Rechtsprechung
| BSG, 19.03.1976 - 11 RA 62/75 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertriebener - Vertriebene Hinterbliebene - Im Ausland zurückgelegte Beschäftigungszeit - Einstandspflicht deutscher Versicherungsträger
Papierfundstellen
- BSGE 41, 257
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …
Im Urteil vom 19. März 1976 (BSGE 41, 257) habe er allerdings für einen Fall, in dem der Versicherte erst Jahre danach im Vertreibungsgebiet gestorben sei, entschieden, daß die von dem Versicherten nach der Vertreibung der Hinterbliebenen im Ausland zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach §§ 15 und 16 FRG nicht berücksichtigt werden könnten.Er führt in der Begründung ausdrücklich an (BSGE 43, 224, 226), daß seine Auffassung, die Worte "vor der Vertreibung" in § 16 FRG beträfen nur die Person des Versicherten , nicht in Widerspruch zum Urteil des 11. Senats vom 19. März 1976 (BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5) stehe, wonach es für die Berücksichtigung von Beitragszeiten nach § 15 FRG auf den Zeitpunkt der Vertreibung der Hinterbliebenen ankomme, wie § 16 FRG verdeutliche.
Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (…vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.
Während in der Rechtsprechung - bis auf die Entscheidungen in BSGE 41, 257 (11. Senat) und BSGE 43, 224 (4. Senat) - für den weitergehenden Sachverhalt der Vorlage keine abschließenden Folgerungen gezogen werden, beschränken sich die Literaturstimmen ganz überwiegend für die Anerkennung eines vom Bestand des Versichertenanspruchs losgelösten Anspruchs des (allein) vertriebenen Hinterbliebenen auf jenen Sachverhalt des "Vorverstorbenseins" des Versicherten, weil (nur?) dann unterstellt werden könnte, der Versicherte wäre ohne den Tod selbst anerkannter Vertriebener geworden.
Der 11. Senat hält dies mit Recht als mit dem Sinn der Fremdrentenregelung im FRG für das Rentenversicherungsrecht nicht für vereinbar (so schon in BSGE 41, 257, 259 mit Hinweisen auf die damit übereinstimmende Literatur).
Insoweit steht die Auffassung des 4. Senats entgegen der von ihm geäußerten Meinung (aaO) sehr wohl im Widerspruch zu der Auffassung des 11. Senats in BSGE 41, 257, 259. Der 11. Senat hat dort eine andere Folgerung unmittelbar aus dem Wortlaut des § 16 FRG gezogen, wenn er die Anrechnung von nach der Vertreibung der Hinterbliebenen verrichteten Beitragszeiten des Versicherten bei den Hinterbliebenen gerade deshalb ausschloß, weil sie nicht vor der Vertreibung (der Hinterbliebenen nämlich) zurückgelegt worden sind.
- BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R
Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft
War die Vertreibung bereits abgeschlossen, konnten die nachfolgenden Zeiten nach den Vorschriften des FRG nicht mehr den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichgestellt werden (BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5;… BSG SozR 5050 § 15 Nr. 34; so auch VerbandsKomm, § 1 FRG Anm 6; § 15 FRG Anm 6; Hoernigk/Wickenhagen, FRG, Stand: Juli 1988, § 15 Abs. 1 FRG S 162/6). - LSG Hessen, 23.03.1990 - L 14/2 An 730/84
Zeitlich begrenzte Anrechnung von Ersatzzeiten in der Hinterbliebenenrente im …
Rn. 27 Das Sozialgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin als anerkannte Vertriebene im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz -BVFG-) zum Personenkreis des § 1 lit. a Fremdrentengesetz (FRG) gehört und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 24. Februar 1966 - 12 RJ 28/63 = BSGE 24, 251; BSG vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65; BSG vom 15. November 1973 - 11 RA 18/73 = BSGE 36, 255; BSG vom 19. März 1976 - 1 RA 62/75 = BSGE 41, 257; divergierend: BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 121/75 = BSGE 43, 224; klarstellend: BSG GS vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175) einen sog. eigenständigen (originären) Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach den Grundsätzen des Fremdrentenrechts hat.Rn. 28 Als für den Hinterbliebenenrentenanspruch maßgebliche Fremdzeiten kommen dabei grundsätzlich sowohl die von den speziellen Vorschriften der §§ 15 und 16 FRG erfassten Beitrags- und Beschäftigungszeiten des Versicherten als auch die gemäß § 14 FRG nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften zu berücksichtigenden (und im vorliegenden Fall streitigen) Ersatzzeiten des § 28 Abs. 1 Nr. 2 AVG, des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AVG (vgl. dazu BSG vom 19. März 1976 - 11 RA 62/75), des § 28 Abs. 1 Nr. 5 AVG (vgl. BSG vom 30. August 1979 - 4 RJ 119/78) und des § 28 Abs. 1 Nr. 6 AVG (vgl. BSG vom 22. April 1986 - 1 RA 73/84) in Betracht.
