Rechtsprechung
| BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80 |
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- Deutsche Rentenversicherung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrmachthelferin - militärähnlichen Dienst - Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses - Versicherungspflicht - Ersatzzeit - Anrechnung der Dienstzeit als Ersatzzeit
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.03.1979 - S 12 An 1581/78
- BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Papierfundstellen
- BSGE 53, 40
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BSG, 31.08.1977 - 1 RA 145/75
Ersatzzeit - Versicherungspflicht - Keine Entrichtung von Beiträgen - …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Zur Stützung ihrer Auffassung macht die Beklagte unter Wiederholung einer in SozR Nr. 58 zu § 1251 RVO enthaltenen Formulierung geltend, die Vorteile des Ersatzzeitenrechts sollten denen zugute kommen, für die in der in Betracht kommenden Zeit wegen außergewöhnlicher in den Risikobereich des Staates fallender Umstände "nach aller Wahrscheinlichkeit" keine Beiträge zur sozialen Rentenversicherung entrichtet werden konnten (vgl. dazu die Formulierungen in SozR Nr. 8 zu § 1251 RVO und SozR 2200 § 1251 Nr. 34).Wie bereits hervorgehoben, ist damit nur die konkrete Versicherungspflicht gemeint (bei der der Versicherte demnach die Beitragsentrichtung überprüfen konnte, vgl. SozR 2200 § 1251 Nr. 34).
- BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit - …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die revisionsgerichtliche Prüfung umfaßt sowohl den noch außerhalb eines Rentenverfahrens ergangenen Bescheid vom 13. April 1977, in dem die Beklagte entschieden hat, ob und welche der von der Klägerin angegebenen Zeiten "für die gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können", als auch den späteren Altersruhegeldbescheid vom 3. September 1979, der in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. BSGE 47, 168, 170; 48, 100, 101; 49, 258, 259;… SozR 1500 § 96 Nr. 18). - BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die revisionsgerichtliche Prüfung umfaßt sowohl den noch außerhalb eines Rentenverfahrens ergangenen Bescheid vom 13. April 1977, in dem die Beklagte entschieden hat, ob und welche der von der Klägerin angegebenen Zeiten "für die gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können", als auch den späteren Altersruhegeldbescheid vom 3. September 1979, der in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. BSGE 47, 168, 170; 48, 100, 101; 49, 258, 259;… SozR 1500 § 96 Nr. 18).
- BSG, 15.03.1979 - 11 RA 48/78
Ausfallzeit - Im Ausland zurückgelegte Lehrzeit
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die revisionsgerichtliche Prüfung umfaßt sowohl den noch außerhalb eines Rentenverfahrens ergangenen Bescheid vom 13. April 1977, in dem die Beklagte entschieden hat, ob und welche der von der Klägerin angegebenen Zeiten "für die gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können", als auch den späteren Altersruhegeldbescheid vom 3. September 1979, der in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. BSGE 47, 168, 170; 48, 100, 101; 49, 258, 259;… SozR 1500 § 96 Nr. 18). - BSG, 19.09.1979 - 11 RA 90/78
Rentenbescheid - Vormerkung von Zeiten - Gegenstand des Verfahrens - Widerspruch
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die revisionsgerichtliche Prüfung umfaßt sowohl den noch außerhalb eines Rentenverfahrens ergangenen Bescheid vom 13. April 1977, in dem die Beklagte entschieden hat, ob und welche der von der Klägerin angegebenen Zeiten "für die gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können", als auch den späteren Altersruhegeldbescheid vom 3. September 1979, der in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden ist (vgl. BSGE 47, 168, 170; 48, 100, 101; 49, 258, 259; SozR 1500 § 96 Nr. 18). - BSG, 06.02.1974 - 12 RJ 380/72
Anrechnung einer Ersatzzeit - Anspruch - Entrichtung von Beiträgen - Berechtigung …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die Rechtsprechung (…vgl. SozR Nrn. 21 und 22 zu § 1251 RVO ; BSGE 25, 284; 37, 121;… SozR 2200 § 1251 Nrn. 6, 34, 74, 80) hat - woran der Senat festhalten möchte - aus dem Sinn und Zweck von Ersatzzeiten nur als Ausnahme abgeleitet, daß Zeiten, in denen auch ohne Rücksicht auf den Ersatzzeittatbestand die Entrichtung von Beiträgen aus rechtlichen Gründen schlechthin unmöglich war, keine Ersatzzeiten sein können, weil dann für die unterstellte Kausalität die Grundlage entfällt (…SozR Nr. 8 zu § 1251 RVO ). - BSG, 23.11.1966 - 11 RA 238/64
Berechnung des Altersruhegeldes - Anrechnung von Ersatzzeiten - Anrechnungsfähige …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Die Rechtsprechung (…vgl. SozR Nrn. 21 und 22 zu § 1251 RVO ; BSGE 25, 284; 37, 121;… SozR 2200 § 1251 Nrn. 6, 34, 74, 80) hat - woran der Senat festhalten möchte - aus dem Sinn und Zweck von Ersatzzeiten nur als Ausnahme abgeleitet, daß Zeiten, in denen auch ohne Rücksicht auf den Ersatzzeittatbestand die Entrichtung von Beiträgen aus rechtlichen Gründen schlechthin unmöglich war, keine Ersatzzeiten sein können, weil dann für die unterstellte Kausalität die Grundlage entfällt (…SozR Nr. 8 zu § 1251 RVO ).
- BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 33/00 R
Krankenversicherung der Rentner - entgeltliche versicherungspflichtige …
Daß die Zeit eines langfristigen Notdienstes mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verbunden sein konnte, ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rentenversicherung anerkannt (…vgl BSG SozR Nr. 58 zu § 1251 RVO; BSGE 53, 40 = SozR 2200 § 1251 Nr. 92).Wenn konkret Versicherungspflicht bestanden hat, ist die Zeit wegen des Vorrangs von Beitragszeiten vor Ersatzzeiten (vgl § 1251 Abs. 2 RVO) keine Ersatzzeit iS des früheren § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO, jetzt § 250 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) iVm § 3 Abs. 1 Buchst k BVG, sondern Beitragszeit (vgl BSGE 53, 40 = SozR 2200 § 1251 Nr. 92).
- BSG, 16.12.1981 - 11 RA 24/81 Insofern nimmt der erkennende Senat auf die von ihm ebenfalls am 16. Dezember 1981 entschiedene (und zur Veröffentlichung bestimmte) gleichgelagerte Streitsache 11 RA 84/80 Bezug.
Wie der Senat in der Sache 11 RA 84/80 bereits betont hat, bedarf es für den Regelfall der meist dann auch gegebenen konkreten Versicherungspflicht einer einschränkenden Auslegung schon deshalb nicht, weil 5 28 Abs. 2 Satz 1 AVGausdrücklich bestimmt, daß die in Absatz 1 angeführten Zeiten als Ersatzzeiten nur angerechnet werden, wenn während der Ersatzzeit Versicherung;pflicht nicht bestanden hat.
Auch im vorliegenden Fall weicht der erkennende Senat mit dem gefundenen Ergebnis nicht 13 von 5 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) von der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 27. Januar 1972 (…SozR Nr. 58 zu 5 1251 RVG) ab; von seiner Rechtsansicht aus (s. die hierauf bezüglichen Ausführungen in 11 RA 84/80) hätte der vom 4. Senat entschiedene Fall nicht anders entschieden werden müssen.
- BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 5/91
Anspruch auf Anrechnung einer zusätzlichen verfolgungsbedingten Ersatzzeit - …
Zwar mag § 1251 RVO in erster Linie auf die Entschädigung eingebüßter Pflichtversicherungszeiten abzielen (…vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 2, S 9 ff mwN); jedoch genügt es auch bei fehlender Vorversicherung iS von § 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO, daß die rechtliche Möglichkeit der Entrichtung freiwilliger Beiträge bestand (vgl zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 92, S 249; Nr. 102, S 283).Abgesehen von dem Sonderfall der unter 14jährigen hängt die Anrechnung von Ersatzzeiten nach der Rechtsprechung des BSG darüber hinaus nicht davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Ersatzzeittatbestand zu einem Beitragsausfall geführt hat; ein solcher Zusammenhang wird vielmehr vom Gesetzgeber bei Vorliegen eines der in § 1251 Abs. 1 RVO aufgeführten Tatbestände sowie der Voraussetzungen des Abs. 2 dieser Vorschrift unterstellt (vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 92, S 248; Nr. 102, S 276; jeweils mwN).
- BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R
Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen …
Die Fiktion des ursächlichen Zusammenhangs hat das BSG nur dann als widerlegt angesehen, wenn dem Versicherten in der Zeit des Beitragsausfalls auch ohne Aufopferungstatbestand jede rechtliche Möglichkeit fehlte, Beitragszeiten zurückzulegen, sofern nicht die rechtliche Unmöglichkeit gerade Folge der im Gesetz für die Ersatzzeiten aufgeführten Umstände war (…BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11 RA 314/63 - SozR Nr. 8 zu § 1251 RVO…, vom 13. Mai 1970 - 4 RJ 301/68 - SozR Nr. 44 zu § 1251 RVO und vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 84/80 - BSGE 53, 40 = SozR 2200 § 1251 Nr. 92). - LSG Baden-Württemberg, 27.02.2007 - L 13 R 2185/03
Qualifikationsgruppeneinstufung - rumänischer Subingenieur mit Diplom und …
Nachdem die Beteiligten sich in diesem Teilvergleich auch dahingehend geeinigt haben, das Verfahren auf den für den Rentenbescheid bindenden Vormerkungsbescheid zu beschränken, ist der Rentenbescheid auch nicht in entsprechender Anwendung des § 96 SGG (…BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 48, 100, 101; 49, 258, 259; 59, 40;… SozR 1500 § 96 Nr. 18; SozR 2200 § 1251 Nr. 92) Gegenstand des Verfahrens geworden. - BSG, 30.05.1985 - 11a RA 46/84
Abkommandierung - Arbeitsurlaub - Wehrmachtsangehöriger - Militärischer Dienst - …
Sind solche Beiträge wegen des als Ursache unterstellten Wehrdienstes ausgeblieben, kann daher ebenso das Bedürfnis zur Füllung der Versorgungslücke durch Ersatzzeiten bestehen (s auch den Fall der versicherungsfreien Ehefrau eines Berufssoldaten, SozR 2200 § 1251 Nr. 92). - LSG Bayern, 18.02.2004 - L 13 RA 239/01
Vormerkung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beschäftigungszeiten als …
Soweit es die Entgeltpunkte für die Zeit vom 15.09.1953 bis 12.12.1962 betrifft, ist die daran anknüpfende Regelung des Leistungsanspruchs auf Altersrente im Bescheid vom 11.05.2000 Streitgegenstand i. S. des § 96 SGG (vgl. BSGE 47, 168, 171; BSGE 48, 100, 101; BSGE 53, 40 = SozR 2200 § 1251 Nr. 92 S. 246 f). - LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4148/02
Ersetzung eines Vormerkungsbescheides durch einen Rentenbescheid; Geltung des …
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird ein Rentenbescheid, der u. a. während eines Vormerkungverfahrens erlassen worden ist, regelmäßig Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits (…vgl. BSGE 47, 168, 171 = SozR 1500 § 96 Nr. 13 S 20 f; BSGE 48, 100, 101;… BSG SozR 1500 § 96 Nr. 18 S 27 f und § 53 Nr. 2 S 4; BSGE 53, 40 = SozR 2200 § 1251 Nr. 92 S 246 f; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 5b RJ 96/83 -). - LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 R 1758/04 Er ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 96 SGG (…BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 48, 100, 101; 49, 258, 259; 59, 40;… SozR 1500 § 96 Nr. 18; SozR 2200 § 1251 Nr. 92) Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens geworden.
- BSG, 18.03.1982 - 11 RA 32/81 Die Prüfung des Senats umfaßt sowohl den noch außerhalb eines Rentenverfahrens ergangenen Bescheid vom 25. Mai 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Januar 1979, der dem vom Kläger mit der Berufung angefochtenen Urteil des SG ausschließlich zugrunde gelegen hat, als auch den erst während des Berufungsverfahrens erlassenen Altersruhegeldbescheid vom 23. Dezember 1980; dieser ist in entsprechender Anwendung des 5 96 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) Gegenstand dieses und des Revisionsverfahrens geworden (BSGE A7, 168, 170; A8, 100, 101; A9, 258, 259;… SozR 1500 5 96 Nr. 18; Urteil vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 84/80 -).
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