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Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4200
BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87 (https://dejure.org/1989,4200)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 11 RAr 46/87 (https://dejure.org/1989,4200)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 11 RAr 46/87 (https://dejure.org/1989,4200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommen der Eltern - Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung - Steuerfreibetrag - Lohnsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der Eltern aus Vermietung und Verpachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 983 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Zu den Einkünften in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 18 Abs. 1 AusbFöAnO rechnet allerdings auch der Mietwert eines selbstbewohnten Eigenheimes, wobei die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen als Werbungskosten abzusetzen sind, wie das Bundessozialgericht (BSG) zu § 138 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat (SozR 4100 § 138 Nr. 15).

    Insoweit erscheint die Auffassung der Beklagten unbedenklich, daß der Gesetzgeber mit dem 5. AFG-ÄndG vom 23. Juli 1979 den Verlustausgleich bei Anwendung des § 138 AFG generell ausschließen wollte (so schon BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15), zumal in § 21 Abs. 1 Satz 2 BAfÖG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 ein Verlustausgleich ausdrücklich ausgeschlossen ist.

  • BSG, 19.02.1986 - 10 RAr 14/84

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Dem steht die Entscheidung des 10. Senats des BSG vom 19. Februar 1986 zur Berechnung des Konkursausfallgeldes (BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nr. 2) nicht entgegen.
  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86

    Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe - …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine neue Konzeption des Gesetzgebers bei ähnlich gestalteten, aber nicht geänderten Vorschriften zu berücksichtigen ist (…dazu SozR 2200 § 1267 Nr. 31; BSGE 62, 90, 94 f = SozR 2200 § 205 Nr. 63), stellt sich im Hinblick auf die hier zu berücksichtigende Ermächtigung der Beklagten zur Regelung durch Satzungsrecht in besonderer Weise.
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Die Rechtsprechung hat auch in anderem Zusammenhang, soweit es auf das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen ankommt, ausschließlich die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte als maßgebend angesehen (BSGE 46, 203, 207 = SozR 2200 § 1241 Nr. 9).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87).
  • BSG, 06.10.1977 - 12 RAr 43/76

    Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden …

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Das BSG hat allerdings in einem Urteil des 7. Senats vom 6. Oktober 1977 zur Anwendung des § 18 AusbFöAnO auf eine bis August 1973 dauernde Ausbildung entschieden, daß ein Verlustausgleich bei verschiedenen Einkommensarten uneingeschränkt zulässig sei (BSGE 45, 20 = SozR 4100 § 40 Nr. 15).
  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 70/79

    Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe nach AFG § 40

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Die dort vorgeschriebene Berechnungsweise soll gemäß § 40 AFG sicherstellen, daß nur das wirklich verfügbare Nettoeinkommen den Anspruch auf BAB mindert oder ausschließt (vgl SozR 4100 § 40 Nr. 24 S 71).
  • BVerfG - 1 BvL 4/86 (anhängig)
    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Eine solche Einschränkung des Verlustausgleichs ist wie ein völliger Ausschluß des Verlustausgleichs nicht verfassungswidrig (OVG NVwZ 1985, 600; ob im Kindergeldrecht der Ausschluß wirklicher Verluste verfassungswidrig ist - so der 10. Senat in Vorlagebeschlüssen zu BVerfG 1 BvL 4/86 und 15/86 - kann dabei offen bleiben).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1984 - 16 A 2352/83
    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
    Eine solche Einschränkung des Verlustausgleichs ist wie ein völliger Ausschluß des Verlustausgleichs nicht verfassungswidrig (OVG NVwZ 1985, 600; ob im Kindergeldrecht der Ausschluß wirklicher Verluste verfassungswidrig ist - so der 10. Senat in Vorlagebeschlüssen zu BVerfG 1 BvL 4/86 und 15/86 - kann dabei offen bleiben).
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89

    Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des 11. Senats des BSG (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 32) an.

    Der Senat schließt sich insoweit der bereits genannten Entscheidung des 11. Senats (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 32) an.

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 99/87

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen iS. des § 138 …

    Die frühere Rechtsprechung des BSG ist demnach nur insoweit überholt, als nunmehr ein Verlustausgleich bei Anwendung des § 138 AFG generell nicht mehr gestattet ist (…vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 - 11 RAr 46/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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