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Rechtsprechung
   BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2711
BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89 (https://dejure.org/1990,2711)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 11 RAr 13/89 (https://dejure.org/1990,2711)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 13/89 (https://dejure.org/1990,2711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsbeihilfe - Auswärtige Unterbringung - Unzumutbare Unterbringung bei einem Elternteil - Erreichbarkeit der Ausbildungstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Bei Prüfung der Frage, welche Umstände und Gründe berücksichtigungsfähig seien, um anzunehmen, daß eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sei, seien soziale Gründe, wie die Erwerbstätigkeit der Eltern oder des alleinstehenden Elternteils oder beengte Wohnverhältnisse, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, nicht berücksichtigungsfähig; nichts anderes gelte, wenn sich der Auszubildende und seine Eltern auf Dauer so entfremdet hätten, daß von einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nicht mehr gesprochen werden könne (BVerwGE 81, 81 ).

    Es hat auch die Einschränkung, Leistungen nur noch für die Schüler vorzusehen, die ausschließlich aus Gründen ihrer Ausbildung außerhalb der elterlichen Wohnung leben müssen, als verfassungsmäßig bezeichnet (BVerwG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 FamRZ 1989, 678 ff.).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Das BVerwG hat die sich auf die Höhe der Bedarfssätze auswirkende Differenzierung vor allem unter dem Gesichtspunkt einer typisierenden Regelung als verfassungsmäßig angesehen, da die schwierige, erst nach umfangreichen und besonders zeitaufwendigen Ermittlungen beantwortbare Frage, ob ein Schüler zu seinen Eltern noch in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehe, ihrer Natur nach auf atypsiche Ausnahmefälle beschränkt sei (BVerwGE 74, 260, 265).
  • BSG, 19.12.1973 - 7 RAr 59/72

    Keine Berücksichtigung des vermehrten Lebensunterhaltsbedarfs, wenn ein …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Zum AFG -Bereich hat das BSG schon im Urteil vom 19. Dezember 1973 entschieden, wenn der Auszubildende aus erzieherischen Gründen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichwertigen Einrichtung der Jugend- oder Sozialhilfe untergebracht werde, seien die Mehrkosten dieser Unterbringung bei der Berechnung des Lebensunterhaltsbedarfs für die Gewährung von BAB nicht zu berücksichtigen (BSGE 37, 64 = SozR Nr. 1 zu AA § 11).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/85

    Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Dem sind der 12. Senat des BSG im Urteil vom 25. März 1976 (…SozR 4440 § 11 Nr. 1), der 7. Senat im Urteil vom 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 - (AuB 1979, 154) und im Grundsatz der 11. Senat im Urteil vom 21. August 1986 zu einer Rehabilitationsmaßnahme (BSGE 60, 197 = SozR 4100 § 56 Nr. 19) gefolgt.
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 40/77

    Unverheiratete volljährige Auszubildende unter 21 Jahren und AusbFöAnO §§ 11, 12 …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Die Anwendung dieser Vorschrift auf volljährige Auszubildende komme nicht in Betracht, da diese nach dem Gesetz auf eine Unterhaltsgewährung in Natur nicht verwiesen werden dürften (BSGE 47, 227 = SozR 4440 § 11 Nr. 3).
  • BSG, 21.03.1978 - 7 RAr 84/76

    Kein höherer Bedarfssatz für Auszubildenden bei Unterbringung in einem Wohnheim …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Dem sind der 12. Senat des BSG im Urteil vom 25. März 1976 (…SozR 4440 § 11 Nr. 1), der 7. Senat im Urteil vom 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 - (AuB 1979, 154) und im Grundsatz der 11. Senat im Urteil vom 21. August 1986 zu einer Rehabilitationsmaßnahme (…BSGE 60, 197 = SozR 4100 § 56 Nr. 19) gefolgt.
  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 75/74

    Förderung der beruflichen Ausbildung - Lebensunterhalt - Berechnung des Bedarfs - …

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
    Dem sind der 12. Senat des BSG im Urteil vom 25. März 1976 (SozR 4440 § 11 Nr. 1), der 7. Senat im Urteil vom 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 - (AuB 1979, 154) und im Grundsatz der 11. Senat im Urteil vom 21. August 1986 zu einer Rehabilitationsmaßnahme (…BSGE 60, 197 = SozR 4100 § 56 Nr. 19) gefolgt.
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen …

    § 40 Abs. 1 Satz 3 AFG, der die Zulässigkeit der Verweisung auf die Elternwohnung regelt, erhielt die maßgebliche Fassung (vgl zur Rechtsentwicklung dieser Norm BSG SozR 3-4440 § 11 Nr. 1; Holst im GK-AFG, § 40 RdNr 8 ff, Stand Juli 1997) durch das Gesetz zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen …

    Eine Differenzierung in Abhängigkeit von dem Aufenthaltsort des Auszubildenden hatte der Gesetzgeber im Übrigen in abgeschwächter Form bereits vor der Neuregelung durch das Gesetz vom 20. Dezember 1988 insofern vorgesehen, als - wie bereits erwähnt - bei auswärtiger Unterbringung ein höherer Bedarfssatz zu berücksichtigen war (zur Rechtsentwicklung BSG SozR 3-4440 § 11 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 27.12.2000 - L 6 AL 845/00

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - auswärtige Unterbringung - …

    Rn. 20 Die Beklagte trägt vor, in einem gleich gelagerten Fall habe das Bundessozialgericht entschieden (30.1.1999 -- 11 RAr 13/89), dass bei der Prüfung der Frage, welche Umstände und Gründe berücksichtigungsfähig sein, um anzunehmen, dass eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sei, soziale Gründe, wie z.B. auch beengte Wohnverhältnisse, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirkten, nicht berücksichtigungsfähig seien.
  • LSG Berlin, 30.07.1999 - L 10 AL 143/97

    Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe eines in Heimpflege Befindlichen

    Dem entspricht die höchstrichterliche Rechtsprechung über die grundsätzliche Nichtberücksichtigungsfähigkeit erziehungsbedingter Mehrkosten bei der Gewährung von BAB (…vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19. Dezember 1973 - 7 RAr 59/72 = SozR Nr. 1 zu § 11 AA; BSG…, Urteil vom 25. März 1976 - 12/7 RAr 75/74 = SozR 4440 § 11 Nr. 1;… BSG-Urteil vom 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 = SozR a.a.O. Nr. 2;… BSG-Urteil vom 5. Dezember 1978 - 7 RAr 40/77 = SozR a.a.O. Nr. 3; BSG-Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 13/89 = SozR 3-4440 § 11 Nr. 1).
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