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| BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77 |
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- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 47, 57
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
Nach der Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 10. Dezember 1976 (BSG 43, 75, Entscheidungssatz Nr. 3) ist der Arbeitsmarkt einem Versicherten praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann.Ebenso übersieht der Senat nicht, daß der Große Senat von einem "entsprechenden", d.h. der Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz spricht, soweit er wegen des Innehabens eines Arbeitsplatzes die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes verneint (BSGE 43, 75, 84; vgl auch 30, 167, 185).
Bei Versicherten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur noch zu Teilzeitarbeiten fähig sind, hat die Rechtsprechung die Prüfung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf die Frage des Vorhandenseins entsprechender Teilzeitarbeitsplätze, d.h. auf die Prüfung eines insoweit offenen Teilzeitarbeitsmarktes mit der Begründung ausgedehnt, daß es Sinn und Zweck der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sei, ein durch Krankheit oder Gebrechen ausfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen; die Erwerbsfähigkeit dürfe nicht nach Tätigkeiten beurteilt werden, die dem Versicherten kein Erwerbseinkommen verschaffen könnten (BSG 43, 75, 79).
- BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74
Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit …
Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
Dies hatten die Tatsacheninstanzen bei der Beweiswürdigung zu klären (…SozR Nr. 24 und Nr. 58 zu § 1246 RVO; Nr. 17 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 12). - BSG, 07.05.1975 - 11 RA 220/73
Verschlossener Arbeitsmarkt - Ausnahme - Innegehabter Arbeitsplatz
Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
Dieser Auffassung widerspricht das Urteil des Senats vom 7. Mai 1975 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 7) nicht. - BSG, 28.07.1977 - 5 RKn 22/76
Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
Die von ihr angeführten Entscheidungen des Bundessozialgerichts - BSG - (…SozR Nr. 20 zu § 45 RKG und Urteil vom 28. Juli 1977 - 5 RKn 22/76 -) sind in diesem Zusammenhang unerheblich; sie betreffen Fragen des Hauptberufs beim Anspruch auf Bergmannsrente.
- LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99
Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für …
Außerdem komme es auf die Prüfung des für die Annahme von Berufsunfähigkeit maßgebenden Teilzeitarbeitsmarkts nicht mehr an, wenn der Versicherte tatsächlich eine Ganztagsbeschäftigung ausübe (BSG vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81).Hinreichend ist vielmehr eine konkrete Gefährdung durch die zu verrichtende Arbeitsleistung, d.h. eine Gefährdung, die eintreten würde, falls die Berufstätigkeit verrichtet wird (vgl. BSG vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77: SozR 2200 § 1247 Nr. 22: unmittelbare Gefahr für die Gesundheit ... Hinnahme etwaiger gesundheitlicher Nachteile. BSG vom 30.10.1968 - 4 RJ 177/64: Risiko unmittelbarer Schädigung).
Diesem Grundgedanken kann auch nicht entgegengehalten werden, dass das Bundessozialgericht in den Entscheidungen vom 18.03.1982 - 11 RA 96/81 und vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77 ausgeführt hat, dem Versicherten solle während der in seiner Hand liegenden "Raubbau-Arbeit" neben dem vollen Lohn nicht zugleich die volle Rente zugestanden werden, es sei unbefriedigend, dass der Versicherte sowohl Erwerbseinkommen habe als auch Rente beziehen könne.
In dieselbe Richtung geht bereits das Urteil vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77, nämlich dass es keinen Erfahrungssatz gebe, dass die Ausübung einer nicht mit unmittelbarer Gefahr für die Gesundheit verbundenen Tätigkeit trotz entgegenstehender Gutachten eine entsprechende Leistungsfähigkeit beweise, insoweit komme es vielmehr auf die Einzelumstände (und eine Beweiswürdigung) an.
Somit darf er auch nicht auf eine Halbtagsbeschäftigung ohne Prüfung des Arbeitsmarktes entsprechend den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 18.03.1982 - 11 Ra 26/81 und vom 14.09.1978 - 11 Ra 86/77 verwiesen werden.
- BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag
Über den schriftsätzlich gestellten Antrag, durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu klären, daß der Kläger wegen seines Rückenleidens den Belastungen eines Gebäudereinigers nicht gewachsen sei, sei das LSG zu Unrecht mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. September 1987 (BSGE 47, 57) hinweggegangen. - BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
Gesundheitszustand; Teilzeitarbeit; Vollzeitbeschäftigung; Beamter; …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 47, 57) gelte für einen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt nicht als verschlossen, wenn er eine vollschichtige Tätigkeit ausübe.Dabei gilt nach dem Urteil des Senats vom 14. September 1978 (BSGE 47, 57) für einen nach seinem Gesundheitszustand nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt ebenfalls nicht als verschlossen, wenn der Versicherte auf einem artentsprechenden Arbeitsplatz tatsächlich unter gesundheitlicher Überforderung ganztags beschäftigt ist.
