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Rechtsprechung
   BSG, 09.05.1974 - 11 RA 79/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7600
BSG, 09.05.1974 - 11 RA 79/73 (https://dejure.org/1974,7600)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1974 - 11 RA 79/73 (https://dejure.org/1974,7600)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1974 - 11 RA 79/73 (https://dejure.org/1974,7600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beanstandungsschutz - Versicherungskarte - Aufrechnung - Frist - Ablauf - Lohnabzugsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 187/70
    Auszug aus BSG, 09.05.1974 - 11 RA 79/73
    Das hat der 4. Senat des BSG bereits in einem Parallelfall mit dem schon vom LSG zitierten Urteil vom 18. August 1971 (4 RJ 187/70) entschieden (…ebenso 12. Senat in SozR Nr. 9 zu § 1423 RVO ).
  • BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73

    Bestandsschutz - Wirkung - Beitragsmarke - Rechtswirksame Verwendung - …

    Die in den zu § 1423 Abs. 2 Nr. 1 RVO beziehungsweise zu § 145 Abs. 2 Nr. 1 AVG ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. August 1971 (Az.: 4 RJ 187/70) und vom 9. Mai 1974 (Az.: 11 RA 79/73) offen gelassene Frage, ob Eintragungen in der Versicherungskarte auch noch nach Ablauf von 10 Jahren nach der Aufrechnung wegen offenbarer Unrichtigkeiten berichtigt werden können, ist entgegen der Auffassung der Beklagten jedenfalls in dieser Allgemeinheit zu verneinen.

    Im Hinblick auf die Bedeutung, die der Gesetzgeber den Eintragungen in der Versicherungskarte nach einem bestimmten Zeitablauf beigemessen hat, käme eine Berichtigung allenfalls dann in Betracht, wenn diese unmittelbar aus dem Inhalt der durch § 145 Abs. 2 Nr. 2 AVG geschützten Eintragungen in der Aufrechnung der Versicherungskarte erkennbar wäre - etwa wenn in der Aufrechnung für ein Jahr mehr als 12 Monatsbeiträge oder Beitragsmarken bescheinigt wären, die es zur Zeit der Aufrechnung noch nicht gegeben hat (vgl. auch BSG-Urteil vom 9. Mai 1974 aaO).

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 78/82

    Verlorene Versicherungskarte - Ersatzkarte - Wiederauffinden der alten Karte

    Der Beanstandungsschutz bewirkt, daß der Versicherungsträger die eingetragenen Entgelte als zutreffend ansehen oder, wie es im Urteilstenor des LSG heißt, von ihnen ausgehen muß (…vgl BSG SozR Nr. 9 zu § 1423 RVO ; SozR 2200 § 1423 Nr. 1).
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