Zwar hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts es in einer Entscheidung vom 19. März 1976 ("Paschakarnis" - 11 RA 62/75 = BSGE 41, 257) als nicht ausgeschlossen bezeichnet, "dass die vom Versicherten nach der Vertreibung der Hinterbliebenen noch zurückgelegten Zeiten möglicherweise als Ersatzzeiten zu berücksichtigen" seien, weil es insoweit allein um die Frage gehe, ob der Versicherte an der Zurücklegung bundesdeutscher Beitragszeiten verhindert gewesen sei.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 202/11 Vor diesem Hintergrund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass Zeiten nach dem FRG nicht festzustellen sind, wenn die in Rede stehenden Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet nach Abschluss des jeweils maßgeblichen Vertreibungsvorgangs zurückgelegt wurden (BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5;… BSG SozR 5050 § 15 Nr. 34; so auch VerbandsKomm. § 1 FRG Anm 6, § 15 FRG Anm 6; Hoernigk/Wickenhagen. FRG. Stand: Juli 1988, § 15 Seite 162/6;… von Schenckendorff, aaO, § 1 BVFG Anm 8).
- BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 2/79
SG verurteilt Bundesanstalt für Arbeit zur Leistung einer höheren …
Als Ersatzanspruch habe der Kläger die BAB nicht geltend machen können (vgl BSGE 41, 257).Zwar hat der Kläger, wie das LSG mit Recht annimmt, die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage erhoben (vgl BSGE 41, 257).
- LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10
Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod; …
War die Vertreibung bereits abgeschlossen, konnten die nachfolgenden Zeiten nach den Vorschriften des FRG nicht mehr den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichgestellt werden ( BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5;… BSG SozR 5050 § 15 Nr. 34; so auch VerbandsKomm, § 1 FRG Anm 6; § 15 FRG Anm 6; Hoernigk/Wickenhagen, FRG, Stand: Juli 1988, § 15 Abs. 1 FRG S 162/6 ).". - LSG Bayern, 24.09.2013 - L 13 R 900/11
Eine Anrechnung von Beitrags und Beschäftigungszeiten, die nach der Vertreibung …
War die Vertreibung also bereits abgeschlossen, können die nachfolgenden Zeiten nach den Vorschriften des FRG nicht mehr den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichgestellt werden (vgl. auch BSGE 41, 257). - LSG Bayern, 14.11.2001 - L 2 U 206/00
Gewährung von Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall; Minderung der …
Für eine Beweislastumkehr mit der Folge, dass nicht erwiesene Tatsachen zugunsten des Klägers unterstellt werden könnten (vgl. BSGE 41, 257) fehlen Anhaltspunkte. - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 51/09 War die Vertreibung bereits abgeschlossen, können die nachfolgenden Zeiten nach den Vorschriften des FRG nicht mehr den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichgestellt werden (BSG, BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5;… BSG SozR 5050 § 15 Nr. 34; so auch VerbandsKomm, § 1 FRG Anm. 6; § 15 FRG Anm. 6; Hoernigk/Wickenhagen, FRG, Stand: Juli 1988, § 15 Abs. 1 FRG S 162/6 ).
- BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
Sozialhilfeträger - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Überleitung - Entziehung der …
Der Sozialhilfeträger kann den übergeleiteten Anspruch n in dem Maße und unter denselben Voraussetzungen geltend machen wie der Hilfeempfänger (BVerwGE 54, 219; BSGE 41, 257, 258 = SozR 5910 5 90 Nr. 2). - BSG, 25.08.2011 - B 13 R 170/11 B
- BSG, 13.12.1984 - 11 RA 69/83
- BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 119/78
Hinterbliebenenrente - Rente - Stichtagsvoraussetzung - Wohnsitzvoraussetzung - …
- BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/78
- BSG, 09.07.1963 - 9 RV 674/62
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