Zur Frage, wie dieser dann beschaffen sein muß, um aufgrund des Arbeitsplatzes die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes zu verneinen, finden sich in der Rechtsprechung des BSG nur die schon in BSGE 47, 57, 59 zitierten kurzen Äußerungen des Großen Senats des BSG.
- BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 58/79
Querschnittsgelähmter - Gefährdung der Gesundheit - Erwerbsunfähigkeit
Einem querschnittsgelähmten Versicherten, der eine Tätigkeit in vollen Schichten mit einem nicht zu fordernden Energieaufwand sowie auf Kosten und unter Gefährdung seiner Gesundheit verrichtet, bestenfalls aber noch in der Lage ist, in halben Schichten unter nicht üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, kann die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht wegen der tatsächlich verrichteten Tätigkeit entzogen werden (Abgrenzung zu BSG 14.09.1978 11 RA 86/77 = BSGE 47, 57 = SozR 2200 § 1247 Nr. 22). - LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 R 2846/21 Für den Sachverhalt einer aktiven Ausübung einer Beschäftigung - wie vorliegend gegeben - habe das oben zitierte Urteil des Bayerischen LSG ausgeführt: "Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt selbst dann nicht als verschlossen gilt, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat, aus dem er Erwerbseinkommen erzielt, aber durch die Schwere oder Dauer der Arbeit gesundheitlich überfordert wird (vgl. BSGE 47, 57;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89; LSG Bayern…, Urteil vom 12.02.2014, a.a.O. Rn. 48), kommt es daher hier nicht an.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2007 - L 12 RA 11/03 Rechtlich unerheblich sei, dass die längere Arbeitszeit ihn möglicherweise überfordert habe (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. September 1978 - 11 RA 86/77 -, SozR 2200 § 1247 Nr. 22).
Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 14. September 1978 - 11 RA 86/77 -, SozR 2200 § 1247 Nr. 22), wonach ein erwerbsgeminderter Versicherter, der einen seinem Leistungsvermögen nicht entsprechenden Arbeitsplatz innehat, sich so behandeln lassen muss, als wäre dies der Fall, "betrifft nur Versicherte, die nach ihrem Gesundheitszustand festgestelltermaßen Teilzeitarbeit in einem Ausmaß verrichten können, dass bei alleinigem Abstellen auf diese Fähigkeit BU (bzw. EU) zu verneinen wäre" (BSG…, Urteil vom 18. März 1982 - 11 RA 26/81 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
- LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11
Entspricht der konkrete Teilzeitarbeitsplatz, der im Rahmen eines nur formal …
Rn. 48 Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89). - SG Düsseldorf, 07.09.2009 - S 52 (10) R 191/07
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Wer tatsächlich arbeitet, ist auch …
Auch das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung fest, dass die tatsächliche Ausübung einer Berufstätigkeit in der Regel einen höheren Beweiswert hat als selbst scheinbar dies ausschließende Befunde (vgl. nur BSG SozR 2200 § 1247 VO Nr. 12 u. BSGE 47, 57 ff.). - LSG Bayern, 08.08.2007 - L 20 R 449/03
Anspruch eines im Beruf eines Qualitätsprüfers tätigen Arbeitnehmers auf Rente …
Soweit der Kläger geltend macht, dass er seine derzeitige Tätigkeit "auf Kosten der Gesundheit" verrichtet, ist der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.09.1978, Az: 11 RA 86/77 in BSGE 47, S.57 ff) der Auffassung, dass bei Ausübung einer Ganztagsbeschäftigung der Arbeitsmarkt auch dann nicht als verschlossen anzusehen ist, wenn der innegehabte Arbeitsplatz das gesundheitliche Leistungsvermögen des Versicherten übersteigen sollte. - BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 18/86
Voraussetzungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Anspruch auf …
Damit stimmt die nach dem Leitsatz abweichende Auffassung des 11. Senats im Urteil vom 14. September 1978 - 11 RA 86/77 - (BSGE 47, 57, 58 = SozR 2200 § 1247 Nr. 22) jedenfalls insofern überein, als es auch nach der Auffassung des 11. Senats keinen Erfahrungssatz gibt, das die Ausübung einer nicht mit unmittelbarer Gefahr für die Gesundheit verbundenen Tätigkeit trotz entgegenstehender Gutachten eine entsprechende Leistungsfähigkeit beweist. - LSG Bayern, 07.08.2002 - L 19 RJ 575/98
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vollschichtige …
- LSG Bayern, 13.11.2002 - L 20 RJ 89/01
- SG Düsseldorf, 09.08.2007 - S 26 R 266/06
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 267/05
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 22.02.1989 - L 13 An 97/87
Rente; Berufsunfähigkeit; Teilzeitarbeit; Bruttolohn; Hälfte; Raubbau; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 14 R 110/05
- LSG Niedersachsen, 24.11.1994 - L 10 Ar 249/93
Förderung der beruflichen Rehabilitation - Erforderlichkeit - Beurteilung der …
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