Rechtsprechung
| BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufsausbildungsbeihilife - Einkommen - Eltern - Vermietung - Eigengenutzter Wohnraum - Steuerfreibetrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommen der Eltern - Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung - Steuerfreibetrag - Lohnsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der Eltern aus Vermietung und Verpachtung
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 13.01.1987 - S 7 Ar 557/85
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.1987 - L 6 Ar 18/87
- BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Papierfundstellen
- NZA 1989, 983 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85
Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Zu den Einkünften in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 18 Abs. 1 AusbFöAnO rechnet allerdings auch der Mietwert eines selbstbewohnten Eigenheimes, wobei die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen als Werbungskosten abzusetzen sind, wie das Bundessozialgericht (BSG) zu § 138 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat (SozR 4100 § 138 Nr. 15).Insoweit erscheint die Auffassung der Beklagten unbedenklich, daß der Gesetzgeber mit dem 5. AFG-ÄndG vom 23. Juli 1979 den Verlustausgleich bei Anwendung des § 138 AFG generell ausschließen wollte (so schon BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15), zumal in § 21 Abs. 1 Satz 2 BAfÖG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 ein Verlustausgleich ausdrücklich ausgeschlossen ist.
- BSG, 19.02.1986 - 10 RAr 14/84
Konkursausfallgeld
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Dem steht die Entscheidung des 10. Senats des BSG vom 19. Februar 1986 zur Berechnung des Konkursausfallgeldes (BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nr. 2) nicht entgegen. - BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe - …
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine neue Konzeption des Gesetzgebers bei ähnlich gestalteten, aber nicht geänderten Vorschriften zu berücksichtigen ist (…dazu SozR 2200 § 1267 Nr. 31; BSGE 62, 90, 94 f = SozR 2200 § 205 Nr. 63), stellt sich im Hinblick auf die hier zu berücksichtigende Ermächtigung der Beklagten zur Regelung durch Satzungsrecht in besonderer Weise.
- BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77
Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Die Rechtsprechung hat auch in anderem Zusammenhang, soweit es auf das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen ankommt, ausschließlich die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte als maßgebend angesehen (BSGE 46, 203, 207 = SozR 2200 § 1241 Nr. 9). - BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87). - BSG, 06.10.1977 - 12 RAr 43/76
Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden …
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Das BSG hat allerdings in einem Urteil des 7. Senats vom 6. Oktober 1977 zur Anwendung des § 18 AusbFöAnO auf eine bis August 1973 dauernde Ausbildung entschieden, daß ein Verlustausgleich bei verschiedenen Einkommensarten uneingeschränkt zulässig sei (BSGE 45, 20 = SozR 4100 § 40 Nr. 15). - BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 70/79
Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe nach AFG § 40
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Die dort vorgeschriebene Berechnungsweise soll gemäß § 40 AFG sicherstellen, daß nur das wirklich verfügbare Nettoeinkommen den Anspruch auf BAB mindert oder ausschließt (vgl SozR 4100 § 40 Nr. 24 S 71). - BVerfG - 1 BvL 4/86 (anhängig)
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Eine solche Einschränkung des Verlustausgleichs ist wie ein völliger Ausschluß des Verlustausgleichs nicht verfassungswidrig (OVG NVwZ 1985, 600; ob im Kindergeldrecht der Ausschluß wirklicher Verluste verfassungswidrig ist - so der 10. Senat in Vorlagebeschlüssen zu BVerfG 1 BvL 4/86 und 15/86 - kann dabei offen bleiben). - BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1984 - 16 A 2352/83
Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Eine solche Einschränkung des Verlustausgleichs ist wie ein völliger Ausschluß des Verlustausgleichs nicht verfassungswidrig (OVG NVwZ 1985, 600; ob im Kindergeldrecht der Ausschluß wirklicher Verluste verfassungswidrig ist - so der 10. Senat in Vorlagebeschlüssen zu BVerfG 1 BvL 4/86 und 15/86 - kann dabei offen bleiben).
- BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89
Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe
Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des 11. Senats des BSG (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 32) an.Der Senat schließt sich insoweit der bereits genannten Entscheidung des 11. Senats (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 32) an.
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138 …
Die frühere Rechtsprechung des BSG ist demnach nur insoweit überholt, als nunmehr ein Verlustausgleich bei Anwendung des § 138 AFG generell nicht mehr gestattet ist (…vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 - 11 RAr 46/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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