Rechtsprechung
| BSG, 13.06.1984 - 11 RA 46/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,17000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1985, 626
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83
Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer …
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 46/83
Da hier jedoch sowohl der bewilligende als auch der aufhebende Bescheid vor dem 1. Janur 1981 ergangen ist, finden die Vorschriften der 55 MH, MS, 50 SGB X keine Anwendung (vgl GS BSGE SM, 223, 226 f; ferner bereits SozR 2200 5 1302 Nr. 1" sowie neuerdings Urteil des 1. Sénats des BSG vom 16. Februar 198ü - 1 RA 15/83 -). - BSG, 14.11.1968 - 7 RAr 15/68
Schlechtwettergeld - Rückforderungsrecht - Verwaltungsaktsbefugnis
Auszug aus BSG, 13.06.1984 - 11 RA 46/83
Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 3. Mai 1978 dem Begehren des Klägers auf Auszahlung des Gegenwertes der Beitragsmarken bescheidmäßig entsprochen und mit der Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs zugleich den vorgenannten Bescheid zurückgenommen hat (vgl BSGE 29, 6, 8 ff; "8, 120, 122).
- BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86
Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt …
In der Rückforderung von Krankengeld, die ausdrücklich auf § 50 Abs. 2 SGB X gestützt wird, kann nicht die gleichzeitige Rücknahme des das Krankengeld bewilligenden Verwaltungsaktes gesehen werden (Abgrenzung zu BSG 22.3.1979 7 RAr 26/78 = BSGE 48, 120 = SozR 4100 § 152 Nr. 9 mwN und zu BSG 13.6.1984 11 RA 46/83 = SozR 1500 § 144 Nr. 25).
dejure.org
Übersicht BSG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.