bisherigen Rechtsprechung von. - BSG, 15.10.1970 - 11 RA 90/68
Auszug aus BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80
An der sonst bestehenden Versicherungspflicht fehlt es aber, wenn der Beamte nach diesem Recht auch sonst, dh ohne die Beamtenvorschriften wegen wissenschaftlicher Ausbildung versicherungsfrei gewesen wäre, wie der 1. Senat (BSGE 11, 278; 17, 206 und JVB1 1960, 158) und der erkennende Senat (Urteile vom 2. September 1964 - 11/1 RA 101/62 - und vom 15. Oktober 1970 - 11 RA 90/68 - in VdK-Mitteilungen 1970, 550) in ständiger Rechtsprechung entschieden haben.
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03
Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge; …
Die Nachversicherung soll verhindern, dass sich für diese Personen für den betreffenden Beschäftigungszeitraum eine Versorgungslücke auftut (BSG, Urteil vom 24. November 1951 - 11/1 RA 166/62 - BSGE 24, 106, 108; Urteil vom 13. August 1981 - 11 RA 44/80 - BSGE 52, 78, 80; stRspr). - BSG, 21.06.1989 - 1 RA 75/87
Aufschub der Nachversicherung
Entscheidend ist, ob und wann die mit dem Beschäftigungsverhältnis verbundene Versicherungsfreiheit endet, so daß selbst bei ununterbrochener Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses ein Ausscheiden im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt, wenn zB wegen einer Aufhebung der nach § 6 Abs. 2 AVG erforderlichen Gewährleistungsentscheidung (vgl BSGE 52, 78, 79 = SozR 5750 Art. 2 § 3 Nr. 3 S 2 mwN), wegen Absinkens der Versorgungsanwartschaften unter den für die Versicherungsfreiheit vorausgesetzten Umfang (…vgl BSGE 16, 112, 114 = SozR Nr. 2 zu § 1402 RVO) oder wegen Übertritts des Beschäftigten aus einer an sich arbeiterrentenversicherungspflichtigen in eine an sich angestelltenversicherungspflichtige Beschäftigung (…vgl BSGE 26, 136, 139 = SozR Nr. 11 zu § 1232 RVO;… BSGE 39, 123, 125 = SozR 2200 § 1402 Nr. 1 S 3;… BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 3 S 5) die bisherige Versicherungsfreiheit entfällt (…vgl zusammenfassend BSGE 54, 155, 158 = SozR 5755 Art. 2 § 48a Nr. 2 S 7 f). - BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82
Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund - …
Neben der Versicherungsfreiheit nach 5 169 RVO (aF) bzw 5 11 Abs. 1 AVG bestand in der streitigen Zeit keine weitere Versicherungsfreiheit nach anderen Vorschriften, was eine Nachversicherung ausschließen würde (vgl BSGE 52, 78), insbesondere war die Klägerin nicht außerdem wegen wissenschaftlicher Ausbildung (5 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO idF vom 17. März 1945) versicherungsfrei. - BSG, 19.11.1987 - 11a BA 200/87 Die Frage, ob wissenschaftliche Ausbildungszeiten nach Art. 2 § 44a AnVNG generell nachversicherungsfähig sind, auch wenn neben der Versicherungsfreiheit nach § 12 noch eine solche wegen Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach § 11 AVG bestanden hat, ist nicht klärungsbedürftig (vgl BSG vom 13.8.1981 - 11 RA 44/80 = BSGE 52, 78).
- BSG, 12.03.1985 - 11a RA 8/84 Das entspricht nicht nur dem vom LSG angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1964 - 11/1 RA 70/60 - (insoweit in DAngVers 1964, 277 nicht abgedruckt), sondern einer ständigen Rechtsprechung (vgl BSGE 11"' 278, 284; 17, 206, 207 ff; SozR Nr. 1 zu & 9 AVG sowie ferner BSGE 52, 78 = SOZR5750 Art. 2 $ 3 Nr. 3).
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