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| BSG, 02.11.1983 - 11 RA 58/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.07.1965 - 1 RA 143/63
- BSG, 15.01.1969 - 4 RJ 371/64
Heimatloser Ausländer - Rentenberechnung - Anrechnungsfähige Ersatzzeiten - …
Auszug aus BSG, 02.11.1983 - 11 RA 58/82
Senat des BSG in BSGE 29, 100, 102 : SozR Nr. 36 zu 5 1257 RVO entschieden hat, geht das Verlangen, jede Militärzeit eines heimatlosen Ausländers unabhängig von der Zugehörigkeit zu den im BVG aufgeführten Organisationen als Ersatzzeit zu beurteilen, über die Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen hinaus; es wird, wie der "" Senat aaO zutreffend dargelegt hat und worin ihm der 1. Senat in SozR 6551 Art. 5 Nr " gefolgt ist, von S 18 HAuslG nicht gestützt.
- BSG, 12.03.1985 - 11a RA 22/84
Zugehörigkeit zum rumänischen Sicherungssystem - Berufssoldat - Beitragszeit
Die Feststellung dieser Zweckrichtung durch das LSG ist vom Senat nicht nachzuprüfen (Urteil vom 2. November 1983 - 11 RA 58/82 -).Die Vorschrift soll vermeiden, daß den deutschen Rentenversicherungen die Lasten aus Pensionssystemen für die Beschäftigten in fremden öffentlichen Diensten auferlegt werden (Urteil vom 2. November 1983 - 11 RA 58/82 -).
- BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87
Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und …
Die Feststellungen des LSG zur Zweckrichtung des Versorgungssystems iS des § 15 Abs. 2 Satz 3 FRG sind vom erkennenden Senat nicht nachzuprüfen, soweit es sich um die Ermittlung und Auslegung nichtrevisiblen ausländischen Rechts handelt (Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juli 1977 - 1 RA 195/76 - Urteile des 11. Senats vom 2. November 1983 - 11 RA 58/82 -, insoweit nicht abgedruckt in DAngVers 1984, 147, …und vom 12. März 1985 in SozR 5050 § 15 Nr. 29). - BSG, 13.06.1984 - 11 RA 44/83
Beitragszeit - Heimatloser Ausländer - Hinterbliebenenrente
Bis Ende 1937 können nach dieser Vorschrift Beitragszeitén bei einem nichtdeutschen Versicherungsträger schon darum nicht zurückgelegt worden sein, weil es in Jugoslawien bis dahin eine gesetzliche Grundlage für eine Beitragsentrichtung der Angestellten zu einer allgemeinen staatlichen Réntenversichérung nicht gab (Urteil des erkennenden Senats vom 2. November 1983 - 11 RA 58/82).am 18. Februar 1981 in SozR 6561 Art. 5 Nr. 9 und der erkennende Senat am 2. November 1983 - 11 RA 58/82).
- BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 22/88 § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO erfaßt aber nicht jede Kriegsgefangenschaft, sondern nur die, die auf den militärischen oder militärähnlichen Dienst iS der §§ 2, 3 BVG - dh Dienst zugunsten des Deutschen Reiches - zurückzuführen ist (s Urteile des 11. Senats des BSG vom 20. September 1973 - 11 RA 6/73 - in BSGE 36, 171 und vom 2. November 1983 - 11 RA 58/82 - in DAngVers 1984, 147).
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